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Bund oder Land? Hickhack um Zuständigkeit bei Corona-Strafen

In Wien will man hinsichtlich der Corona-Bestimmungen vorerst nicht mehr strafen.
In Wien will man hinsichtlich der Corona-Bestimmungen vorerst nicht mehr strafen. ©APA
Die Wiener Magistratsdirektion will sich den Ball vom Innenministerium, was den Umgang mit den Corona-Regeln anbelangt, nicht zuspielen lassen.
Polizei Wien zeigt keine Verstöße mehr an

"Diese Sichtweise stimmt nicht - und zwar doppelt nicht", kritisierte am Freitag ein Behördensprecher gegenüber der APA diese Vorgehensweise. Es handle sich um eine bundesweite Frage, da es um bundesweite Gesetze und Verordnungen gehe.

Umgang mit Corona-Regeln liege beim Bund

Überdies sei die Wiener Gesundheitsbehörde MA 15 in diesem Zusammenhang in diese Causa nicht involviert gewesen. "Es gibt laufend Gespräche mit den Bezirksämtern bezüglich der operativen Umsetzung, aber wir können nur verarbeiten, was die Polizei an Anzeigen übermittelt." Und damit liegt die Verantwortung wieder beim Bund, denn: "Die Landespolizeidirektion ist eine Bundesbehörde, die zum Bundesministerium für Inneres gehört." Das Innenministerium hatte am Donnerstag erklärte, die Entscheidung, wie die Polizei hinsichtlich der Corona-Regeln verfährt, liege bei den Ländern.

Wiener Polizei will Verstöße vorerst nicht mehr anzeigen

Die Wiener Polizei hat am gestrigen Donnerstag jedenfalls eine Vorgehensweise für sich definiert und bestätigt, dass sie vorerst hinsichtlich der Corona-Bestimmungen nicht mehr anzeigen wird und auch keine Organstrafmandate einheben wird. Man wolle keine rechtswidrigen Anzeigen legen und die "Rechtssicherheit für die Bürger gewährleisten", hieß es diesbezüglich.

In der Steiermark hieß es seitens der Landespolizeidirektion auf Anfrage, dass die Situation noch nicht geklärt sei. Man sei im Kontakt mit dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung. Dies geschehe nicht zuletzt deshalb, um einen einheitliche Vorgangsweise über alle Bezirke abzuklären. Man hoffe, am Freitagnachmittag eine Entscheidung vorliegen zu haben, sagte ein Sprecher.

BMI habe um Regelung ersucht

Die Wiener Polizei hat nach Aussetzung der Bestrafung bei den Corona-Regeln darauf hingewiesen, dass Gesetze bzw. Verordnungen und deren Inhalt die Verantwortlichkeit des Gesundheitsministeriums betreffen. Das Innenministerium (BMI) habe die Landespolizeidirektionen (LPD) zudem ersucht, mit den zuständigen Landesgesundheitsbehörden eine Regelung für den Zuständigkeitsbereich zu finden.

Die LPD Wien hielt am Freitag fest, dass die Gesundheitsbehörden der Länder für die Vollziehung zuständig sind, die Exekutive wirke an dieser dann mit. Die zuständige Strafbehörde ist in Wien der Magistrat. Nach Besprechung der Rechtslage mit dessen Leiter habe die LPD Wien das Anzeigen und das Ausstellen von Organmandaten bis zur rechtlichen Klärung ausgesetzt.

In Tirol wird weiter gestraft, auch keine Änderungen im Burgenland

In Tirol gibt es bezüglich der Corona-Regeln vorerst keine Änderung der Vorgangsweise, das heißt es wird im Falle des Falles nach wie vor gestraft. Dies sagte ein Polizeisprecher zur APA. Es habe auch bis dato keine gegenteilige Anordnung der Gesundheitsbehörde gegeben, die in erster Linie zuständig sei.

Die Exekutive befinde sich aber in laufenden Gesprächen mit der Behörde. Zudem betonte der Sprecher, dass man die Menschen bei Fehlverhalten vor allem auf die Einhaltung der Corona-Regeln hinweise und sie ermahne. Zu Anzeigen bzw. Organmandaten komme es vor allem bei wiederholtem Zuwiderhandeln.

Auch im Burgenland gibt es nach dem am Mittwoch veröffentlichten VfGH-Entscheid noch keine neue Regelung, wie mit Verstößen gegen Corona-Regeln umgegangen wird. Es gebe noch keine Anweisung, man befinde sich aktuell in der Abklärung, teilte der Koordinationsstab Coronavirus auf APA-Anfrage mit. Die Polizei gehe bei Kontrollen, Anzeigen und Organmandaten vorerst wie bisher vor, so die Landespolizeidirektion Burgenland.

Der bei Organstrafverfügungen fällige Betrag ist in einer im April ergangenen Verordnung des Gesundheitsministeriums festgelegt. Für das Nicht-Tragen des Mund-Nasen-Schutzes werden demnach 25 Euro fällig, für andere Vergehen nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz (etwa bezüglich Betretungsverbote) 50 Euro. Kommt es zu einer Anzeige, kann die Strafe bis zu 3.600 Euro betragen (für Betriebsstätteninhaber sogar 30.000 Euro).

Verwaltungsübertretungen nach dem Epidemiegesetz, hier fallen etwa Abstandsregeln darunter, kosten laut Verordnung als Organstrafverfügung generell 50 Euro. Bei Anzeigen können es bis zu 1.450 Euro sein, bei Vergehen etwa gegen Meldepflichten 2.180 Euro.

Polizei NÖ setzt primär auf Bewusstseinsbildung

Die Polizei in Niederösterreich will Übertretungen durch Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung entgegenwirken. "In schwerwiegenden Fällen behalten wir uns dennoch Anzeigen an die Bezirksverwaltungsbehörde vor", teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. "Zurückhaltung" ist das derzeitige Motto in Vorarlberg nach dem VfGH-Entscheid.

Von Organmandaten werde in Niederösterreich derzeit Abstand genommen. Die Beamten wollten darauf achten, "dass die Verhaltensregeln eingehalten werden", sagte der Polizeisprecher.

Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird in Vorarlberg nun "alles überprüft", wie es auf APA-Anfrage aus dem Büro von Landeshauptmann Markus Wallner hieß. Bei der Erstattung von Anzeigen und der Einhebung von Organmandaten werde aktuell Zurückhaltung geübt. "Man geht mit Bedacht vor", so ein Sprecher.

Anschober: Kein Grund die Strafen infrage zu stellen

Angesichts der von der Wiener Polizei ausgesetzten Anzeigen und Organstrafmandate bezüglich der Corona-Beschränkungen gebe es "keinen Grund die Strafen infrage zu stellen", sagte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien. Doch auch in Anschobers Heimatbundesland Oberösterreich wird nach dem Entscheid des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nicht mehr gestraft. Weder würden Organstrafmandate ausgestellt noch erstatte man Anzeige bei den Gesundheitsbehörden, wenn sich jemand nicht an die Corona-Regeln hält.

Anschober betonte, dass es bei der Exekutive nur um den Vollzug gehe. In den kommenden Tagen werde zur Klärung das Gespräch mit dem Innenministerium gesucht. Nach der Aufhebung des größten Teils der Corona-Ausgangsbeschränkungen durch den VfGH müsse zudem geklärt werden, wie mit den Strafen umgegangen wird, die schon umgesetzt worden sind. Nicht die Strafen an sich seien wichtig, sondern das Bewusstsein in der Bevölkerung.

(APA/Red)

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