Die Antwort der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft auf ein österreichisches Rechtshilfeersuchen, so der Behördensprecher, habe keine Anhaltspunkte dafür geliefert, dass die auf ein österreichisches Konto transferierten Vermögenswerte aus Straftaten herrühren könnten. “Da somit keine Hinweise für das Vorliegen einer geldwäschereirelevanten Vortat ermittelt werden konnten, wurde das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts am 28. Oktober 2015 eingestellt”, heißt es in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Überweisung von 130 Mio. $ als Anstoß der Poroschenko-Ermittlungen
Ausgangspunkt der nunmehr eingestellten Ermittlungen gegen den mächtigen Poroschenko-Kanzleichef und zwei seiner ehemaligen Mitarbeiter war eine Überweisung von 130 Millionen Dollar (121,37 Mio. Euro) auf ein Konto bei der Wiener Raiffeisen Bank International im November 2013 gewesen. Kurz vor dem Ausbruch der Proteste am Kiewer Maidan hatte der damalige Medienunternehmer Loschkin seine Mediengruppe UHM an den umstrittenen Oligarchen Serhij Kurtschenko verkauft. Bei der nach Wien transferierten Summe soll es sich um einen Teil des Kaufpreises gehandelt haben.
Während der UHM-Verkäufer wenige Monate später im Juni 2014 zum einflussreichen Chef der Präsidentschaftskanzlei von Petro Poroschenko avancierte, floh Käufer Kurtschenko nach dem Machtwechsel in Kiew nach Russland. Kurtschenko befindet sich wegen seiner Nähe zum Janukowitsch-Regime auf einer EU-Sanktionsliste sowie wegen mutmaßlicher Wirtschaftsdelikte auch auf einer ukrainischen Fahndungsliste.
(apa/red)