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Deutschland stuft Identitäre Bewegung als rechtsextrem ein

Der Bundesverfassungsschutz duldet keine Toleranz gegenüber Extremisten.
Der Bundesverfassungsschutz duldet keine Toleranz gegenüber Extremisten. ©APA (Sujet)
Die Identitäre Bewegung Deutschland (IDB) ist laut Bundesverfassungsschutz rechtsextremistisch. In Österreich wurde bereits über die Auflösung des Vereins diskutiert.
Die Identitäre Bewegung in Österreich
Auflösung der Identitären wird geprüft
Keine Angst vor Vereinsprüfung

Der Bundesverfassungsschutz hat die Identitäre Bewegung in Deutschland als rechtsextremistisch eingestuft. "Diese geistigen Brandstifter stellen die Gleichheit der Menschen oder gar die Menschenwürde an sich infrage, reden von Überfremdung, erhöhen ihre eigene Identität, um andere abzuwerten, und schüren gezielt Feindbilder", erklärte Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang am Donnerstag.

Deutscher Verfassungsschutz stuft Identitäre als rechtsextrem ein

"Als Frühwarnsystem dürfen wir unser Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten legen, sondern müssen auch diejenigen im Blick haben, die verbal zündeln", sagte Haldenwang. Es dürfe keine Toleranz für Extremisten geben.

Die 2012 gegründete Identitäre Bewegung Deutschland (IDB) hat nach Angaben des Geheimdienstes derzeit etwa 600 Mitglieder. Ihre Wurzeln liegen in der französischen Generation Identitaire, die auch in anderen europäischen Staaten Ableger hat.

Die Anhänger der IDB verstehen sich als intellektuelle Neue Rechte und grenzen sich in ihrem modernen Auftreten bewusst von rechtsextremen Gruppierungen wie den Neonazis ab. Sie wirken damit auch ins bürgerliche Milieu hinein, was sie in den Augen von Sicherheitsexperten besonders gefährlich macht. Anfang des Jahres sorgte die Bewegung mit einer Plakat-Kampagne unter dem Motto "Keine No-Go-Areas" für Aufsehen, die Deutsche als Fremde im eigenen Land darstellte. 2017 charterte die Gruppe ein Schiff im Mittelmeer, um Migranten an der Überfahrt nach Europa zu hindern.

Positionen der Identitären nicht mit Grundgesetz vereinbar

Nach Einschätzung des Verfassungsschutzes sind die Positionen der IDB nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die IDB ziele darauf ab, Menschen außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise zu diskriminieren.

"Menschen ohne gleiche ethnische Voraussetzungen können aus Sicht der IDB niemals Teil einer ethnisch pluralistischen Kultur sein", erklärte der Verfassungsschutz. "Multikulturalismus als Ausdruck einer ethnisch pluralistischen Gesellschaft gilt der IDB als kulturvernichtend." Ihre Ideologie umschreibt die Bewegung als "Ethnopluralismus".

(APA/Red)

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