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2G-Regel für ORF-Personal: Ungeimpfte werden versetzt

Der ORF will Ungeimpfte nach Möglichkeit in anderen Betriebsbereichen einsetzen.
Der ORF will Ungeimpfte nach Möglichkeit in anderen Betriebsbereichen einsetzen. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Um den Druck auf ungeimpftes Personal zu erhöhen, führt der ORF eine 2G-Regelung in sogenannten "sensiblen Zonen" ein. Bei Verweigerung könnte zum Ende des Jahres sogar die Kündigung drohen.

So werden in Fernseh- und Hörfunkstudios, in multimedialen Newsrooms der Landesstudios oder auch in Masken- und Kostümbereichen eine Impfung gegen oder die Genesung von Covid-19 vorausgesetzt, wie aus einer der APA vorliegenden internen Mitteilung der ORF-Konzernsicherheit hervorgeht. Ungeimpfte sollen nach Möglichkeit in anderen Betriebsbereichen eingesetzt werden. Das bestätigte der ORF auf Anfrage.

ORF führt 2G-Regelung für "sensible Zonen" ein

Mit der Maßnahme soll der Schutz von in den gleichen Räumlichkeiten arbeitenden Kolleginnen und Kollegen vor einer Infektion erhöht werden. Bis zum 15. Dezember gilt eine Übergangsregelung. Demnach hat derzeit ungeimpftes Personal in sensiblen Arbeitsbereichen bis Mittwoch, 17. November, Zeit, die erste Teilimpfung der Corona-Schutzimpfung zu erhalten. Dieses Vorhaben muss verbindlich in Schriftform gegenüber einem Vorgesetzten festgehalten werden.

Bis zum Erreichen der Vollimmunisierung müssen sich jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu verpflichten, in sensiblen Zonen in Kontakt mit anderen dauerhaft eine FFP2-Maske zu tragen. Die Kontrolle dieser Maßnahmen obliegt laut dem Schreiben den Vorgesetzten und zieht bei Verweigerung "dienstrechtliche Konsequenzen" nach sich. Die Regelung wurde - wie in der Mitteilung festgehalten - in Übereinstimmung mit dem Zentralbetriebsrat erstellt.

Ungeimpften könnte Rauswurf drohen

Bis Ende des Jahres solle ungeimpftes Personal jedenfalls ihr monatliches Entgelt erhalten und werde nicht gekündigt. Dann werde "diese temporäre Maßnahme neu evaluiert", wie der ORF gegenüber der APA festhält.

Wie viele Personen von der Regelung betroffen sind und was passiert, wenn kein geeigneter anderer Einsatzbereich für Ungeimpfte gefunden wird, blieb unbeantwortet.

(APA/Red)

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