Unterschiede bei Wahltag und Mindestalter
TAG DER ABSTIMMUNG
Entsprechend der nationalen Gepflogenheiten in den einzelnen EU-Staaten wird an unterschiedlichen Tagen gewählt. Diesmal sind die Wahlgänge auf vier Tage verteilt. Den Anfang machen die Niederlande und Großbritannien am Donnerstag. Am Freitag folgt Irland, am Samstag Lettland, Malta und die Slowakei. Tschechien ist das einzige EU-Land, in dem die EU-Wahl zweitägig abgehalten wird – nämlich am Freitag und Samstag. Am Sonntag wird das Votum dann in den restlichen 21 Staaten der Union und somit auch in Österreich abgehalten.
MINDESTALTER FÜR KANDIDATEN
Wie alt jemand sein muss, um für einen Platz im Europaparlament zu kandidieren, unterscheidet sich ebenfalls von Land zu Land. Österreich reiht sich mit einem Mindestalter von 18 Jahren in die Mehrheit der Staaten ein. Zumindest 21 Jahre alt muss man sein, um sich in Belgien, Bulgarien, Tschechien, Estland, Irland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei und Zypern für einen Abgeordnetensitz zu bewerben. Bei 23 Jahren liegt die Altersgrenze in Rumänien. Am strengsten sind Griechenland und Italien, wo ein EU-Parlamentarier zumindest 25 Jahre auf dem Buckel haben muss.
MINDESTALTER FÜR WÄHLER
Nicht so groß ist die Altersspanne beim aktiven Wahlrecht. In fast allen EU-Staaten liegt das Mindestalter bei 18 Jahren, um ein Kreuz am Stimmzettel machen zu dürfen. Ausnahmen sind lediglich Griechenland mit 17 Jahren und Malta sowie Österreich mit 16 Jahren.
Unterschiedliche Schwellen zu erreichen
PROZENTHÜRDE FÜR EIN MANDAT
Recht uneinheitlich fällt auch die Prozentschwelle aus, die Parteien in ihren jeweiligen Ländern brauchen, um überhaupt für ein Mandat infrage zu kommen. In zehn Staaten – Belgien, Tschechien, Frankreich, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei – ist die Untergrenze bei fünf Prozent der Stimmen angesetzt. In Österreich, Italien und Schweden liegt sie bei vier Prozent. Griechenland und Zypern stellen mit drei bzw. 1,8 Prozent Einzelfälle dar. In den restlichen 13 Ländern existiert gar keine Sperrklausel.
Briefwahl: In jedem Land anders geregelt
STIMMABGABE AUS DEM AUSLAND
In fast allen EU-Staaten ist es möglich, seine Stimme auch vom Ausland aus abzugeben – entweder im Zuge der Briefwahl oder durch Stimmabgabe bei der Botschaft bzw. beim Konsulat. Wobei in vielen Ländern, auch in Österreich, beide Varianten angeboten werden. Bulgarien, Griechenland und Italien räumen im Ausland lebenden Bürgern das Wahlrecht nur dann ein, wenn diese in einem anderen EU-Staat wohnhaft sind. In Tschechien, Irland, Malta und der Slowakei ist indes ein Votum außerhalb des eigenen Landes nicht möglich.
(apa/red)