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E-Scooter-Regeln in Wien: Was darf man, was darf man nicht?

Die Regeln für die E-Scooter in Wien werden verschärft.
Die Regeln für die E-Scooter in Wien werden verschärft. ©Lime Scooter
Seit einiger Zeit sind in Wien auch "E-Scooter" verwendet werden. Die Polizei Wien informiert über die "Dos and Don'ts" mit den E-Tretrollern von Bird, Lime oder TIER.
Parkverbot in der City
Bird im Test

Die zur Miete angebotenen E-Tretroller werden vom Land Wien rechtlich als Fahrräder eingeordnet bzw. dem Fahrrad gleichgestellt. Diese Einordnung bedeutet, dass für E-Tretroller bis zu 25 km/h und einer Leistung bis zu 600 Watt dieselben Bestimmungen gelten wie für herkömmliche Fahrräder und E-Fahrräder.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Das Benützen der E-Tretroller ist nur dort erlaubt, wo auch Fahrradfahren gestattet ist: Straße, Fahrrad- oder Mehrzweckstreifen sind immer ein sicheres Terrain. Ein grundsätzliches Verbot besteht auf Gehsteigen und Zebrastreifen, wo Fußgänger besonders gefährdet sind.

Nur Schrittgeschwindigkeit in der Fußgängerzone

Das Befahren von Fußgängerzonen ist ebenfalls grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es nur dort, wo eine Zusatztafel Fahrräder erlaubt, wie etwa die Wiener Mariahilfer Straße. Dann darf die Fußgängerzone maximal in Schrittgeschwindigkeit befahren werden. Der Begriff ist jedoch schwammig: Je nach Definition variiert die Schrittgeschwindigkeit zwischen 4 und 15 km/h, der Oberste Gerichtshof geht in einem Urteil etwa von 5 km/h aus.

Der Rolleranbieter Bird hat auf diese Einschränkung bereits reagiert und die Höchstgeschwindigkeit seiner Roller in der Mariahilfer Straße gedrosselt. Absolutes Fahrverbot gilt etwa in der Kärntnerstraße.

Licht, Bremsen und Klingel

Die Fahrzeuge müssen vorne und hinten über eine Beleuchtung verfügen und ebenfalls mit Seitenstrahlern versehen sein. Zudem sind zwei voneinander unabhängige Bremsvorrichtungen und eine Klingel vorgeschrieben. Zusätzlich wurde vereinbart, dass alle Scooter künftig registriert und zertifiziert werden müssen. Die Anbieter müssen vor Ende des Jahres die Auflagen erfüllen. Der Fahrzeuglenker muss sich vor jeder Fahrt vergewissern, dass das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand ist, sonst macht er sich strafbar.

0,8 Promille, aber kein Handy

Fahrer von E-Tretrollern sind ab einem Blutalkoholgehalt ab 0,8 Promille voll strafbar. Alko-Fahrer droht im schlimmsten Falle der Entzug des Führerscheins. Auch das Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung ist Verboten. Am Gehsteig darf man die E-Tretroller abstellen, solange sie niemanden behindern.

Nur 55 Beschwerden

Die Polizei betonte allerdings, dass die “Beschwerdelage” im Gegensatz zu den stationslosen Leihfahrrädern, die nach ähnlichen Vorschriften schnell wieder aus der Stadt verschwunden sind, sehr gering sei. Lediglich 55 Beschwerden seien bisher gezählt worden – vorrangig wegen verparkter Geschäftseingänge, hieß es. Damit widerrechtliches Abstellen vermieden wird, sollen die Verleiher Tier und Bird jene Regelung übernehmen, die der erste Bezirk bereits mit Lime vereinbart hat. Der Deal umfasst die Pflicht der Nutzer, das korrekte Abstellen des Fahrzeugs per Foto zu belegen.

(APA/red)

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