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Corona: Keine Bundesrat-Abfuhr für Grünen Pass

©Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein: Nicht nur der elektronische Nachweis wird akzeptiert.
Der Grüne Pass hat keine Abfuhr vom Bundesrat bekommen. Die SPÖ stimmte genauso wie die NEOS zu. Anders sah es bei der FPÖ aus.
Zustimmungen zu Grünem Pass

Der "Grüne Pass" kann, wie von der Regierung anvisiert, mit 4. Juni in Österreich starten.

Grünes Licht für Grünen Pass

Denn die zuvor in einer Nationalrats-Sondersitzung dafür gebilligte gesetzliche Grundlage nahm am Donnerstag auch die Bundesrats-Hürde. Wie im Vorfeld vereinbart, stimmte die SPÖ und darüber hinaus auch NEOS zu. Nur die FPÖ stellte sich neuerlich gegen die entsprechende Änderung des Epidemiegesetzes.

Beweis für Corona-Impfung

Mit der Novelle wird die Möglichkeit für einen elektronischen Nachweis von Corona-Impfung, Genesung oder Testung eröffnet. Alternativ wird es auch ein PDF geben, das ausgedruckt werden kann. Auch sonstige schriftliche Nachweise werden laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) anerkannt.

SPÖ ortet Erfolg

Die Gesetzesänderung war in der Begutachtung scharf kritisiert worden. Die größten Kritikpunkte wurden allerdings gestrichen. Die SPÖ sah es als ihren Erfolg, dass weder die befürchteten Bewegungsprofile möglich sein werden noch eine große Datensammlung und -verknüpfung.

Bundesrat: Vorgabe für Spitalsärzte muss warten

Der Bundesrat hat - weil die Opposition dagegen stimmte - die Verlängerung der Übergangsregelung für die (längere) Arbeitszeit für Spitalsärzte auf die Wartebank geschickt. Die Übergangsregelung läuft am 30. Juni 2021 aus - und die Verlängerung kann erst in acht Wochen in Kraft treten. Dazwischen drohe ein "Rechtschaos", übte die Ärztekammer umgehend scharfe Kritik an der Länderkammer.

Die Abstimmung über die - schon im Nationalrat von der Opposition abgelehnte - endete im Bundesrat mit Stimmengleichstand: 30 Mandatare waren dafür, 30 dagegen, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Damit ist das Inkrafttreten des Gesetzes für acht Wochen blockiert.

Spital: Mehr als 48 Stunden für Ärzte

Die maximale Wochenarbeitszeit für Ärzte und Gesundheitspersonal in Spitälern wurde 2014 auf Druck der EU verkürzt. Österreich beschloss aber eine Übergangsregelung bis 30. Juni 2021, die nun bis 2028 verlängert werden soll. Damit kann die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden überschritten werden, wenn es eine Betriebsvereinbarung gibt und die Betroffenen ausdrücklich zustimmen. Erlaubt ist bis Ende Juni 2025 ein Wochenschnitt von bis zu 55 Stunden, wenn darunter auch Bereitschaftsdienste vor Ort fallen. Für weitere drei Jahre, also bis Ende Juni 2028, wird dann eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von bis zu 52 Stunden erlaubt.

Investitionsprämie ebenfalls Thema

Ebenfalls für acht Wochen blockiert wurde vom Bundesrat die Aufdotierung der Investitionsprämie. Die Vorlage dafür war schon im zuständigen Ausschuss wegen rot-blauen Widerstands liegen geblieben. Nach Ablauf von acht Wochen werden die drei Milliarden im Topf dann derart aufgefüllt, dass ein Bedarf bis zu acht Milliarden abgedeckt werden kann. Die SPÖ kritisiert jedoch, dass der Projektstart bis Ende Mai erfolgt sein muss, was in manchen Fällen z.B. wegen fehlender Baustoffe unmöglich sei. Damit handle es sich beim Beschluss sogar um eine Verschlechterung.

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(APA/Red)

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