Im Fall der Bluttat von Gerasdorf, bei der Anfang Juli der in Wien lebende tschetschenische Videoblogger Martin B. erschossen wurde, hat das Landesgericht Korneuburg am Donnerstag die Untersuchungshaft für den Zweitverdächtigen Ahmed A. bis 20. Oktober verlängert. A. wird nach APA-Informationen weiterhin vorgeworfen, versucht zu haben, den mutmaßlichen Todesschützen zu töten. Er streitet dies ab.
U-Hat mit ausständigem Gutachten begründet
Die Verlängerung der U-Haft sei mit ausständigen Gutachten begründet worden, erklärte A.s Anwalt Michael Schnarch gegenüber der APA. Schnarch betonte, dass sich an den Vorwürfen gegen seinen Mandaten seit der letzten Haftverhandlung am 20. Juli nichts geändert habe. Konkret war die Rede vom Verdacht eines versuchten Mordes am mutmaßlichen Todesschützen sowie in Bezug auf unerlaubten Waffenbesitz und auf Gewaltdelikte, die in keinem Zusammenhang mit der Causa in Gerasdorf stehen.
Ahmed A. bestreitet laut Angaben seines Strafverteidigers weiterhin, er habe den mutmaßlichen Todesschützen Sar-Ali A. töten wollen. Er habe lediglich auf die Reifen des Fluchtfahrzeugs gezielt. Aufgrund einer Ladehemmung seiner Pistole sei jedoch kein Schuss gefallen. Anwalt Schnarch kündigte am Donnerstag an, Beschwerde gegen die Untersuchungshaft beim Oberlandesgericht Wien einlegen zu wollen.
Martin B. galt als äußerst gefährdet
Laut APA-Recherchen hatte Ahmed A. als Bodyguard von Martin B. fungiert. Letzterer galt nach Enthüllungen über tschetschenische Terroranschläge in der Ukraine sowie nach heftiger Kritik am Regionalpräsidenten der russischen Teilrepublik Tschetschenien, Ramsan Kadyrow, als äußerst gefährdet. B. verzichte in Österreich jedoch dennoch auf staatlichen Personenschutz. Nach den Todesschüssen auf B. informierte Ahmed A. die Polizei und gab jene Hinweise, die zur Festnahme des flüchtenden Sar-Ali A. führten.
Der mutmaßliche Todesschütze selbst befindet sich ebenso in Haft: Da er zuvor offene Geldstrafen nicht bezahlt hatte, verbüßt Sar-Ali A. derzeit im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Verurteilung bis Jänner 2021 eine Ersatzfreiheitsstrafe.
(APA/Red)