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Bundeskanzler Kurz erklärte Regeln für "Freitesten" nach Lockdown

Bundeskanzler Kurz verriet erste Details zum "Freitesten".
Bundeskanzler Kurz verriet erste Details zum "Freitesten". ©APA/AFP/ALEX HALADA
Bundeskanzler Sebastian Kurz gab in der "ZiB 2" erste Details zum "Freitesten" ab Mitte Jänner bekannt und sprach auch darüber, wie die Kontrollen ablaufen werden.
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Das für Mitte Jänner geplante "Freitesten" aus dem Lockdown wird laut Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in der Gastronomie durch die Gesundheitsbehörden erfolgen. Im Kultur-, Sport- oder Tourismusbereich werden die Betreiber für die Überprüfung zuständig sein, sagte Kurz am Mittwoch in der "ZiB 2".

Nutzung der Gastro mit einer Woche altem negativen Test möglich sein

Die Gastronomie wird man ab 18. Jänner mit einem eine Woche alten Corona-Test nutzen können, für alle anderen Einrichtungen wird der Test maximal 48 Stunden alt sein dürfen.

Es werde überall, "wo man gewohnt ist, ein Ticket herzuzeigen oder im Tourismus den Meldezettel", verlangt werden, einen negativen Test vorzuzeigen. Für die Kontrolle werde der Betreiber zuständig sein. Für die Stichprobenkontrollen in der Gastronomie werde die Gesundheitsbehörde auch "auf die Hilfe anderer Behörden zurückgreifen können, wie zum Beispiel von der Polizei", so Kurz.

Gleichzeitig betonte der Bundeskanzler, es sei ein "Irrglaube", dass die Gastronomie ab dem 18. Jänner rund um die Uhr geöffnet werden könnte. "Es wird auch noch andere Sicherheitskonzepte brauchen. Wir werden nächstes Jahr wieder zur Normalität zurückkehren können - aber einige Monate werden sehr fordernd bleiben."

Offizieller Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor

Für das frühzeitige "Freitesten" aus dem bis 24. Jänner aufrechten Lockdown, das laut Regierungsplänen am 15. Jänner starten soll, ist noch eine Gesetzesänderung notwendig. Am Mittwochabend kursierten laut Medienberichten bereits erste Gesetzesentwürfe, bis zum späten Abend lag aber noch kein offizieller Entwurf vor. Laut den Berichten sollen nicht nur Kultur-Veranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Sportveranstaltungen oder der Gastronomiebesuch von der Test-Pflicht umfasst sein, sondern auch Veranstaltungen im privaten Bereich.

Bedenken von Verfassungsjuristen, das geplante "Freitesten" könnte verfassungswidrig sein, wies Kurz zurück. Man werde immer einen Verfassungsjuristen finden, der Bedenken äußert, sagte er. Das "Freitesten" sei ein komplexer neuer Bereich. Die Regierung habe in den letzten Wochen sehr intensiv daran gearbeitet, ein "ausgeklügeltes Modell" zu erarbeiten.

Kurz: "Es gibt keine Impfpause"

Kritik an den nun zögerlich weitergehenden Impfungen wischte Kurz vom Tisch. "Es gibt keine Impfpause, aber es tritt jetzt das ein, was wir gesagt haben: Dass die Impfungen in Tranchen geliefert werden." Ab Jänner rechne man mit der Lieferung von zunächst 60.000 Impfdosen pro Woche, sagte der Kanzler.

Zum Vergleich mit Israel, wo schon mehr als 600.000 Menschen geimpft wurden, sagte Kurz, das Land habe mit dem Hersteller Pfizer Biontech auf das richtige Pferd gesetzt. Die EU habe mit sechs Unternehmen Verträge abgeschlossen, "nicht wissend, welches Unternehmen am schnellsten den Durchbruch schafft". Die Frage sei es nun, ob die Zulassung von AstraZeneca gelingt - "dann werden wir (in Österreich, Anm.) im 1. Quartal die Möglichkeit haben, weit über 500.000 Menschen zu impfen".

