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Wählen leicht gemacht: EU-Wahl-Teilnahme per Wahlkarte und Co.

Wer eine Wahlkarte für die EU-Wahl nutzen möchte, muss einiges beachten
Wer eine Wahlkarte für die EU-Wahl nutzen möchte, muss einiges beachten ©APA/ROLAND SCHLAGER
Wählen in der Zelle, per Brief, per Boten oder vom Bett aus: Wer es aus welchen Gründen auch immer am 26. Mai 2019 nicht ins Wahllokal schafft, hat eigentlich trotzdem keine gute Ausrede, von seinem Stimmrecht keinen Gebrauch zu machen. Denn Möglichkeiten, zu wählen, gibt es zahlreiche - hier ein Überblick mit allem Wissenswerten zu Wahlkarte und Co.
Q&A rund um die EU-Wahl
So funktioniert die Wahl

Bei keiner anderen größeren Wahl ist die Beteiligung so niedrig wie bei EU-Wahlen. Dabei gibt es viele Optionen der Stimmabgabe: Urnenwahl im “eigenen” Wahllokal und Kartenwahl in jedem Wahllokal Österreichs am Sonntag, Briefwahl per Post oder Abgabe (persönlich oder durch Boten) bei der Wahlbehörde sowie für Bettlägrige “fliegenden Wahlbehörden”.

So funktioniert das Wählen per Wahlkarte

Für jede Stimmabgabe außerhalb des “eigenen” Wahllokals ist eine Wahlkarte nötig. Die sollte man sich rasch besorgen – denn es zählen nur die Stimmen, die am 26. Mai um 17 Uhr bei der Wahlbehörde eingelangt sind.

Die einzelnen Schritte für Brief- und Wahlkartenwahl:

– Wahlkarte beantragen: Schriftlich (per Brief, Karte vom Wahl-Folder, Fax, E-Mail, online) oder persönlich bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz man steht. Die Identität muss nachgewiesen werden; geschieht dies nicht beim Antrag, wird die Wahlkarte eingeschrieben zugestellt. Letzter Termin für den Antrag ist der Mittwoch, wenn man sich die Wahlkarte zusenden lässt – und der Freitag (12 Uhr), wenn man sie selbst oder ein Bevollmächtigter sie am Gemeindeamt (Magistratischen Bezirksamt) mitnehmen kann.

– Briefwählen: Partei am Stimmzettel ankreuzen, nach Wunsch einem Kandidaten derselben Partei eine Vorzugsstimme geben (Liste liegt bei) – Stimmzettel in das gummierte Wahlkuvert stecken, dieses zukleben, in die Wahlkarte zurücklegen – durch Unterschrift bestätigten, dass man persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst gewählt hat – Wahlkarte zukleben.

– Postweg: Die Adresse der Bezirkswahlbehörde ist aufgedruckt, das Porto übernimmt der Bund. Die Wahlkarte muss spätestens am 25. Mai um 9 Uhr im Briefkasten liegen; die Post hebt ausnahmsweise am Samstag aus und liefert die Wahlkarten zeitgerecht ab.

– Abgabe bei der Wahlbehörde: Schon vor dem oder am 26. Mai direkt bei der Bezirkswahlbehörde – entweder persönlich oder durch eine andere Person. In Wien und Statutarstädten holt man die Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde ab – und kann sie gleich dort ausfüllen und wieder abgeben.

Wählen am Sonntag: Diese Optionen gibt es

– Urnenwahl am 26. Mai: Persönlich im “eigenen” Wahllokal oder in jedem beliebigen Wahllokal Österreichs – aber nur mit nicht ausgefüllter Wahlkarte. Diese wechselt man im Wahllokal gegen einen Stimmzettel. Ist die Wahlkarte ausgefüllt, kommt sie in den Topf “Briefwahl”. Zu beachten ist, dass viele Wahllokale nicht bis 17 Uhr offen haben.

– “Zweite Chance”: Hat man die Wahlkarte nicht rechtzeitig von der Post abgeholt, kann man sie am Sonntag bei einer Gemeindewahlbehörde in der Nähe des Zustellortes bekommen – und gleich damit wählen. (Wo, erfährt man durch einen Anruf im Innenministerium unter 0800 202220).

Postweg beachten beim Wählen aus dem Ausland

– Wählen im Ausland: Auch für die Briefwahl aus dem Ausland gilt Annahmeschluss Sonntag, 17.00 Uhr. Da der Postweg länger dauert, sollte man sich flott entscheiden. Im EU-Raum und in der Schweiz können die ausgefüllten Wahlkarten bis Montag, 20. Mai, bei einer österreichischen Vertretungsbehörde oder Einheit abgegeben werden. Außerhalb des EWR ist dies nur mehr bis Freitag, 17. Mai, möglich.

Wenn eine Gemeinde den Online-Antrag für die Wahlkarte bietet, ist die Info unter diesem Link zu finden. Das Innenministerium informiert auf seiner Website über die Wahl.

(apa/red)

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