Blitz-U-Ausschüsse vor anstehender NR-Wahl starten

Beiden Ausschüssen bleibt nur wenig Zeit. Dafür sorgt schon die nahende Nationalratswahl - denn in der heißen Wahlkampfphase sind parlamentarische Untersuchungen verboten.
Nahende Nationalratswahl bringt kurze U-Ausschüsse
Zwar treten die U-Ausschüsse am Donnerstag erstmals zusammen, die Befragungen beginnen allerdings erst im März. Zum Thema COFAG sind die ersten Auskunftspersonen für 6. und 7. März geladen. In der Woche danach dann jene zum "Rot-Blauen Machtmissbrauch". Keine vier Monate später ist dann schon wieder Schluss: die letzte Sitzung beider Ausschüsse ist für 1. Juli geplant.
Im langjährigen Vergleich werden die beiden Ausschüsse damit eher kurz ausfallen: Von der Einsetzung am 15. Dezember bis zu letzten Sitzung am 1. Juli sind es gerade einmal 199 Tage. Zum Vergleich: die bisher 25 Untersuchungsausschüsse der Zweiten Republik haben im Durchschnitt 397 Tage gedauert, also doppelt so lange. Und die aktuelle Verfahrensordnung würde eigentlich eine Dauer von (inklusive Verlängerungen) bis zu 20 Monaten zulassen.
Parlamentarische Untersuchungen während heißer Wahlkampf-Phase verboten
Eine Verlängerung über den Juli hinaus ist für die aktuellen Ausschüsse aber praktisch ausgeschlossen. Denn laut Verfahrensordnung müssen Untersuchungsausschüsse 83 Tage vor der Nationalratswahl ihre Tätigkeit einstellen. Sollte die Wahl wie vor fünf Jahren am 29. September stattfinden, müssten die Ausschüsse somit am 8. Juli ihre Tätigkeit einstellen. Damit soll vermieden werden, dass die parlamentarischen Untersuchungen in die heiße Phase des Wahlkampfs fallen.
Längster und kürzester U-Ausschuss in 1970er-Jahren
Sowohl der bisher längste als auch der kürzeste U-Ausschuss fanden übrigens in den 1970er-Jahren statt. Schlusslicht mit nur 98 Tagen ist der U-Ausschuss zur UNO-City im Jahr 1971. An der Spitze liegt die Untersuchung zum Kongresszentrum, die 1.176 Tage gedauert hat - also über drei Jahre von 1972 bis 1975. Grundsätzlich ist so ein langer Zeitraum für einen Ausschuss aktuell nicht mehr vorgesehen. Gemäß den aktuellen Verfahrensregeln soll eine parlamentarische Untersuchung maximal 14 Monate laufen, mit der Möglichkeit der zweimaligen Veränderung auf 20 Monate - es sei denn, sie wird durch einen Wahltermin zusätzlich begrenzt.
(APA/Red)