Digitaler Nachlass: Georg Haas von der Bestattung Himmelblau im Vienna.at-Interview
Der digitale Nachlass ist vielfältig: Von E-Mails, über Netflix-Account bis Facebook-Profil ist alles dabei. Für Angehörige ist es oft schwer im Dschungel der Passwörter und Konten, die ein Verstorbener hinterlassen hat, zurecht zu finden. Was alles zum digitalen Nachlass gehört und wie man jenen schon zu Lebzeiten regeln kann, darüber hat Vienna.at mit Georg Haas, Geschäftsführer der Bestattung Himmelblau gesprochen.
Was ein digitaler Nachlass ist und wie man damit umgeht
Erinnerungen aus dem Jenseits auf Facebook oder Geburtstagsglückwünsche an schon längst Verstorbene: Auch bei Social-Media-Profilen kann es zu skurilen Situationen kommen, wenn man den digitalen Nachlass eines Verstorbenen nicht regelt. Darum ist es für Hinterbliebene auch sinnvoll, sich mit den Profilen des Verstorbenen in den Sozialen Medien zu befassen.
Georg Haas von der Bestattung Himmelblau im Podcast-Interview
Auch Offline-Daten, die auf verschiedenen Geräten gespeichert sind, wie zum Beispiel Videos oder Fotos, gehören zum digitalen Nachlass. "Die Erben treten nach der Einantwortung in alle Rechte, Pflichten und Rechtsverhältnisse der/des Verstorbenen ein. Auch im Internet geschlossene Verträge der/des Verstorbenen gehen also auf die Erben über.", ist auf der Website von österreich.gv.at zu lesen.
Weitere Infos zum digitalen Nachlass finden Sie auf der Website der Bestattung Himmelblau oder hier. Hier finden Sie auch eine Checkliste, was nach dem Todesfall eines Angehörigen zu tun ist.
(cor)