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Fesselmord in der Innenstadt: Mordanklage gegen Liebhaber von Elisabeth W.

Der Liebhaber von Elisabeth W. wird nun für den Fesselmord an ihr zur Verantwortung gezogen
Der Liebhaber von Elisabeth W. wird nun für den Fesselmord an ihr zur Verantwortung gezogen ©APA
Neues zum Fesselmord-Fall: Der Verdacht gegen den gebürtigen Tunesier Lotfi D. besteht ja schon länger: Er soll seine Geliebte, die 48-jährige Elisabeth W., in ihrer Innenstadt-Wohnung im September 2011 erdrosselt haben. Nun wird gegen ihn als Hauptverdächtigen offiziell Mordanklage erhoben. Er soll es auf den Schmuck der wohlhabenden Witwe abgesehen haben.
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Fesselmord in der Innenstadt
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Längere Zeit war es ruhig um den Fesselmord-Fall – nun steht eine Mordanklage im Raum.

Der Fesselmord in der Innenstadt

Es war ein Schreckensfund in der Nacht auf den 15. September 2011: Elisabeth W. wurde tot in ihrer Wohnung in der Wiener City entdeckt. Ihre Leiche war gefesselt und spärlich bekleidet. Rasch führte eine Spur zu Lotfi D. (26), der W.’s Liebhaber war. Nun hat die Wiener Staatsanwaltschaft im Fesselmord-Fall offiziell Mordanklage gegen D. erhoben. Dieser soll sich mit der Bluttat in den Besitz von Schmuckstücken der Witwe gebracht haben.

Ging es bei der Bluttat um wertvollen Schmuck?

Behördensprecher Thomas Vecsey gab die Mordanklage gegen Lotfi D. am Montag auf APA-Anfrage bekannt. Der 26-Jährige, der die lebenslustige Witwe wenige Tage zuvor in der Diskothek “Take Five” kennengelernt hat, soll die Frau getötet und sich so in den Besitz wertvoller Schmuckstücke gebracht haben.

Der Tunesier hat die Täterschaft stets bestritten, wird jedoch von einem DNA-Gutachten belastet. Der Mann hatte sich kurz nach der Tat nach Nizza begeben, um dort angeblich einen Onkel zu besuchen. Auf Basis eines internationalen Haftbefehls klickten die Handschellen, Ende Oktober wurde er von der französischen Justiz ausgeliefert. Nun wird sich Lotfi D. wegen dem Fesselmord an Elisabeth W. verantworten müssen.

Zeugenaussage belastet 26-Jährigen

Lotfi D. beteuert weiter seine Schuldlosigkeit. Wie sein neuer Verteidiger Farid Rifaat am Montagnachmittag gegenüber der APA erklärte, habe Elisabeth W. noch gelebt, als er am 15. September 2011 nach ein paar vergnüglichen Stunden ihre Wohnung in der Rauhensteingasse verließ. Der Angeklagte wird allerdings von einem im Ermittlungsverfahren vernommenen Zeugen erheblich belastet.

Die Leiche der 48-jährigen war am 17. September von ihrem Ex-Lebensgefährten entdeckt worden. Die nur mit Reizwäsche bekleidete Tote war an Händen und Füßen gefesselt. Wie die Obduktion ergab, war sie mit einem Gürtel erdrosselt worden.

Mehrere DNA-Spuren gefunden

An ihrem Körper und an etlichen Kleidungsstücken wurden DNA-Spuren ihres um 22 Jahre jüngeren Liebhabers gefunden. Damit konfrontiert, betonte der Tunesier im Ermittlungsverfahren, er habe sich ja öfters und offenbar auch kurz vor ihrem Ableben in der Wohnung der Witwe aufgehalten. Außerdem verwies er auf Mischspuren, die offensichtlich von anderen Männerbekanntschaften der lebensfrohen 48-Jährigen herrührten.

Laut DNA-Gutachten konnten am Tatort aber keine DNA-Profile von anderen, unbekannten Männern gefunden werden. Bei den an Gegenständen bzw. Textilien sichergestellten Mischspuren soll es sich um älteres, nicht mehr zuordenbares Material handeln bzw. soll es erst nach der Tat auf das Inventar gelangt sein. Für die Anklagebehörde steht außer Frage, dass Lotfi D. der Mörder der Frau ist. Die Spurenlage lasse “keinesfalls auf die Anwesenheit weiterer Männer im Tatzeitraum schließen”, heißt es in der Anklageschrift wörtlich.

Mordprozess voraussichtlich Ende August

Gegen den Angeklagten spricht auch die Zeugenaussage eines Mannes, den der Tunesier wenige Stunden nach der Bluttat getroffen hatte. Der mit dem 26-Jährigen befreundete Mann hatte gegenüber der Polizei erklärt, bei Lotfi D. damals Verpackungen von Schmuckstücken sowie einen Computer gesehen zu haben, deren Beschreibung exakt mit den Angaben der Mutter der Getöteten übereinstimmte, die diese Gegenstände als in der Wohnung ihrer Tochter vermisst gemeldet hatte.

Die Anklageschrift ist bereits rechtskräftig. Konkreten Verhandlungstermin gibt es noch keinen. Informell hieß es am Montag, der Prozess werde vermutlich Ende August über die Bühne gehen. Das Schwurverfahren im Fesselmord-Fall wird Richterin Bettina Körber leiten.

(apa/red)

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