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Eignen sich E-Scooter als Weihnachtsgeschenke für Kinder?

Ein Experte verrät, was beim Kauf eines E-Scooters für Kinder bedacht werden sollte.
Ein Experte verrät, was beim Kauf eines E-Scooters für Kinder bedacht werden sollte. ©APA/dpa/Nicolas Armer
E-Scooter liegen in Wien gerade voll im Trend. Sind die elektrischen Tretroller aber auch ein passendes Weihnachtsgeschenk für Kinder? Ein ÖAMTC-Experte klärt auf.
So gefährlich sind E-Scooter
Was darf man, was darf man nicht?

“Die Scooter sind bis zu 25 km/h schnell. Das Verletzungsrisiko ist also nicht zu unterschätzen”, sagt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried. Rechtlich gelten E-Scooter mit maximal 25 km/h und 600 Watt Leistung als Fahrräder und dürfen entsprechend nur auf Radfahranlagen oder der Fahrbahn benutzt werden, in Fußgängerzonen nur dann und so lange, als diese für Radfahrer geöffnet sind.

All das trifft zumindest auf Wien zu, im übrigen Österreich werden diese Geräte derzeit als Kleinfahrzeuge bzw Spielzeug angesehen, mit denen nur jene Flächen zu benutzen sind, die für den Fußgängerverkehr vorgesehen sind.

Wien: Kinder brauchen Begleitperson bei E-Scooter-Nutzung

Entsprechend der unterschiedlichen Rechtsmeinungen unterscheiden sich die Regeln für die Nutzung der E-Scooter durch Kinder. Für Wien bedeutet das: Unter zwölf Jahren dürfen Kinder nur unter Aufsicht einer Begleitperson (Mindestalter: 16 Jahre) auf den genannten öffentlichen Verkehrsflächen fahren.

“Kinder, die erfolgreich die Radfahrprüfung abgelegt haben, dürfen bereits ab zehn Jahren allein fahren. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt außerdem die Radhelmpflicht”, sagt der ÖAMTC-Experte.

Außerhalb von Wien besteht aufgrund der derzeitigen Einstufung des E-Kleintretrollers als “Kleinfahrzeug zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn” konsequenterweise auch keine Radhelmpflicht für Kinder. Die Vorschriften über das Fahren mit und ohne Begleitperson sind aber ident.

E-Scooter müssen richtig sichtbar sein

Für die Ausrüstung der E-Scooter gilt ebenfalls die Fahrradverordnung, soweit es die Bauweise zulässt. Entsprechend sind daher etwa vorne ein weißer und hinten ein roter Reflektor Pflicht, ebenso Scheinwerfer nach vorne und hinten – letztere können allerdings bei Tageslicht und guter Sicht entfallen.

Neben einer Glocke bzw. Klingel muss das Gerät jedenfalls auch über zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsvorrichtungen verfügen. “Gelbe Katzenaugen oder Reflexionsfolien an den Seiten sind ebenfalls vorgeschrieben”, so der ÖAMTC-Jurist. Auch wenn andere Bundesländer die Roller im Moment nicht als Fahrräder einstufen, sollten sie aus Sicherheitsgründen ähnlich sichtbar gemacht werden.

ÖAMTC-Experte empfiehlt Helm

Eltern, die ihrem Nachwuchs einen solchen Scooter unter den Christbaum legen möchten, rät der ÖAMTC-Experte: “Unabhängig von der rechtlichen Einordnung der E-Roller ist es jedenfalls vernünftig, wenn Kinder beim Fahren immer einen Helm tragen. Und in Sachen Beleuchtung kann sehen und gesehen werden lebenswichtig sein – gerade in der dunklen Jahreszeit.”

(Red)

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