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Corona-Regeln: Die FFP2-Pflicht kehrt zurück

Ab Mittwoch ist die FFP2-Maske auch in Lebensmittelgeschäften wieder Pflicht.
Ab Mittwoch ist die FFP2-Maske auch in Lebensmittelgeschäften wieder Pflicht. ©AP Photo/Ronald Zak
Ab Mittwoch feiert die FFP2-Maske ihr Comeback. Etwa in Supermärkten und sonstige Lebensmittelgeschäften, sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln muss sie nun wieder getragen werden.
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Ab Mittwoch ist die FFP2-Maske wieder überall zu tragen, wo Maskenpflicht herrscht. Erstmals haben es Ungeimpfte mit Nachteilen zu tun: Wer weder gegen Corona immunisiert noch im vergangenen halben Jahr genesen ist, muss auch im sonstigen Handel etwa für Mode FFP2-Maske anlegen. Dies gilt auch für Museen und Büchereien.

FFP2-Maske: Sonderregeln für Wien

Freilich gibt es hier in Wien eine Sonderregel. In der Bundeshauptstadt musste ja schon über den Sommer im gesamten Handel Maske getragen werden. Das bleibt auch so. Allerdings reicht für Geimpfte (oder Genesene) in Mode-Geschäften etc. ein einfacher Mund-Nasen-Schutz. Was die Kontrollen in den Geschäften betrifft, so seien laut Gesundheitsministerium sowohl Handel als auch die Polizei in der Pflicht.

Gültigkeit von Antigen-Tests nur noch 24 Stunden

Eine weitere Neuerung betrifft die Gültigkeit der Antigen-Tests, die nur noch 24 Stunden anerkannt werden. Ausnahme hier sind die Schultests, die eine längere Gültigkeit behalten. Hier übernimmt der Bund in Wien bereits geltende Regeln.

(APA/Red)

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