Corona: Mehr Homeoffice und strengere Zutrittsregeln im ORF

So gilt laut einer der APA vorliegenden internen Mitteilung "mit sofortiger Wirkung" ein allgemeines Homeoffice. Nur jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen anwesend sein, "die für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs unabkömmlich sind". ORF-Betriebsstätten können außerdem nur mit 2G-Regel sowie zusätzlich einem gültigen Test betreten werden.
ORF-Zutrittsregel: 2G-Nachweis plus Corona-Test
Die Zutrittsregeln gelten ab Donnerstag (18. November). Neben dem 2G-Nachweis, also geimpft oder genesen, muss auch ein Test vorgelegt werden. Dabei kann es sich um einen tagesaktuellen Antigenschnelltest oder einen gültigen PCR-Test (48 Stunden ab Abnahme) handeln. Können Beschäftigte diese neuen Regeln nicht erfüllen, werden sie "im Interesse der Erhöhung der Betriebssicherheit bis zum 12. Dezember 2021 im Home Office beschäftigt". Ökonomische Nachteile im Vergleich zu den vergangenen sechs Monaten sollen ihnen dadurch nicht entstehen.
ORF: Mehr Homeoffice
Das Homeoffice gelte grundsätzlich für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, "die ihre Arbeitsleistungen ohne Gefährdung des Dienstbetriebs auch außerhalb der Betriebsstätte erbringen können". Damit wolle man die Kontakthäufigkeit "drastisch" reduzieren. Für strukturerhaltende Dienste sollen nach Möglichkeit getrennte Teams eingerichtet werden. Ist es weiters für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht möglich, den Dienst im Homeoffice zu absolvieren - etwa aufgrund der Lebensumstände -, sei mit der Gewerkschaft GPA jeweils eine Individuallösung zu vereinbaren.
Die Homeoffice-Regelung ist mit dem morgigen Dienstag umzusetzen und bleibt bis auf Widerruf aufrecht. Die strengeren Zutrittsregeln gelten ab Donnerstag und wurden mit inklusive 12. Dezember begrenzt.
(APA/Red)