Es bleibt bei lebenslanger Haft für den Mann, der am 27. Oktober 2019 in Kottingbrunn (Bezirk Baden) seine Ehefrau erstochen und im Anschluss die gemeinsamen Kinder - eine zweijährige Tochter und einen elf Monate alten Buben - umgebracht hat. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) den Schuldspruch wegen Dreifachmordes bestätigt hatte, wies - wie erst jetzt bekannt wurde - das Wiener Oberlandesgericht (OLG) bereits am 8. April die Strafberufung des 32-Jährigen zurück.
Urteil nun endgültig rechtskräftig
Zu der Bluttat war es im Wohnhaus der Familie gekommen, nachdem - wie der Mann nach seiner Festnahme erklärte - die 29-Jährige im Zuge eines Streits mit Scheidung gedroht haben soll. Die Ehe war sehr konfliktreich verlaufen, der Mann - ein österreichischer Staatsbürger mit türkischen Wurzeln - war tief in patriarchalen Denkstrukturen verhaftet, ergaben die Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.
Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Täter eine kombinierte Persönlichkeitsstörung und eine damit einhergehende Gefährlichkeit. Auf Basis dieser Expertise wurde der 32-Jährige im vergangenen September vom Landesgericht Wiener Neustadt nicht nur zur Höchststrafe, sondern zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Dieses Urteil ist mit der Entscheidung des OLG nun endgültig rechtskräftig.
(APA/Red)