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Prozess nach Stoß vor Wiener U-Bahn: Tumultartige Szenen zu Beginn

In der U2-Station Taborstraße kam es zu dem folgenschweren Zwischenfall
In der U2-Station Taborstraße kam es zu dem folgenschweren Zwischenfall ©APA
Am Donnerstag begann im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen einen 51-jährigen Elektriker, der am 5. Jänner 2013 in der U-Bahnstation Taborstraße eine 36 Jahre alte Kenianerin vor die U-Bahn gestoßen hatte. Beim Auftakt des Verfahrens kam es zu tumultartigen Szenen, Protesten und einer für die Angeklagten bedrohlichen Situation.
Prozess steht bevor
Offiziell kein Mordversuch
Widersprüchliche Aussagen
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Details zum Tathergang
Frau auf die Gleise gestoßen

Nach der Einvernahme des Mannes sowie seiner mitangeklagten Ehefrau protestierten beim Prozess nach dem Stoß vor die U-Bahn zunächst zwei farbige Zuhörer mit einem Transparent sowie Zwischenrufen (“We want Justice!” “We need Justice!”) gegen die in ihren Augen unzureichende Anklage.

Eskalation im Gerichtssaal

Dem Elektriker, gegen den zunächst wegen versuchten Mordes ermittelt worden war, wurde von der Staatsanwaltschaft absichtliche schwere Körperverletzung vorgeworfen. Nachdem Richterin Gerda Krausam die Störversuche zunächst erfolgreich unterbinden konnte, indem sie einfach “Ruhe!” zurückbrüllte, eskalierte die Situation.

Ein besonders aufgebrachter Zuhörer sprang auf, lief zur Anklagebank, pflanzte sich wenige Zentimeter vor dem Elektriker auf und schrie ihm “Das ist Mordversuch!” ins Gesicht. Der Angeklagte blieb erstaunlich ruhig und ohne mit der Wimper zu zucken sitzen, während seine Ehefrau sich in den hinteren Bereich des Gerichtssaals flüchtete.

Störenfriede des Saals verwiesen

Die Richterin verständigte daraufhin telefonisch den Sicherheitsdienst. Als auch vor dem Gerichtssaal lautstarke Schreie ertönten, trat die Justizwache auf den Plan. Ein Beamter blieb während der weiteren Verhandlung im Saal, um gegen allfällige weitere Zwischenfälle vorgehen zu können. Die zwei Störenfriede, die den Saal zwischenzeitlich verlassen hatten, wurden von einem weiteren Beamten am neuerlichen Betreten gehindert.

(apa/red)

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