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Identitäre haben "keine Angst" vor Prüfung der Vereinsauflösung

Martin Sellner will am Freitag Fragen zur Causa beantworten.
Martin Sellner will am Freitag Fragen zur Causa beantworten. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Auf die Ankündigung der Regierung, eine Auflösung der Identitären Bewegung prüfen zu lassen, reagierte der Verein am Mittwoch gelassen.
Regierung lässt Vereinsauflösung prüfen
Identitäre erhielten Spende von Attentäter

Die rechtsextreme “Identitäre Bewegung Österreich” (IBÖ) sieht die von der Regierung angekündigte Prüfung der Auflösung ihres Vereins gelassen. “Wie schon in der Vergangenheit werden sich auch diesmal alle Vorwürfe als unwahr erweisen”, zeigte man sich in einer Aussendung am Mittwoch überzeugt.

Identitäre sehen Prüfung der Auflösung gelassen

“Wir Identitären haben jedenfalls keine Angst vor der Überprüfung. Wir haben nichts zu verbergen und sind uns sicher, dass unser Protest im Rahmen von Verfassung und Meinungsfreiheit ist”, betonte Sprecher Philipp Huemer. Die Bewegung sei kooperativ und werde mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten, “damit die Vorwürfe rasch und restlos aufgeklärt und zurückgewiesen werden können”, heißt es weiter.

Es solle nun offenbar “ein neuer Versuch der Kriminalisierung” gestartet werden. “Es zeigt, dass auch die rechtspopulistische Regierung unter Sebastian Kurz und Heinz-Christian Strache nichts mehr fürchtet, als patriotische Stimmen aus der Zivilgesellschaft, die sich nicht von ihnen kontrollieren lassen”, so der Sprecher. Gerade für die türkis-blaue Regierung sei dies “ein besonders beschämendes Verhalten”.

Bewegung will bei Ermittlern kooperativ agieren

“Ich halte das ehrlich gesagt für einen relativ hilflosen Versuch, auf diese Empörungsmaschinerie, die wir gerade erleben, zu reagieren”, sagte auch Sprecher Martin Sellner im Ö1-“Mittagsjournal”. Am Freitagnachmittag will er in einem Cafe in Währing Fragen zur Causa beantworten.

Auch Vereinsrechtsexperte Maximilian Kralik sieht die Auflösung als unwahrscheinlich an. Die Vereinigungsfreiheit sei in der europäischen Menschenrechtskonvention verankert, die in Österreich im Verfassungsrang steht. “Daher ist jeder Eingriff in die Vereinigungsfreiheit gleichzeitig auch ein Grundrechtseingriff”, sagte Kralik im Interview mit Ö1.

Auflösung droht bei Vestoß gegen Strafgesetze

Ein Verein könne dann aufgelöst werden, wenn er gegen Strafgesetze verstößt oder wenn er seinen statutenmäßigen Wirkungskreis überschreitet. Die bloße Tatsache, dass Sellner eine Spende vom Christchurch-Attentäter erhalten habe, erfülle noch nicht den Auflösungstatbestand. Eingetragen sind die österreichischen Identitären als “Verein zur Erhaltung und Förderung der kulturellen Identität” mit Sitz in Graz.

(APA/Red)

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