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Ex-Freundin erstochen: Haft wurde auf 18 Jahre verkürzt

Der 22-Jährige hat seine Ex-Freundin in einer Wohnung in Wien- Margareten erstochen. Die Haft wurde verkürzt.
Der 22-Jährige hat seine Ex-Freundin in einer Wohnung in Wien- Margareten erstochen. Die Haft wurde verkürzt. ©APA
Ein 22-jähriger Jus-Student, der in der Nacht auf den 31. August 2011 seine Ex-Freundin Claudia L. in der gemeinsamen Wohnung in Wien-Margareten mit einem Küchenmesser erstochen hatte, muss 18 statt 20 Jahre ins Gefängnis.
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20 Jahre Haft für Täter

Das hat am Dienstag das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Der Strafberufung von Verteidiger Peter Philipp wurde Folge gegeben, weil das Erstgericht einige Milderungsgründe nicht entsprechend gewürdigt habe, wie der Vorsitzende des Drei-Richter-Senats, Leo Levnaic-Iwanski, ausführte.

18 Jahre Haft für Mord an Ex-Freundin

Ein Schwurgericht hatte im April über den 22-Jährigen wegen Mordes 20 Jahre Haft verhängt. Er hatte seiner 18 Jahre alten Ex-Freundin im Zuge einer verbalen Auseinandersetzung 24 Stich- und 14 Schnittverletzungen zugefügt. Die jungen Leute waren im Herbst 2009 zusammengekommen. Zunächst führten sie eine Fern- bzw. Wochenendbeziehung, da der gebürtige Kärntner in der Bundeshauptstadt studierte, während die Steirerin in ihrer Heimat noch die Schule beendete.

Im Februar 2011 zog sie dann zu ihm. Das Mädchen eröffnete als Debütantin den Opernball, fand eine Anstellung in einem Haubenlokal und hatte Aussichten auf einen Model-Vertrag. Im selben Ausmaß, in dem sich für sie die Welt öffnete, reduzierte sich jedoch ihr Interesse an ihrem Freund. Der Psychiater Werner Brosch, der den 22-Jährigen im Auftrag des Gerichts untersucht hatte, beschrieb diesen als “ich-schwachen, traumverlorenen Menschen, der am Beginn seines Erwachsenenlebens steht”. Er habe Claudia L. “in überproportionalem Ausmaß zu seiner Identität und für sein Selbstwertgefühl gebraucht”.

Im Juli lernte die 18-Jährige bei einem Kurzausflug nach Deutschland einen anderen, offenbar interessanteren Mann kennen. Zunächst zog sie sich von ihrem Freund zurück, schließlich erklärte sie die Beziehung für beendet. Konsequent kehrte die 18-Jährige ihrem Ex allerdings nicht den Rücken. Sie blieb weiter bei ihm wohnen, versicherte, weiter mit ihm “gut befreundet” sein zu wollen. Wenn ihr langweilig war, rief sie ihn an und klagte, ihr sei “fad”. Als sie den Führerschein machte, bat sie ihn, mit ihr zu lernen, wobei es wieder zu “Kuscheleien” kam.

22-Jähriger stach auf Ex-Freundin ein

In der Nacht auf den 31. August kam es zu einem kurzen Gespräch, als sie in der Wohnung angeblich am Computer saß und er gegen Mitternacht aus dem Schlaf erwachte. Nachdem er ein paar Tage zuvor mit einem halbherzigen Selbstmordversuch versucht hatte, sie wieder zurückzugewinnen, habe sie ihn nun wissen lassen, er sei “kein Mann für mich”, so der 22-Jährige im vergangenen Frühjahr vor den Geschworenen. Daraufhin habe er “leider das Messer geholt”. Er habe “anscheinend Wut bekommen. Ich hab’ das als Angriff auf mich gesehen.”

Das OLG gewährte ihm nun eine Strafreduktion von zwei Jahren, weil der Student unmittelbar nach Tat von sich aus die Polizei alarmiert hatte. Auch seine Jugend sowie die vergleichsweise hohe Entschädigungssumme von 60.000 Euro, die er bzw. seine Familie den Hinterbliebenen bezahlt hatte, wurden vom OLG mildernd berücksichtigt. Im Hinblick darauf erschienen dem Berufungssenat 18 Jahre schuld- und tatangemessen.

(APA)

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