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Getötete 13-Jährige: Anwälte der Familie haben getrennte Verfahren angeregt

Weil die Auslieferung des vierten Verdächtigen noch andauert, will die Familie der getöteten 13-Jährigen nun Verfahrenstrennung beantragen
Weil die Auslieferung des vierten Verdächtigen noch andauert, will die Familie der getöteten 13-Jährigen nun Verfahrenstrennung beantragen ©APA (Sujet)
Im Fall um die im Juni 2021 in Wien-Donaustadt zu Tode gekommene 13-Jährige hat die Familie nun auf eine schnellere Abwicklung des Verfahrens gegen die drei bereits inhaftierten Verdächtigen gedrängt.
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Weil die Auslieferung des vierten Verdächtigen, der am Tod einer im Juni 2021 in Wien-Donaustadt zu Tode gekommenen 13-Jährigen beteiligt gewesen sein soll, aus England noch weiter andauert, wünschen sich die Anwälte der Hinterbliebenen eine schnellere Verfahrensabwicklung. Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck haben deshalb am Montag die Trennung des Verfahrens nach § 27 Strafprozessordnung (StPO) angeregt. Für die Familie sei die Verzögerung eine "unzumutbare Belastung".

Getötete 13-Jährige: Staatsanwaltschaft könnte getrennte Verfahren anordnen

Die Staatsanwaltschaft kann auf Antrag des Beschuldigten oder von Amts wegen nämlich anordnen, dass das Ermittlungsverfahren wegen einzelner Straftaten oder gegen einzelne Beschuldigte getrennt zu führen ist, um Verzögerungen zu vermeiden oder die Haft eines Beschuldigten zu verkürzen. Die Privatbeteiligtenvertreter Höllwarth und Öhlböck können dies nur anregen. Das bedeutet, dass das Verfahren zunächst gegen die drei in Österreich inhaftierten Verdächtigen verhandelt wird und gegen den Viertangeklagte zu einem späteren Zeitpunkt prozessiert wird. Eine Option, die laut Sprecherin der Behörde, Nina Bussek, nicht auszuschließen ist, wenn die Ermittlungsergebnisse abgeschlossen, aber eine Auslieferung nicht absehbar sei.

Denn laut § 9 StPO hat jeder Beschuldigte Anspruch auf Beendigung des Verfahrens innerhalb angemessener Frist. Das Verfahren sei "stets zügig und ohne unnötige Verzögerung durchzuführen". Verfahren, bei denen sich Beschuldigte in Haft befinden, sind "mit besonderer Beschleunigung zu führen", heißt es im Gesetzestext.

Ermittlungen gegen vier Afghanen wegen Vergewaltigung mit Todesfolge

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt in diesem Zusammenhang gegen insgesamt vier Afghanen wegen Vergewaltigung mit Todesfolge. Während drei im Alter zwischen 16 und 23 Jahren in Österreich in Haft sind - zwei sind in Wien in Untersuchungshaft, ein dritter aufgrund einer Verurteilung wegen anderer Delikte in Strafhaft -, war der Vierte nach England geflohen. Ende Juli 2021 wurde er festgenommen und sitzt seitdem in Auslieferungshaft, wogegen er im Jänner 2022 Rechtsmittel einlegte.

Es sei derzeit nicht absehbar, wann die britischen Behörden dem Auslieferungsantrag der Staatsanwaltschaft Wien nachkommen werden bzw. können, argumentierten die Anwälte der Hinterbliebenen in ihrer Anregung. Auch wenn es verfahrenstechnisch ökonomisch sei, gegen alle Beschuldigten ein gemeinsames Verfahren zu führen, sei aber die Aussage des Viertbeschuldigten für "eine schuld- und tatangemessene Verurteilung der übrigen Beschuldigten nicht notwendig".

Anwältin des jüngsten Beschuldigten gegen Verfahrenstrennung

Ein Argument, das Astrid Wagner, die Anwältin des jüngsten Beschuldigten, nicht gelten lässt. Das Verfahren stehe in "untrennbarem Zusammenhang". Ihres Erachtens hänge das Beweisverfahren von den wechselseitigen Aussagen der Beschuldigten ab.

(APA/Red)

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