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"Freitesten": Polizei will nur in Ausnahmen in Geschäften kontrollieren

Die Polizei soll nur stichprobenartig Coronatests kontrollieren.
Die Polizei soll nur stichprobenartig Coronatests kontrollieren. ©APA
Im Jänner wird es die Gelegenheit geben, sich mittels Corona-Tests die Teilnahme an Veranstaltungen oder den Besuch von Geschäften und Restaurants zu ermöglichen. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Regeln wird jedoch im Normalfall nicht seitens der Polizei erfolgen.
Polizei soll Tests kontrollieren

Das stellt Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) im Gespräch mit der APA klar. Er erkennt hier vornehmlich die Zuständigkeit der Betreiber selbst sowie etwa der Wirtschaftskammer oder des Arbeitsinspektorats.

Erst im Jänner soll das Gesetz zum "Freitesten" kommen

Nach dem aktuellen Lockdown soll es die Möglichkeit geben, mittels Corona-Test an Veranstaltungen teilzunehmen oder Lokale und Shops zu besuchen. Wer dies kontrolliert, ist allerdings noch offen, Gesundheitsminister Anschober wollte sich am Rande einer Pressekonferenz noch nicht zu den Kontrollbefugnissen äußern, nur so viel: Die Regierung werde in der ersten Jännerwoche die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen und präsentieren. Erst dann sei auch die Kontrollfrage Thema. Anschober bat daher um "ein bisschen Geduld".

Wirte werden Coronatests nicht kontrollieren

Wer es nicht sein wird, stellte Köstinger schon vor Weihnachten klar, nämlich die Wirte selbst. "Die zuständigen Behörden können jederzeit und überall Kontrollen durchführen, ob sich jemand mit einem negativen Coronatest 'freigetestet' hat. Es wäre absurd, diese Verantwortung den Betreibern von Lokalen aufzubürden. Davon war nie die Rede und das wird mit Sicherheit auch nicht so sein." Auch am Montag betonte Köstingers Sprecher gegenüber der APA, zuständig sei die Gesundheitsbehörde. Sollten deren Kapazität nicht reichen, müsse die Polizei ausrücken.

Im Normalfall wird die Kontrolle aber nicht durch die Polizei erfolgen. Das stellt Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) im Gespräch mit der APA klar. Im Gegensatz zu Köstinger erkennt er hier vornehmlich die Zuständigkeit der Betreiber selbst - sowie auch der Wirtschaftskammer oder des Arbeitsinspektorats. In der "Krone" wurde Nehammer noch deutlicher: "Ich sehe das so: Immer der, der die Erlaubnis bekommt, ein Geschäft zu betreiben, trägt die Verantwortung dafür, was in seiner Anlage passiert. Das wäre auch für Lokalbetreiber nach dem Freitesten so."

Polizei will nur stichprobenartig Coronatests kontrollieren

Ganz ausschließen will es der Ressortchef nicht, dass man seitens der Exekutive auch hier das ein oder andere Mal ausrücken wird müssen. Es könne sein, dass die Gesundheitsbehörden die Polizei zu Stichproben auffordern. An sich sei es aber ein Einsatz nur vorgesehen, wenn es zu einer Eskalation komme - also etwa wenn sich eine Person weigert, einen Ort zu verlassen, obwohl sie keinen Corona-Test absolviert hat.

Auch beim Contact-Tracing meint Nehammer, dass die Polizei nur bei besonderen Herausforderungen in einem Bundesland aushelfen werde. Die Bundesländer hätten ja eigenen Angaben zu Folge ihre Teams entsprechend verstärkt und würden so eigenständig vorgehen. Stark im Einsatz ist die Exekutive bei der Quarantäne-Überwachung. Hier habe es schon über 300.000 Kontrollen gegeben, berichtet der Innenminister.

Erhöhte Polizeikontrollen rund um Silvester

Was die Silvesterfeiern anlang, kündigte Nehammer an, dass es in den Landespolizeidirektionen Schwerpunktaktionen in jenen Bereichen geben werde, "wo man genauer hinschauen muss". Auch an den Grenzen werde es wegen der Einreisebestimmungen einen erhöhten Kontrolldruck geben. An die Bevölkerung appelliert der Minister, auf Pyrotechnik zu verzichten, umso mehr auf solche, die nicht zertifiziert und illegal ins Land gekommen ist: "Die Infektionszahlen geben eine Silvesterparty eben nicht her."

Gastronomie will Freitestungen keinesfalls kontrollieren

Die Nachricht, dass Innenminister Karl Nehammer entgegen der Ankündigung von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) die Gastronomiebetriebe die sogenannten Freitestungen für einen dortigen Besuch kontrollieren lassen will, hat in der Branche "wie eine Bombe eingeschlagen". Das sagte der Gastro-Spartenobmann in der Wirtschaftskammer, Mario Pulker, am Montag im Gespräch mit der APA. Die Wirte könnten die Kontrolle keinesfalls übernehmen.

