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Wichtige Fragen und Antworten rund um die EU-Wahl 2019

Wichtige Fragen und Antworten zur EU-Wahl 2019.
Wichtige Fragen und Antworten zur EU-Wahl 2019. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Wer wird gewählt und muss ich wählen gehen? Wann steht das Ergebnis fest und wie kann ich per Briefwahl meine Stimme abgeben? Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die EU-Wahl 2019.

Was wird gewählt?

Die Abgeordneten, die Österreich in den nächsten fünf Jahren im Europaparlament vertreten. Ohne Brexit stehen Österreich weiterhin 18 Sitze zu, verlässt Großbritannien die EU sind es 19.

Wer kann gewählt werden?

Prinzipiell die sieben Parteien, die am Stimmzettel stehen: ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne, NEOS, EUROPA JETZT und KPÖ. Die Mandate werden entsprechend ihren Listen verteilt – es sei denn, ein Kandidat bekommt genug Vorzugsstimmen. Dann überholt er die vor ihm gereihten.

Wer darf wählen?

Antwort: Jeder Österreicher, der spätestens am 26. Mai 16 Jahre alt wird – und dazu Bürger aus anderen EU-Staaten, die hier leben und am Stichtag 12. März in der Europa-Wählerevidenz standen. Das gilt auch für hier lebende Briten: Wenn sie in der Wählerevidenz stehen, sind sie wahlberechtigt, unabhängig vom Brexit. Nicht mitwählen dürfen nur rechtskräftig zu einer längeren Freiheitsstrafe Verurteilte, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen werden.

Muss ich wählen gehen?

Wahlpflicht besteht nicht.

Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?

Wenn Sie in einer Gemeinde mit mehr als 1.000 Einwohnern leben, auf der Amtlichen Wahlinformation, die demnächst per Post ins Haus kommt. In kleineren Orten gibt es einen Aushang im Gemeindeamt. Auch im Internet kann man sein Wahllokal suchen: Auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde – oder auf der des Innenministeriums (http://www.europawahl.bmi.gv.at).

Wo kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl überall – aber nur mit einer Wahlkarte. Ohne eine solche können Sie nur am 26. Mai in “ihrem” Wahllokal am Wohnort wählen. Mit Wahlkarte können Sie die Stimme per Post abgeben, aber auch am 26. Mai in jedem Wahllokal und bei jeder Bezirkswahlbehörde in ganz Österreich – und nicht nur persönlich, sondern auch per Boten. Wenn Sie gehunfähig sind, können Sie zu Hause im Bett wählen, dafür müssen Sie aber vorher den Besuch durch eine “fliegende Wahlbehörde” beantragen.

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Diese müssen Sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail, in vielen Gemeinden per Internet-Formular) oder persönlich direkt im Gemeindeamt (in Wien beim Magistrat) möglich. Zeit dafür haben Sie bis 22. Mai (schriftlich) oder bis 24. Mai (persönlich während der Amtsstunden). Auslandsösterreicher erhalten die Wahlkarte automatisch, wenn sie ein “Wahlkartenabo” haben, bzw. können sie bei der zuständigen Vertretungsbehörde eine anfordern.

Wichtige Infos: Im Wahllokal

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?

Ja, ein Ausweis muss im Wahllokal vorgezeigt werden. Die Amtliche Wahlinformation muss man nicht dabei haben – aber die Wahlkarte, falls man eine angefordert hat.

Wer sind die Leute im Wahllokal?

Der “Chef” im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Die anderen Personen sind entweder Hilfspersonal oder Vertreter der Parteien. Drei sind von den Parteien gestellte “Beisitzer” und dürfen mitentscheiden, etwa ob ein Stimmzettel gültig ist. Nur an Beratungen teilnehmen, aber nicht mitstimmen dürfen Vertrauenspersonen (maximal zwei pro Partei). Außerdem dürfen sich Wahlzeugen im Wahllokal aufhalten, auch maximal zwei pro Partei. Sie können nach außen informieren – etwa, wer schon gewählt hat -, weil für sie die Amtsverschwiegenheit nicht gilt.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?

Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört – und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter posten?

Das ist nicht verboten. Das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?

Nein, der Stimmzettel muss selbst ausgefüllt werden. Par. 52 EUWO sagt: “Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben” – ausgenommen nur körper- oder sinnesbehinderte Wähler.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?

Ja, körper- oder sinnesbehinderte Wähler dürfen sich – auch im Wahllokal – von einer selbst gewählten Begleitperson helfen lassen. Mogeln sollte man nicht: Wer sich fälschlich als blind oder behindert ausgibt, kann mit einer Geldstrafe bis zu 218 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen bestraft werden.

Darf ich gemeinsam mit meinem Mann in die Wahlkabine gehen? Nein, abgesehen von der Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Wähler “darf eine Wahlzelle jeweils nur von einer Person betreten werden” (Par. 52 EUWO).

Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?

Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es verbieten, wenn dadurch die Ruhe gestört wird. Denn er hat “für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung” zu sorgen. Wenn er nicht erlaubt, den Hund mitzunehmen, sollten Sie sich daran halten. Dagegen zu verstoßen, kann 218 Euro bzw. zwei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe kosten.

Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?

Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welchen Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Nein, darauf steht sogar eine Strafe von bis zu 218 Euro bzw. zwei Wochen Ersatzhaft. In Par. 50 EUWO steht: “Die Anbringung von Worten, Bemerkungen oder Zeichen auf den Wahlkuverts ist verboten.”

Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?

Prinzipiell ja – aber das heißt nicht, dass Sie sie gewählt haben. Sie können keine Partei wählen, die nicht am Stimmzettel steht. Wenn Sie eine Partei ankreuzen und eine andere draufschreiben, gilt die Stimme für die angekreuzte.

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Bei der EU-Wahl kann nur eine Vorzugsstimme vergeben werden.

Ich möchte Partei A wählen, aber Person B meine Vorzugsstimme geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Nein. Die Person, der sie ihre Vorzugsstimme geben, muss der gewählten Partei angehören. Sonst ist die Vorzugsstimme ungültig.

Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?

Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen – denn dem Stimmzettel muss ganz eindeutig zu entnehmen sein, wen sie gewählt haben. Holen Sie sich einen zweiten Stimmzettel, müssen Sie den ersten vor der Wahlbehörde zerreißen und mitnehmen – damit das Wahlgeheimnis gewahrt ist.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Die Kandidaten stehen auf einem Aushang im Wahllokal, Sie müssen den Namen oder die Reihungsnummer auf dem Stimmzettel im vorgesehenen freien Feld eintragen. Wenn Sie eine Wahlkarte anfordern, bekommen Sie mit dieser auch eine Broschüre mit allen Namen.

EU-Wahl 2019: Wichtige Fragen zu Briefwahl und Wahlkarte

Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?

Ja, und zwar in allen Wahllokalen Österreichs, aber nur mit Wahlkarte – ausgefüllt (als Briefwahl) oder auch nicht (Wahlkartenwahl), persönlich oder auch von einem anderen überbracht.

Ich bin am Wahlsonntag in einem anderen Bundesland. Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben?

Ja, sobald Sie ihre Wahlkarte haben. Porto müssen Sie nicht zahlen, die Kosten für die Rücksendung an die Bezirkswahlbehörde trägt der Bund. Achtung: Das Kuvert muss rechtzeitig aufgegeben werden und bis zum Wahlsonntag bei den Behörden ankommen. Extra für die Briefwahl werden die Postkästen am Samstag vor der Wahl noch einmal geleert – allerdings schon ab 9.00 Uhr Früh.

Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?

Ja, und zwar mittels Briefwahl. Dafür brauchen Sie eine Wahlkarte. Damit können Sie Ihre Stimme schon vor dem Wahlsonntag abschicken, entweder vor der Abreise aus Österreich oder aber vom Ausland aus. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfristen! In der EU bzw. der Schweiz können Sie ihre Wahlkarte auch bis 20. Mai bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft) abgeben; im Nicht-EU-Ausland ist dies bis zum 17. Mai möglich.

Ich hab es nicht geschafft, meine Wahlkarte rechtzeitig von der Post abzuholen. Kann ich trotzdem wählen?

Ja, aber nur, wenn Sie sich an dem Ort aufhalten, an den Sie Ihre Wahlkarte haben schicken lassen. Also z.B. zu Hause oder am Kur- oder Urlaubsort. Dann können Sie am Samstag beim Innenministerium nachfragen, wo sich die Wahlkarte befindet, sie abholen und damit wählen. Die Gemeindewahlbehörden müssen die nicht zugestellten Wahlkarten von der Post abholen und den Wählern am 26. Mai aushändigen.

Ich hab meine Wahlkarte verloren – wo bekomme ich eine neue?

Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene Wahlkarten ist gesetzlich verboten – damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann. Nur für “unbrauchbar gewordene Wahlkarten, die noch nicht zugeklebt und bei denen die eidesstattliche Erklärung noch nicht unterschrieben wurden”, kann die Gemeinde ein Duplikat ausstellen, Sie müssen aber die “alte” Wahlkarte abgeben.

Auszählung der Stimmen und Wahlergebnis

Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?

Nein, bei der Auszählung dürfen die Wähler nicht zuschauen. Die Europawahlordnung schreibt vor, dass das Wahllokal für die Auszählung geschlossen werden muss. Dabei sein dürfen nur die Mitglieder der Wahlbehörde (Wahlleiter, Beisitzer), ihre Hilfsorgane, die Vertrauenspersonen und die Wahlzeugen der Parteien – sowie allfällige Wahlbeobachter etwa von der OSZE.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?

Heuer erst sehr spät: Um 23 Uhr, wenn europaweit die letzten Wahllokale zumachen. In Österreich kann zwar längstens bis 17 Uhr (und in vielen kleineren Gemeinden auch nur viel kürzer) gewählt werden. Aber die Bundeswahlbehörde hat beschlossen, dass die Ergebnisse alle erst um 23 Uhr veröffentlicht werden.

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Am Wahlabend gibt der Innenminister um 23 Uhr das vorläufige Endergebnis bekannt. In diesem fehlen aber noch die Briefwahlstimmen. Sie werden am Montag nach der Wahl ausgezählt, am Abend steht das endgültige Ergebnis fest.

Was ist die “Vier-Prozent-Hürde”?

Eine wahlwerbende Partei braucht mindestens vier Prozent der Stimmen, um an der Mandatsverteilung teilzunehmen – wobei aber in Österreich rund fünf Prozent nötig sind, um auch einen der Sitze im Europaparlament zu bekommen.

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