AA

EU-Wahl: National unterschiedliche Wahlsysteme für ein gemeinsames Parlament

EU-Wahl: Nationale Wahlordnungen führen zu Abweichungen bei Abstimmungstag, Mindestalter und Co.
EU-Wahl: Nationale Wahlordnungen führen zu Abweichungen bei Abstimmungstag, Mindestalter und Co. ©APA/EPA/HERWIG VERGULT
Bei der bevorstehenden Europawahl am Wochenende wird in 28 Staaten über die Zusammensetzung des künftigen EU-Parlaments entschieden. Von einem europäischen Urnengang zu sprechen, scheint aber übertrieben. Denn Terminfestlegung und Wahlordnung sind immer noch großteils national geregelt. Ein Überblick über die wesentlichen Unterschiede.
Wie man wählen kann
EU-Wahl: Wer wählt wann?

Unterschiede bei Wahltag und Mindestalter

TAG DER ABSTIMMUNG

Entsprechend der nationalen Gepflogenheiten in den einzelnen EU-Staaten wird an unterschiedlichen Tagen gewählt. Diesmal sind die Wahlgänge auf vier Tage verteilt. Den Anfang machen die Niederlande und Großbritannien am Donnerstag. Am Freitag folgt Irland, am Samstag Lettland, Malta und die Slowakei. Tschechien ist das einzige EU-Land, in dem die EU-Wahl zweitägig abgehalten wird – nämlich am Freitag und Samstag. Am Sonntag wird das Votum dann in den restlichen 21 Staaten der Union und somit auch in Österreich abgehalten.

MINDESTALTER FÜR KANDIDATEN

Wie alt jemand sein muss, um für einen Platz im Europaparlament zu kandidieren, unterscheidet sich ebenfalls von Land zu Land. Österreich reiht sich mit einem Mindestalter von 18 Jahren in die Mehrheit der Staaten ein. Zumindest 21 Jahre alt muss man sein, um sich in Belgien, Bulgarien, Tschechien, Estland, Irland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei und Zypern für einen Abgeordnetensitz zu bewerben. Bei 23 Jahren liegt die Altersgrenze in Rumänien. Am strengsten sind Griechenland und Italien, wo ein EU-Parlamentarier zumindest 25 Jahre auf dem Buckel haben muss.

MINDESTALTER FÜR WÄHLER

Nicht so groß ist die Altersspanne beim aktiven Wahlrecht. In fast allen EU-Staaten liegt das Mindestalter bei 18 Jahren, um ein Kreuz am Stimmzettel machen zu dürfen. Ausnahmen sind lediglich Griechenland mit 17 Jahren und Malta sowie Österreich mit 16 Jahren.

Unterschiedliche Schwellen zu erreichen

PROZENTHÜRDE FÜR EIN MANDAT

Recht uneinheitlich fällt auch die Prozentschwelle aus, die Parteien in ihren jeweiligen Ländern brauchen, um überhaupt für ein Mandat infrage zu kommen. In zehn Staaten – Belgien, Tschechien, Frankreich, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei – ist die Untergrenze bei fünf Prozent der Stimmen angesetzt. In Österreich, Italien und Schweden liegt sie bei vier Prozent. Griechenland und Zypern stellen mit drei bzw. 1,8 Prozent Einzelfälle dar. In den restlichen 13 Ländern existiert gar keine Sperrklausel.

Briefwahl: In jedem Land anders geregelt

STIMMABGABE AUS DEM AUSLAND

In fast allen EU-Staaten ist es möglich, seine Stimme auch vom Ausland aus abzugeben – entweder im Zuge der Briefwahl oder durch Stimmabgabe bei der Botschaft bzw. beim Konsulat. Wobei in vielen Ländern, auch in Österreich, beide Varianten angeboten werden. Bulgarien, Griechenland und Italien räumen im Ausland lebenden Bürgern das Wahlrecht nur dann ein, wenn diese in einem anderen EU-Staat wohnhaft sind. In Tschechien, Irland, Malta und der Slowakei ist indes ein Votum außerhalb des eigenen Landes nicht möglich.

(apa/red)

  • VIENNA.AT
  • Europawahl
  • EU-Wahl: National unterschiedliche Wahlsysteme für ein gemeinsames Parlament
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen