Kenianerin vor Wiener U-Bahn U2 gestoßen: Urteil lautet ein Jahr bedingt

Am Donnerstag ist ein 51 Jahre alter Elektriker, der am 5. Jänner 2013 knapp vor Mitternacht eine 36-jährige Kenianerin nach rassistischen Beschimpfungen in der U-Bahnstation Taborstraße auf die U-Bahn-Geleise gestoßen hatte, im Wiener Straflandesgericht zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden.
Anklage zuerst auf Mordversuch
Gegen den Mann war ursprünglich wegen versuchten Mordes ermittelt worden. Angeklagt wurde er wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung. Für Richterin Gerda Krausam war aber auch keine Absichtlichkeit gegeben: “Das Ziel, eine schwere Körperverletzung herbeizuführen, war nicht nachweisbar.”
Stress-Situation bei Stoß auf U2-Schienen
Der Mann habe sich “in einer Stress-Situation befunden”, konstatierte die Richterin in der Urteilsbegründung. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Jahren für eine schwere Körperverletzung gemäß § 84 Strafgesetzbuch (StGB) erschien ihr eine einjährige Bewährungsstrafe angemessen, “da sich der Angeklagte reumütig gezeigt hat, einer Beschäftigung nachgeht und integriert ist”.
Die wegen Unterlassung der Hilfeleistung mitangeklagte Ehefrau des Elektrikers wurde freigesprochen. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.
Lautstarke Proteste nach Urteilsverkündung
Das nicht rechtskräftige Urteil gegen den 51-Jährigen Mann, der eine Kenianerin auf die U-Bahn-Geleise gestoßen hatte, hat unmittelbar nach der Verhandlung für lautstarke Proteste farbiger Prozessbeobachter gesorgt. “Das ist Mordversuch! Keine Körperverletzung!”, riefen die Aktivisten. Besonders die Frau, die damals die verletzte Kenianerin begleitet und den Stoß vor die U-Bahn mitangesehen hatte, echauffierte sich: “Das ist Rassismus! Das war Mordversuch!”
Bereits während der Verhandlung hatten zwei Farbige mit Zwischenrufen auf sich aufmerksam gemacht und für bedrohliche Situationen gesorgt. Die Richterin hatte daraufhin telefonisch die Justizwache um Unterstützung gebeten, die “Störenfriede” den Gerichtssaal verlassen. Zum Prozessfinale waren dann auch mehrere Beamte der WEGA zugegen, die die beiden “Störenfriede” nicht mehr in die Nähe des Gerichtssaal ließen.
Aktivisten plädierten für Gerechtigkeit
Diese zwei Aktivisten platzierten sich darauf in einiger Entfernung hinter einer Brandschutz-Türe, hielten Transparente in die Höhe (“Mordversuch! Keine Körperverletzung! Wir suchen Gerechtigkeit!”) und protestierten mit lautstarken Unmutsäußerungen gegen den Ausgang des Strafverfahrens.
Während der Elektriker seine einjährige Bewährungsstrafe annahm, meldete Staatsanwältin Dagmar Pulker dagegen volle Berufung an. Sie war weder mit der rechtlichen Qualifikation der Richterin noch dem Strafausmaß einverstanden. Auch gegen den Freispruch für die mitangeklagte Ehefrau des 51-Jährigen legte Pulker Rechtsmittel ein.
(apa/red)