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Corona-Lockdown vom Hauptausschuss beschlossen

Lockdown vom Hauptausschuss beschlossen.
Lockdown vom Hauptausschuss beschlossen. ©APA
Am Sonntagabend hat der Hauptausschuss des Nationalrates den angekündigten Lockdown für ganz Österreich beschlossen. Das sind die Lockdown-Regeln im Detail.
Lockdown für Österreich ab 22. November
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Dafür gestimmt hat neben den beiden Koalitionsparteien ÖVP und Grüne auch die SPÖ. Damit gelten ab Mitternacht wieder für alle Bürger Ausgangsbeschränkungen. Die Regierung hat den Lockdown ab 22. November für 20 Tage bis 12. Dezember angekündigt, da die Ausgangsbeschränkungen aber nur jeweils für 10 Tage beschlossen werden können, müssen sie danach verlängert werden.

Ausgangsbeschränkungen ab 22. November 2021 in Kraft

Den eigenen Wohnbereich verlassen darf man nur aus den schon von den früheren Pandemie-Phasen bekannten Ausnahmen - etwa für den Gang zur Arbeit oder zur Schule, zu Versorgung mit Gütern des täglichen Lebens oder zur körperlichen und psychischen Erholung.

Lockdown: Handel und Gastronomie schließt

Der gesamte Handel abseits der Grundversorger muss schließen, auch Gastronomie und Hotels sind zu, ebenso der Freizeit- und der Kulturbereich. In allen öffentlichen geschlossenen Innenräumen gilt eine FFP2-Maskenpflicht, das gilt auch am Arbeitsplatz, dort ist auch weiterhin die 3G-Regel in Kraft.

Schulen bleiben grundsätzlich geöffnet

Auch der bekannte Zwei-Meter-Abstand gilt wieder. Die Schulen bleiben zwar grundsätzlich geöffnet, die Politik appelliert jedoch, die Schüler wenn möglich zu Hause zu betreuen. Besuche in Kranken- und Kuranstalten sowie Alten- und Pflegeheimen sind künftig nur mehr für jene möglich, die neben dem schon bisher notwendigen 2G Nachweis auch zusätzlich einen aktuellen negativen PCR-Test (Abnahme maximal 72 Stunden vor dem Besuch) vorweisen können. Im Spital ist nur ein Besucher pro Patient pro Woche erlaubt, ausgenommen Kinder und Unterstützungsbedrüftige. In Pflegeheimen sind zwei Besucher pro Bewohner pro Tag gestattet.

Skifahrer dürfen unter Einhaltung der 2G-Regel Seilbahnen nutzen

Im Gegensatz zu einem ursprünglichen Entwurf ist nun während des Lockdowns für Skifahrer die Benutzung von Seilbahnen doch erlaubt. Sie müssen einen 2G-Nachweis vorweisen. Außerdem muss man in geschlossenen oder abdeckbaren Gondeln oder Sesselliften (wie auch in geschlossenen Stationen) eine FFP2-Maske tragen.

Die NEOS haben bereits bei der Ankündigung des Lockdowns kritisiert, dass dieser nun als ultima ratio erscheine, um das Gesundheitssystem zu schützen, zeige "das Zögern und Zaudern" der Regierung. Die FPÖ lehnt grundsätzlich alle Corona-Maßnahmen ab. Die SPÖ übte am Sonntag zwar auch Kritik an der Vorgangsweise der Regierung, für sie ist dieser bundesweite Lockdown jetzt aber "leider notwendig, um das Sterben zu verhindern und Menschenleben zu retten. Vergessen wir eines nicht: Es kann jeden von uns jederzeit selbst treffen", sagte SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner.

(APA/Red)

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