Laut der vom Hauptausschuss genehmigten Verordnung muss der 2G-Nachweis im Handel spätestens beim Bezahlen der Ware kontrolliert werden. Die Regel gilt auch in Dienstleistungsbetrieben.
2G-Kontrollpflicht im Handel tritt in Kraft
Schon seit der vierten Corona-Welle dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene (2G) im Non-Food-Handel einkaufen. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen sich nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten oder Drogerieketten besorgen.
Auch Maskenpflicht im Freien tritt in Kraft
Mit Dienstag tritt auch die Maskenpflicht im Freien in Kraft. An öffentlichen Orten muss eine FFP2-Maske getragen werden, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. enge Bezugspersonen sowie Situationen, in denen der Mindestabstand nur kurz unterschritten wird - etwa wenn man am Gehsteig aneinander vorbeigeht.
(APA/Red)