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Ehefrau von Dachterrasse gestürzt: Neues Urteil im Prozess um angeklagten Wiener

Das OLG erhöhte die Strafe für Totschlag um ein Jahr.
Das OLG erhöhte die Strafe für Totschlag um ein Jahr. ©APA (Sujet)
Am Dienstag musste sich ein 46-jähriger Wiener erneut vor Gericht verantworten, da er seine Ehefrau im vergangenen Jahr von einer Dachterrasse gestoßen hatte. Er wurde wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt.
Mann gestand Tat
Anklage gegen Ehemann
Wiener wegen Mordes vor Gericht

Ein 46-jähriger IT-Techniker, der am 22. April 2017 in Wien-Wieden seine Ehefrau von einer Dachterrasse 15 Meter in die Tiefe gestoßen hatte, muss für acht Jahre ins Gefängnis. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag entschieden. Der Mann war im vergangenen Jänner am Landesgericht für Strafsachen wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Ehefrau von Dachterrasse gestoßen: Acht Jahre Haft für Wiener

Bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren hielt ein Drei-Richter-Senat (Vorsitz: Christian Dostal) eine Korrektur nach oben für erforderlich. Begründet wurde das mit “Verschleierungshandlungen” des Mannes, der zunächst den trauernden Witwer gegeben hatte. Wäre alles im Sinne des Ehemannes verlaufen, “wäre dieser Fall – wie vielleicht andere auch – unter Selbstmord ad acta gelegt worden”, bemerkte der Vorsitzende. Nur dank einer aufmerksamen Staatsanwältin sei das verhindert worden.

Für Walter Rabl, den Präsidenten der Österreichischen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin (ÖGGM), zeigt dieses Beispiel, dass grundsätzlich mehr Augenmerk auf die Ausbildung und Schulung von Polizeiamtsärzten gelegt werden muss. Das Tötungsdelikt wurde nämlich um ein Haar übersehen. “Die Verstorbene verübte Selbstmord durch Sprung von der Dachterrasse”, hieß es im polizeilichen Abschluss-Bericht nach der Kommissionierung der Leiche, die von einem Polizeijuristen, einem Amtsarzt und einem zivilen Exekutivbeamten vorgenommen wurde. Eine gerichtliche Obduktion wurde nach der Totenbeschau gar nicht mehr angeregt, auf dem Leichenbegleitschein wurde handschriftlich “kein Fremdverschulden” vermerkt.

Selbstmord erschien unglaubwürdig

Der damals diensthabenden Journal-Staatsanwältin kamen die Umstände des angeblichen Selbstmords allerdings eigenartig vor. Dass eine beruflich erfolgreiche 45-Jährige freiwillig in den Tod springt, fand sie hinterfragenswert. Sie ordnete daher eine gerichtsmedizinische Obduktion an. Diese ergab dann eindeutige Hinweise auf Fremdverschulden. Bei der sanitätspolizeilichen Beschau der Leiche waren charakteristische, auf eine Würgeakt hindeutende Spuren – etwa Einblutungen in den Augen – übersehen worden. Erst jetzt geriet der Ehemann der Verstorbenen in den Fokus der Ermittlungen und wurde unter Mordverdacht festgenommen.

In seinem Prozess behauptete er, die Frau habe ihn im Schlafzimmer attackiert, beschimpft (“Ich hasse mein Leben, warum kannst du nicht tot sein?”), geschlagen und nach ihm getreten. Er habe sich auf die Terrasse begeben, nachdem er ihr unter anderem ein Küchenmesser entwunden hätte, “um mich zu beruhigen”. Sie sei ihm gefolgt, wiederum auf ihn losgegangen: “Da bin ich mit den Händen ausgefahren, habe sie gepackt, zugepackt und weggedrückt.” Er habe sie “weggedrückt von mir. Ich wollte, dass sie aufhört herumzuschlagen”. Dabei sei die Frau rücklings über eine Brüstung in die Tiefe gefallen.

“Optimale Totenbeschau” häufig nicht möglich

Gerade “der plötzliche, unerwartete Tod” stellt laut ÖGGM-Präsident Rabl eine besondere Herausforderung bei der Klärung der Todesursache dar. Eine “optimale Totenbeschau” sei häufig nicht möglich. Umso wichtiger sei ein geschulter Blick des Amtsarztes, gab der stellvertretende Leiter der Innsbrucker Gerichtsmedizin gegenüber der APA zu bedenken. Seit aus Kostengründen speziell in Wien auch unklare Todesfälle nicht mehr auf der Gerichtsmedizin landen, werden die Leichen oftmals von Pathologen in Krankenanstalten seziert. Dort würde manches übersehen, vermutet Rabl: “Bei Vergiftungen, Traumen oder ärztlichem Fehlverhalten ist ein Pathologe mit seinem Latein oft am Ende.”

Um Fehleinschätzungen zu vermeiden, die bei der Totenbeschau ihren Ausgang nehmen, verlangt Rabl eine bundesweit einheitliche Regelung der Amtsarzt-Ausbildung. Grundsätzlich wäre aber eine Obduktionsquote wünschenswert, die deutlich über den zehn bis elf Prozent liegt, die in Österreich erreicht wird: “Eine vernünftige Todesursachenstatistik erreicht man bei 25 bis 30 Prozent.”

(APA/Red)

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