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Familienhärtefonds: Volksanwaltschaft kritisiert Vorgehen bei Selbstständigen

Die Volksanwaltschaft übt Kritik an der Abwicklung des Familienhärtefonds bei Selbstständigen.
Die Volksanwaltschaft übt Kritik an der Abwicklung des Familienhärtefonds bei Selbstständigen. ©Pixabay.com (Sujet)
Selbstständige erhalten beim zur Coronahilfe geschaffenen Familienhärtefonds nur zwei Drittel der ihnen zustehenden Summe - den Rest müssen sie sich im kommenden Jahr über die Steuererklärung holen, kritisierte Volksanwalt Bernhard Achitz am Dienstag. Dies entspreche nicht den Förderrichtlinien.
Kritik von NEOS
Kritik auch von AK und Opposition

Achitz kritisiert im Ö1-"Mittagsjournal" auch, dass die Regierung bei den Betroffenen falsche Erwartungen geweckt hatte, als in Pressekonferenzen von schneller Hilfe die Rede war. Zudem stellte die Volksanwaltschaft nun fest, dass sich die Regierung nicht an EU-Recht hält, wenn sie Unterstützungen nur auf Konten bei österreichischen Banken überweist, was etwa bei Menschen aus dem kleinen Walsertal für Probleme sorgten, weil sie nur deutsche Konten hatten.

Missstände beim Familienhärtefonds: Empfehlungen der Volksanwaltschaft

Die Empfehlungen der Volksanwaltschaft: Es brauche vollen, raschen und uneingeschränkten Zugang zum Familienhärtefonds auch für Selbstständige. Es müsse Informationen über Nachzahlungsmöglichkeit an alle Selbstständigen geben, die nur eine pauschalierte Zahlung erhalten haben. Und: Die Auszahlung auch auf nicht-österreichische Bankkonten müsse ermöglicht werden.

Die zuständigen Minister Christine Aschbacher (ÖVP) und Rudolf Anschober Anschober (Grüne) müssen nun innerhalb von acht Wochen auf die Missstandsfeststellung antworten. Sollten sie den Empfehlungen nicht folgen, müssen sie das schriftlich begründen, so die Volksanwaltschaft.

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(APA/Red.)

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