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Entflohener Häftling in Wien erstach "Schwiegervater": Lebenslange Haft

Der Angeklagte soll den Pensionisten in einer Wohnung in Wien-Mariahilf erstochen haben.
Der Angeklagte soll den Pensionisten in einer Wohnung in Wien-Mariahilf erstochen haben. ©APA
Mit einem Schuldspruch zu lebenslanger Haft ist am Dienstag der Prozess gegen Christian F. am Wiener Landesgericht zu Ende gegangen. Die große Mehrheit der Geschworenen sah es für erwiesen an, dass der Beschuldigte nach seinem Ausbruch aus dem Gefängnis am 23. August 2012 den Vater seiner Freundin vorsätzlich ermordet hat.
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Aufgrund der hohen Rückfallgefahr wurde zusätzlich eine Einweisung in die Psychiatrie verfügt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Nikolaus Rast meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Prozess gegen Häftling: Angeklagter geständig

F. hatte gestanden, den Vater seiner Freundin erstochen zu haben, eine Mordabsicht bestritt er allerdings. Als ihm der 72-Jährige zu verstehen gab, dass er seine ehemalige Freundin und das – vermeintlich – gemeinsame Kind nie mehr wiedersehen würde, “hat es ‘Klick’ gemacht, ich kann mich nicht mehr daran erinnern”, gab er vor Gericht an.Der Bluttat ging eine schwierige Beziehung mit der beinahe halb so alten Franziska voraus. Der wegen Gewaltdelikten mehrfach vorbestrafte Mann lernte das Mädchen Anfang 2010 kennen. Es entwickelte sich eine On-Off-Beziehung, die von Streitereien bestimmt war. Als der Mann Mitte 2010 Haftstrafe antrat, ging die Beziehung schließlich zu Ende.

Angeklagter kehrte von Freigang nicht zurück

Dennoch nutzte F. im September 2010 einen Freigang, um bei der jungen Frau aufzutauchen und sie zu attackieren. Laut Anklage hat er sie gestoßen, gewürgt und gedroht, dass er ihr “Polen” schicken würde, die sie umbringen werden, falls sie ihn verlassen würde. Auch ihre Mutter und ihren Vater werde er töten. Die junge Frau erstattete Anzeige, der geständige F. fasste später eine achtmonatige Haftstrafe dafür aus.

Von einem Freigang kehrte F. nicht zurück, sondern ging in den Untergrund und hielt sich als Dealer über Wasser. Zufällig traf er noch einmal auf die junge Frau und es entwickelte sich erneut eine Beziehung, durch die seine Freundin ebenfalls in die Suchtszene abglitt und begann, Marihuana zu verkaufen. Bald war auch ein Kind unterwegs.

Schwiegervater mit Messer attackiert

Als F. wieder ins Gefängnis ging, wollte seine Freundin den die Beziehung beenden und besuchte den Mann trotz dessen Drängens nur einige Male mit dem Sohn in der Justizanstalt Simmering. Da er aber zunehmend auch ihre Mutter unter Druck setzte, schrieb sie ihm schließlich einen Brief, dass sie ihm noch eine Chance geben würde, wenn er eine Anti-Aggressions-Therapie machen würde. “Was hätte ich denn tun sollen?”, sagte sie vor Gericht.

F. witterte offenbar wieder eine Chance und er beschloss, auszubrechen, um Franziska und sein Kind zu sehen. Am 23. August 2012 ließ er sich mit verknoteten Tischtüchern aus einem nur mit einem Fliegengitter versperrten Fenster. Um der “Forderung, mein Kind wieder zu sehen, Nachdruck zu verleihen”, steckte der Mann auch ein etwa 30 Zentimeter langes Küchenmesser ein. Nachdem er den Tag über bei einem Freund reichlich Alkohol konsumiert hatte, machte er sich gegen 22.00 Uhr auf den Weg zur Wohnung, in der Franziska mit ihren Eltern lebte.

Schuldspruch in Wien

In der Wohnung traf er allerdings lediglich auf den Vater der jungen Frau. Es ergab sich ein Streit, F. zückte das Messer und stach mehrmals auf den 72-Jährigen ein. Bei der Beschreibung des Tatherganges verwickelte sich der Mann immer wieder in Widersprüche. Nach der Messerattacke schleppte er den Sterbenden jedenfalls in das Badezimmer und stahl aus der Wohnung noch das Handy, 200 Euro sowie den Autoschlüssel. Mit dem Wagen des Opfers flüchtete er kurz nach Tschechien, kam dann aber zurück und wurde via Handypeilung geortet und festgenommen.

Der Schuldspruch wegen Mordes war nicht der einzige Schlag, den F. am Dienstag hinnehmen musste. Franziska ließ bei dem Prozess auch gleich eine private Bombe platzen. Das Kind, nachdem sich F. so gesehnt haben will, dass er aus dem Gefängnis ausgebrochen und eine Bluttat begangen hat, “ist nicht von ihm”, eröffnete sie vor Gericht. Sie habe es ihm zwar aus Angst vor dessen Aggressionspotenzial zwar nie gesagt, doch hätte er es schon aufgrund der völlig anderen Augenfarbe des Kindes ahnen müssen.

Lesen Sie hier mehr zu dem Fall.

(APA)

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