Die Wiener Polizei wird aufgrund des am Mittwoch veröffentlichten VfGH-Entscheids, wonach Teile der Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen rechtswidrig gewesen sind, offenbar generell bei Verstößen gegen Corona-Regeln bis auf Weiteres keine Anzeigen mehr legen und auch keine Organstrafmandate einheben. Das geht aus einem internen E-Mail der Polizei hervor, das der APA vorliegt.
Vergehen werden neu bewertet
Aufgrund der Judikator des Verfassungsgerichtshofes sei eine "neue Bewertung der Strafbarkeit bei der Übertretung der angeordneten Schutzmaßnahmen (z.B. 'Abstandsregel' und 'Mund-Nasen-Schutz')" eingeleitet worden, heißt es in dem von Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl gezeichneten E-Mail.
"Wird zum Einschreiten aufgefordert, sind Personen, die gegen die Regelungen verstoßen, nur in geeigneter Form über die Einhaltung der Schutzmaßnahmen informieren", heißt es weiter in dem Schreiben.
Polizei bestätigt Vorgehen
Der Wiener Polizei hat am Donnerstagnachmittag bestätigt, dass sie vorerst hinsichtlich der Corona-Bestimmungen nicht mehr anzeigen wird und auch keine Organstrafmandate einheben wird. Man wolle keine rechtswidrigen Anzeigen legen und die "Rechtssicherheit für die Bürger gewährleisten", so ein Sprecher zur APA.
Nepp fordert Generalamnestie
Der Wiener FPÖ-Chef Vizebürgermeister Dominik Nepp fordert angesichts des Vorgehens der Wiener Polizei "eine sofortige Generalamnestie und die Rückzahlung der offensichtlich zu Unrecht eingehobenen Strafen. Es braucht sofort Gerechtigkeit für die Betroffenen", erklärte er in einem Statement gegenüber der APA.
Nepp verwies darauf, dass alleine in Wien "etwa 10.000 Strafverfügungen verschickt wurden und die Betroffenen teilweise 500 Euro berappen mussten". "Das ist eine Blamage für ÖVP-Innenminister (Karl, Anm.) Nehammer und die gesamte türkis-grüne Bundesregierung", sagte er.
(APA/red)