Nehammer sorge mit seinen Angaben für eine zusätzliche Verunsicherung bei den Gastronomen in einer unsicheren Zeit, so Pulker. Er verlässt sich, wie er betonte, auf den heute bekräftigten Standpunkt von Tourismusministerin Köstinger, wonach die Behörden für eine Kontrolle zuständig sein sollen. "Wir werden nicht kontrollieren. Das ist für uns nicht möglich", sagte Pulker.

Auch wie es mit dem Contacttracing in Gasthäusern genau weitergeht, wenn sie wieder öffnen, ist derzeit noch offen. "Wir warten auf die neue Verordnung. Dann werden wir auch hierzu mehr wissen", so der Gastro-Spartenobmann, der die "Zettelwirtschaft" nicht gutheißt. Diese kommt vom Gesundheitsministerium von Rudolf Anschober (Grüne).

Pulker appellierte an die Bevölkerung sich impfen zu lassen und zu Coronatests zu gehen, um so rasch wie möglich wieder zur Normalität zurückzukehren. "Denn diesen Auf-Zu-Zustand werden wir nicht mehr lange überleben", so Pulker über die Gastronomie.

Freitestungen: Auch Handel "überrascht und verwundert"

Auch im Handel zeigt man sich über die aktuellen Aussagen aus dem Innenministerium "überrascht und verwundert", wonach auch die Händler ab dem 18. Jänner die Freitestungen vor dem Geschäft selbst kontrollieren sollen.

"Die Gesundheitsbehörde muss für gesundheitsbehördliche Kontrollen zuständig bleiben", erklärte Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will am Montag laut Mitteilung. "Weder für den Handel noch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine weitere Zusatzbelastung zumutbar. Daher appellieren wir an die Bundesregierung, am bereits zugesicherten Ablauf festzuhalten." Außerdem sei jetzt eine Freitest-Strategie für die 490.000 Beschäftigten im Non-Food Handel notwendig, damit diese überhaupt ordnungsgemäß öffnen können.

Der dritte Lockdown endet nur für jene Personen tatsächlich am 17. Jänner, die sich entsprechend "freitesten" lassen. Für alle, die keinen freiwilligen Corona-Test machen möchten, gilt der Lockdown hingegen bis 24. Jänner. In der Woche von 18. bis 24. Jänner ist ein Einkauf im stationären Handel oder der Besuch von Gastronomiebetrieben nur dann möglich, wenn die Kunden einen negativen Covid-Test vorweisen können.

Gewerkschaft: Mitarbeiter werden nicht Coronatests kontrollieren

Auch die für den Handel zuständige Gewerkschaft GPA hat es am Montag ausgeschlossen, dass Handelsmitarbeiter Coronatests kontrollieren. Ein in diese Richtung gehender Vorschlag von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) sei "unverschämt und absurd", so GPA-Vorsitzende Barbara Teiber. Widerstand kam zudem auch noch aus der Wirtschaftskammer-Handelssparte.

"Schon jetzt klagen Handelsangestellte aufgrund der angespannten Situation über Zunahme von Aggressionen von Seiten der KundInnen. Eine zusätzliche Belastung wäre unzumutbar. Wenn der Gesetzgeber meint, die Strategie der Freitestungen wäre sinnvoll, so hat er auch für die nötigen organisatorischen Rahmenbedingungen zu sorgen", so Teiber.

Auch die Handelssparte der Wirtschaftskammer (WKÖ) hat sich am Montag noch massiv dagegen verwehrt, dem Handel die Kontrolle der Coronatests umzuhängen. "Wir haben weder die Kapazitäten noch die rechtlichen Befugnisse, solche Kontrollen durchzuführen", so Obmann Rainer Trefelik in einer Aussendung.

Die Möglichkeit, sich "freitesten" zu lassen, wird aber grundsätzlich begrüßt. Die Kammer werde die Unternehmen mit Informationsmaterial wie etwa vorgefertigten Aushängen und ähnlichem unterstützen. "Es kann aber nicht die Aufgabe einer Interessenvertretung sein, Kontrollen vorzunehmen", so Trefelik.

Zuvor hatten sich schon die WKÖ-Gastrosparte und der Handelsverband dagegen ausgesprochen, die Freitestungen zu kontrollieren. "Wir werden nicht kontrollieren. Das ist für uns nicht möglich", sagte Gastro-Kammervertreter Mario Pulker zur APA. . Er verlässt sich, wie er betonte, auf den heute bekräftigten Standpunkt von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP), wonach die Behörden für eine Kontrolle zuständig sein sollen.

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(APA/Red)

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