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Bundesheer setzt auf digitale Abwicklung bei Massentests

Eine breite Bevölkerungstestung durch das Heer alleine sei nicht machbar.
Eine breite Bevölkerungstestung durch das Heer alleine sei nicht machbar. ©APA/AFP/SAM PANTHAKY (Sujet)
Aus den Erfahrungen in der Slowakei und Südtirol setzt das Bundesheer bei den kommenden Massentest voll auf eine digitale Abwicklung: Von der Anmeldung, über die Terminbuchung bis zum Ergebnis soll alles über ein Programm laufen.
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Das gab der Stabschef der Verteidigungsministerin, Generalmajor Rudolf Striedinger, bei einer Pressekonferenz am Dienstag bekannt. Damit sollen Menschenansammlungen im Verlauf der Tests vermieden werden.

Heer bei Bevölkerungstestung auf Unterstützung angewiesen

Aufhorchen ließ Striedinger mit der Feststellung, dass die Lehrer-Test für das Bundesheer kein Problem wären, aber die breite Bevölkerungstestung durch das Heer alleine nicht machbar sei, denn "eine Mobilmachung des Bundesheeres ist nicht vorgesehen".

Wie aufwendig und personalintensiv die Massentests sind, zeigen die Zahlen aus der Slowakei. Dort wurden in der ersten Runde mehr als 3,6 Millionen Menschen getestet. Das Land hat 5,5 Millionen Einwohner, alle 10- bis 65-Jährigen waren zum Tests aufgerufen. Zur Abwicklung waren 40.000 Personen im Einsatz, darunter 10.000 Soldaten und 10.000 Polizisten, erklärte Striedinger.

Digitalisierung bei Massentests soll Ansammlungen vermeiden

In der Slowakei habe es keine elektronische Voranmeldung gegeben und die Menschen haben vor Ort auf ihre Ergebnisse gewartet, dadurch hätten sich lange Warteschlagen gebildet, sagte Striedinger. Solche Ansammlung will man in Österreich vermeiden und setzt daher sehr stark auf Digitalisierung. Es wird von einer externen Firma ein eigenes Programm entwickelt, das von der Anmeldung, über die Terminbuchung bis zum Ergebnis alles abwickelt. Die erste Testreihe von Lehrern und Kindergartenpädagogen und Polizisten zwischen dem 5. und 8. Dezember ist laut dem Generalmajor sowohl personell wie auch logistisch kein Problem.

Für die Massentest der gesamten Bevölkerung, die vor Wehnachten stattfinden sollen, sieht die Sache wiederum anders aus. Eine Durchführung wie sie bei den Lehrern geplant ist, werde für die Masse "so nicht funktionieren". "Das werden wir hochgerechnet nicht erbringen können, weil es nicht vorgesehen ist, das Bundesheer mobil zu machen." Diese Tests würden sich daher viel stärker auf Gemeindeebene und auf Ebene der Städte abspielen, so Striediger. Eine Möglichkeit sei es, sich wie in der Slowakei dabei an Wahlsprengel anzulehnen.

Österreich will bei positiven Antigen-Tests sofortige PCR-Prüfung

In Südtirol wurden an drei Tagen 300.000 Menschen getestet, wobei die Behörden vom massiven Andrang überrascht gewesen seien. Zur Durchführung der Testung wurden die Kapazitäten auf Gemeindeebene herangezogen. Die Infrastruktur wurde durch die Gemeinden festgelegt, auf Basis von Vorgaben des Zivilschutzverbandes. Die Abnahme der Testung erfolgte durch Sanitätspersonal (Rotes Kreuz, Weißes Kreuz). Weitere Unterstützung vor allem im ländlichen Bereich erfolgte durch die Feuerwehren.

Insgesamt wurden knapp 1.000 Personen des Sanitätspersonals, 700 Personen Administration, 900 Personen der Feuerwehr und sonstiges Unterstützungspersonal eingesetzt, schilderte Striedinger. Überrascht war man auch von der geringen Zahl (ein Prozent) an positiven Tests. Gerechnet habe man mit fünf Prozent. Wer positiv getestet wurde, der wurde sofort in eine zehntägigen Isolation geschickt. Dabei wurde keine Prüfung der Ergebnisse des Antigen-Tests durch einen PCR-Test durchgeführt, weil man die Antigen-Test für ausreichend sicher befunden habe. In Österreich ist zumindest in der ersten Testreihe im Falle eines positiven Antigen-Tests eine sofortige PCR-Prüfung vorgesehen.