"Wir rufen alles ab, was wir durch die Europäische Union in der Beschaffung bekommen können. Mehr können wir nicht abrufen, weil wir uns in der Europäischen Union darauf verständigt haben, dass wir nicht einzeln mit Pharmakonzernen verhandeln, um nicht intern in einen Wettbewerb zu kommen", so Kurz. Den Beschaffungsvorgang durch die EU wollte er nicht kritisieren: Es habe niemand wissen können, das Pfizer Biontech als erster Impfstoff zugelassen wird. Man müsse nun dafür kämpfen, dass die weiteren Impfstoff-Zulassung - "wenn die wissenschaftlichen Standards erfüllt sind" - möglichst "schnell und unbürokratisch" vorangehen, betonte er.

Kultur-Kritik an Ungleichbehandlung mit Gastro

Scharfe Kritik kommt am Donnerstag aus dem Kulturbereich, nachdem Bundeskanzler Sebastian Kurz Details zum geplanten "Freitesten" aus dem Lockdown bekannt gegeben hat. Demnach sind im Kultur-, Sport- oder Tourismusbereich die Betreiber für die Überprüfung zuständig. Anders als in der Gastronomie, wo das Testergebnis eine Woche alt sein darf, sind es im Kulturbereich maximal 48 Stunden.

Als "demokratie- und kulturpolitisch unverträglich" bezeichnet die IG Autorinnen Autoren die Gesundheitskontrolle bei Kulturveranstaltungen. "Wenn es das Ziel der Regierung war, den Kunst- und Kulturbetrieb stufenweise wieder zuzulassen, so sollte sie sich auf diese Aufgabe konzentrieren und sich damit beschäftigen, wie die nächsten Schritte aussehen können und nicht, welche Spezialrestriktionen sie dem Kunst- und Kulturbetrieb noch auferlegen kann, um ihn möglichst lange, möglichst stark zu behindern", so Geschäftsführer Gerhard Ruiss.

SPÖ-Kultursprecher Thomas Drozda sieht in den von Kurz angekündigten Test-Regeln "erneut eine massive Schlechterstellung der Kultur gegenüber der Gastronomie", wie das schon im Frühjahr mit den Quadratmeter-Regeln der Fall gewesen sei. Auch die geplante Beschränkung der Kulturveranstaltungen auf den Nachmittag sei eine Katastrophe für die Kultur, "weil damit fünf von sieben Vorstellungstagen in der Woche de facto wegfallen. Wer kann schon am Mittwoch um 15 Uhr ins Theater gehen?", so Drozda.

All das sei die Konsequenz "fehlenden Verständnisses von Türkis-Grün für die Bedeutung von Kunst und Kultur für die Gesellschaft und mangelnden Respekts vor den Menschen, die in diesem Bereich tätig sind. Sie haben in dieser Regierung einfach keine Lobby." Der SPÖ-Kultursprecher: "Man muss sich doch nur die Prioritäten dieser Regierung anschauen: Wenn Kulturminister Kogler nur ein Zehntel so viel Engagement und Einsatz für die Kultur investieren würde, wie es Kurz und Köstinger für die Seilbahnbetreiber tun, wäre die Situation der Kulturbranche eine andere." Dabei habe gerade dieser Bereich in vorbildlicher Weise Präventionskonzepte erarbeitet, die es möglich machen würden, relativ sicher offen zu halten. "Darüber wird aber hinweggefahren. Obwohl niemand erklären kann, was es epidemiologisch für einen Unterschied macht, ob man um 15 Uhr oder um 19 Uhr eine Theatervorstellung sieht."

"Einen ernst zu nehmenden Betrieb erlaubt diese Öffnung von Kultureinrichtungen und Zulassung von Kulturveranstaltungen nach dem derzeitigen Planungsstand nicht", kritisiert auch Ruiss. "In erster Linie werden die Schließungen durch Zugangsbeschränkungen ersetzt." Schließlich könnten aufgrund der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen Veranstaltungen nur tagsüber stattfinden, wodurch der übliche Abendbetrieb entfalle. Daher gebe es "keine Möglichkeit zur Wahrnehmung von Kulturangeboten für ein erwerbstätiges und/oder mit der Kinderbetreuung beschäftigtes Publikum an Wochentagen untertags", kritisiert Ruiss. "Wenn man unter solchen Voraussetzungen überhaupt von einer Öffnung des Kunst- und Kulturbetriebes sprechen kann, dann nur auf allerniedrigstem Niveau."

(APA/Red)

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