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Israilov-Prozess: Einvernahme Kadyrows per Videokonferenz?

Im Prozess um den am 13. Jänner 2009 in Floridsdorf erschossenen tschetschenischen Flüchtling Umar Israilov soll der tschetschenische Präsident Ramsan Kadyrow per Videokonferenz befragt werden.
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"Habe damit nichts zu tun!"

Richter Friedrich Forsthuber ersuchte am Freitag den Verteidiger des Angeklagten Otto K., Rudolf Mayer, der die zeugenschaftliche Einvernahme Kadyrows verlangt hatte, zu eruieren, ob jener bereit wäre, dem Gericht im Weg der Videotelefonie offene Fragen in der Causa Israilov zu beantworten.

Otto K. hatte in seiner Einvernahme erklärt, er kenne Kadyrow seit 1998 “persönlich sehr gut” und sei mit diesem “freundschaftlich und eng” verbunden. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass Kadyrow die Entführung Israilovs in Auftrag gegeben und Otto K. mit der Durchführung betraut haben könnte, nachdem dieser ihn wegen angeblich systematischer Folterungen in Tschetschenien beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angezeigt hatte.

“Falls gute Kontake vorhanden sind”

Obwohl Otto K. versichert, Kadyrow hätte “mit der Tragödie vom 13. Jänner” eben so nichts zu tun wie er selbst, will sich das Gericht selbst ein Bild von Kadyrow machen, zumal es laut einem Bericht des Wiener Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) Hinweise auf eine Verwicklung des Politikers in den Mordfall gibt. “Falls die guten Kontakte vorhanden sind, rege ich eine Videokonferenz mit Präsident Kadyrow an. Das würde uns einen unmittelbaren Eindruck verschaffen, der mit einer Einvernahme im Rechtshilfeweg nicht annähernd zu erreichen wäre”, meinte Forsthuber zum Rechtsvertreter von Otto K.

Wie Rudolf Mayer zusicherte, will er über die Familie seines Mandanten versuchen, in Kontakt mit Kadyrow zu treten. Zeit, diesen zu befragen, hätte das Gericht jedenfalls genug – das Verfahren, das ursprünglich Ende November zu Ende gehen hätte sollen, wird frühestens Ende Jänner 2011 finalisiert. Am Freitag wurden vier zusätzliche Verhandlungstermine (2. Dezember, 19., 24. und 25. Jänner) anberaumt, nachdem man mit dem Prozessfahrplan bereits in erheblichen Verzug geraten war.

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