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Corona-Regeln: 2G-Kontrollen im Handel in Kraft

2G-Kontrollpflicht im Handel tritt am Dienstag in Kraft.
2G-Kontrollpflicht im Handel tritt am Dienstag in Kraft. ©AP Photo/Martin Meissner
Ab 11.1.2021 muss der Handel die Einhaltung der 2G-Regeln in den Geschäften kontrollieren. Außerdem muss jetzt auch im Freien eine FFP2-Maske getragen werden, wenn nicht mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden können.
2G-Kontrollen im Handel kommen
Handel für Bändchen-Lösung

Laut der vom Hauptausschuss genehmigten Verordnung muss der 2G-Nachweis im Handel spätestens beim Bezahlen der Ware kontrolliert werden. Die Regel gilt auch in Dienstleistungsbetrieben.

2G-Kontrollpflicht im Handel tritt in Kraft

Schon seit der vierten Corona-Welle dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene (2G) im Non-Food-Handel einkaufen. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen sich nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten oder Drogerieketten besorgen.

Auch Maskenpflicht im Freien tritt in Kraft

Mit Dienstag tritt auch die Maskenpflicht im Freien in Kraft. An öffentlichen Orten muss eine FFP2-Maske getragen werden, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. enge Bezugspersonen sowie Situationen, in denen der Mindestabstand nur kurz unterschritten wird - etwa wenn man am Gehsteig aneinander vorbeigeht.

(APA/Red)

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