Freundin in Wien-Ottakring brutal erschlagen: 20 Jahre Haft für Mord


Urteil nach Mord in Ottakring
Mit 5:3 stimmten die Geschworenen für den Vorsatz und somit gegen schwere Körperverletzung mit Todesfolge. E. hatte die 30-Jährige am 7. April 2012 in einem wahren Gewaltexzess in Wien-Ottakring totgeprügelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin meldete Berufung gegen das Strafausmaß an.
“Fatale, explosive Beziehung” endete mit Gewaltexzess
Das sechsjährige Zusammenleben von Veronika N. und David E. war geprägt von Gewalt und Drogen. Beide stammten aus prekären sozialen Verhältnissen, E. kam wegen seines aggressiven Verhaltens immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt, N. wurde wegen ihrer schweren Suchtgiftabhängigkeit die Tochter entzogen. Und obwohl der 25-Jährige seine Freundin mehrmals bewusstlos geschlagen hatte, wollte sie ihn nicht verlassen. Ganz im Gegenteil, so E.: “Sie hat mir immer gedroht: Wenn du Schluss machst, bring ich mich um.”
In der Nacht vom 6. auf den 7. April mündete schließlich alles in einer Katastrophe: “Ich bin so um 23.00 Uhr heimgekommen, da war alles angespieben, ich hab alles zusammengewischt, sie abgeduscht und bettfertig gemacht. Dann hab ich ein paar Schlaftabletten genommen und Wasserpfeife geraucht. Sie wollte mit mir reden, aber ich hab sie nicht verstanden. Irgendwann ist sie eingeschlafen.” Doch so gegen 5.00 Uhr erwacht Veronika N., stürzt über Schuhkasten und Glastisch – und David E. “zuckt aus”, wie er selbst sagt.
Das Resultat des Ausrasters: Schädel-Hirn-Trauma mit Blutungen in der Schädelhöhle, Serienrippenbrüche samt Lungenspießungen, Leberriss, beidseitige Luftbrustfüllung – in Kombination mit einem Kreislaufversagen führte dies unweigerlich zum Tod von Veronika N.
Minutenlange Aufzählung der Verletzungen
Der Gerichtsmediziner, der zum Aufzählen aller Verletzungen mehrere Minuten benötigte, ergänzte noch einen offenen Nasenbeinbruch, einen ausgebrochenen Zahn, einen mehrfachen Kehlkopfbruch, Schürfungen am Hals, den Bruch von nahezu allen Rippen. “Das ganze Gesicht war eine einzige Verletzungszone.” Besonders dramatisch erschien die Anmerkung, dass von den vier schwersten Verletzungsbildern jede einzelne für sich schon lebensbedrohlich war.
Zusätzlich wurden viereckige Eindrücke am Kopf, Hals und Oberkörper gefunden – laut Staatsanwaltschaft stammten diese von einem Fleischklopfer, mit dem David E. auf die 30-Jährige eingeschlagen haben soll.
Angeklagter bestritt Einsatz von Fleischschlögel
Doch der bestritt vehement, das Küchengerät zum Tatzeitpunkt in Händen gehalten zu haben. Im Gutachten wurden allerdings typische Muster am Schädel sowie am Hals und am Kinn entdeckt, die als klare Indizien für eine Attacke mit einem Fleischklopfer aus Holz gelten. “Selbst rasche ärztliche Hilfe hätte dem Opfer nichts mehr genützt”, fügte die Staatsanwältin hinzu.
In den Schlussplädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft verlieh die Staatsanwältin ihrer Forderung nach der Höchststrafe – lebenslang – noch einmal Nachdruck: “Nicht nur ein eiskalt geplanter Racheakt ist Mord.”
“Brutaler, qualvoller Mord”
E. habe sein Opfer “brutal und qualvoll ermordet”, daran sei nicht zu rütteln. Erwartungsgemäß anders sah es Verteidigerin Astrid Wagner: “Ja, er ist ein irrsinniges Häferl, aber er ist ein ehrlicher Kerl. Sie können sich sicher sein, dass er viele Jahre hinter Gitter verbringen wird, nur geben sie ihm eine Chance auf eine Perspektive.”
Die Gewalttat in den Morgenstunden des 7. April 2012 sei laut Wagner auf einen “Gewöhnungseffekt” zurückzuführen sowie auf fehlende Frustrationstoleranz. Deshalb: Nicht Mord, sondern schwere Körperverletzung mit Todesfolge. E. habe Veronika N. in den vergangenen Jahren derart oft – teilweise bis zur Bewusstlosigkeit – geschlagen, dass dieser Vorgang für ihn nichts Ungewöhnliches mehr dargestellt hätte. Der Appell an die Geschworenen nützte nichts, sie stimmten – wenn auch sehr knapp – mit 5:3 für Mord.
(apa/red)