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Kenianerin auf U2-Gleise gestoßen: OGH wies Berufung zurück

In der Station Taborstraße kam es zu dem Vorfall
In der Station Taborstraße kam es zu dem Vorfall ©APA
Gegen jenen Elektriker, der eine junge Frau in einer U-Bahnstation der Linie U2 auf das Gleis gestoßen hat, wurde eine Strafe von einem Jahr bedingt verhängt. Die Berufung, die der Mann über die Staatsanwaltschaft Wien gegen das Urteil einlegte, wurde am Dienstag vom Obersten Gerichtshof (OGH) zurückgewiesen.
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Es bleibt daher bei der verhängten Strafe von einem Jahr bedingt wegen schwerer Körperverletzung gegen den Mann wegen des Vorfalls in der U2-Station.

Der Vorfall in der U-Bahn

Der damals 51 Jahre alte Elektriker war am 5. Jänner 2013 mit seiner Ehefrau, einer gebürtigen Russin, zunächst Punschtrinken und dann längere Zeit in einem Gasthaus gewesen. Als sie um 23.40 Uhr mit der U2 nach Hause fahren wollten, trafen sie am Bahnsteig der Station Taborstraße mit zwei Kenianerinnen zusammen, wovon eine telefonierte.

Nach dem Geschmack des Elektrikers und seiner Frau waren die beiden offenbar zu laut. Sie baten die beiden Frauen, leiser zu sein, wobei unbeteiligten Ohrenzeugen zufolge zwischen der Russin und den Kenianerinnen ein Wortgefecht entbrannte, in dessen Verlauf nicht mit Schimpfwörtern gegeizt wurde. Ihr Mann soll in diesem Stadium noch versucht haben, mäßigend auf seine Frau einzuwirken.

Elektriker wurde angespuckt – Stoß auf U2-Gleise

Doch als der Elektriker selbst angespuckt wurde, versetzte er der Frau einen Stoß. Die Kenianerin stürzte in Folge auf das Gleis und erlitt dabei einen Bruch des Fersenbeins, ein Zeuge betätigte geistesgegenwärtig die Not-Stopp-Taste, sodass die U-Bahn nicht in die Station einfuhr.

Vor Gericht gab er an, dass er die Frau nicht verletzen wollte: “Ich wollt’ nur Abstand gewinnen von ihr. Ich wollt nicht, dass sie runter fällt.” Er sei “erschrocken, wie sie über die Kant’n g’flogen ist”.

Keine Absicht nachweisbar

Das Erstgericht verurteilte den Mann lediglich zu einem Jahr bedingt, da eine Absichtlichkeit nicht nachweisbar war. Der Mann habe sich “in einer Stress-Situation befunden”. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin volle Berufung ein. Der OGH folgte nun allerdings dem Schiedsspruch des Erstgerichtes: Es seien zwar auch andere Varianten denkbar, wie die Straftat genau abgelaufen ist, doch gebe es keinen zwingenden Grund dafür, demzufolge der Beschuldigte absichtlich gehandelt hätte.

Mildernde Reue – 4.000 Euro Wiedergutmachung

Zudem fand der OGH den Beschuldigten – im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft – sehr wohl reumütig. Auch die finanzielle Wiedergutmachung in der Höhe von 4.000 Euro an das Opfer wurde als Pluspunkt für den Elektriker gewertet. “Es tut mir so unendlich leid”, beteuerte der Mann auch am Dienstag.

(apa/red)

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