Jurist: Bundesheer darf nicht Leitung übernehmen

Peter Bußjäger, Professor am Institut für öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre an der Uni Innsbruck, betont, dass das Bundesheer nicht die Leitung über die Massentests innehaben dürfe. Das sei im Regierungspapier, in dem es heiße, dass die organisatorische und logistische Abwicklung der Massentests beim Bundesheer liege, "sehr unscharf" formuliert. "Das Bundesheer muss die Behörden unterstützen und nicht die Behörden das Bundesheer."

Das Bundesheer könne auch keine Bescheide ausstellen, betonte Bußjäger. Alle Absonderungsbescheide müssten durch die Gesundheitsbehörde, also die Bezirksverwaltungsbehörde ergehen. Das Heer könne bei der Durchführung der Tests lediglich Assistenz leisten. "Die Tests selbst müssen unter der Verantwortung und Leitung der Gesundheitsbehörde erfolgen, genauso wie jede behördliche Maßnahme in Zusammenhang mit diesen Tests."

Eine Änderung dessen wäre aus Sicht Bußjägers "sicherlich nicht durch ein einfaches Gesetz möglich. Ich hielte es auch für äußerst problematisch, das Bundesheer in einer zivilen Notstandssituation dazu zu ermächtigen, selbstständig behördliche Akte zu vollziehen", betonte er.

Pflicht-Testungen nur bei Gesundheitspersonal möglich

Zu Tests verpflichtet werden können nach Ansicht Bußjägers nur Personen im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen. "Außerhalb jener Dienste, die beruflich im Gesundheitsbereich arbeiten, also der Mitarbeiter in Spitälern und Pflegeheimen, sehe ich keine gesetzliche Grundlage, dass man bestimmte Personen zu einem Test verpflichtet."

Auch beim Lehrpersonal sehe der diese Möglichkeit nicht. Dieses könne auch nicht über Umwege dazu gezwungen werden. Allerdings könne es sehr wohl sein, dass der Dienstgeber es "in irgendeiner Weise sanktioniert", wenn sich der Dienstnehmer nicht testen lässt, etwa indem eine bestimmte Tätigkeit nicht ausgeübt werden darf. Dass Lehrern, die sich nicht testen lassen, vorgeschrieben werden könnte, eine FFP2-Maske zu tragen, sei möglich, wenn der fachliche Nachweis erbracht werde, dass es notwendig und angemessen ist.

Ob eine gesetzliche Verpflichtung für die gesamte Bevölkerung verfassungskonform wäre, sei fraglich. "Angesichts der Tatsache, dass der Test nur einen Momentzustand wiedergeben kann, stellt sich die Frage, ob ein solcher Eingriff verhältnismäßig ist."

"Verpflichtung dort zulässig, wo Ansteckungsrisiko sehr hoch ist"

Auch nach Ansicht des Arbeitsrechtlers Martin Gruber-Risak von der Universität Wien könnte zwar das Gesundheitspersonal, etwa in Altersheimen oder in Pflegeeinrichtungen, unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen dazu verpflichtet werden, an den Massentestungen teilzunehmen - dass das auch auf Lehrer zutreffen könnte, bezweifelt er ebenfalls. "Eine Verpflichtung, sich testen zu lassen, ist höchstwahrscheinlich dort zulässig, wo das Risiko einer Ansteckung sehr hoch ist bzw. die Folgen der Ansteckung gravierend", sagte Gruber-Risak zur APA.

Es gehe immer darum, eine Abwägungsentscheidung zu treffen. Wenn es sachlich gerechtfertigt sei, könne vom Dienstnehmer verlangt werden, dass er sich testen lässt. Bei einem Busfahrer, der Hunderte Menschen auf engem Raum transportiere, könne eine Verpflichtung zur Testung etwa wie bei Kellnern gerechtfertigt sein.

"Grundsätzlich ist der Eingriff in die Privatsphäre für die Vornahme einer medizinischen Untersuchung immer dann gerechtfertigt, wenn sich das aus der Art der Arbeitsleistung ergibt", sagte Gruber-Risak. Von Piloten könne beispielsweise ein medizinischer Test verlangt werden, ob ihre Reaktionszeit noch ausreichend sei.

Bei vielen Berufsgruppen sei das aber wohl nicht der Fall. Schließlich sei nach derzeitigem Stand nicht einmal das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes am Arbeitsplatz ohne Zustimmung des Arbeitnehmers generell verpflichtend. Ein Test wäre wohl ein deutlich größerer Eingriff.

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(APA/Red)

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