U-Ausschüsse: SPÖ und FPÖ wollen Akteneinsichten

SPÖ und FPÖ fordern Einblick in Dokumente von staatsnahen Unternehmen wie der ÖBAG und der BIG. Diese Forderung erhielt jedoch keine Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss. Als Reaktion haben sich die beiden Oppositionsparteien am Freitag an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt. Der VfGH wird voraussichtlich im Januar 2024 über den Antrag entscheiden.
SPÖ und FPÖ wenden sich bei Aktenbeschaffung an VfGH
Die Mitglieder der SPÖ und FPÖ im Nationalrat beantragten beim VfGH die Feststellung, dass der Beweisbeschluss des Geschäftsordnungsausschusses zum COFAG-U-Ausschuss nicht ausreichend sei. Sie argumentieren, dass wichtige Unterlagen von Organisationen wie der ABBAG, ÖBAG, BIG und BBG für die Aufklärung notwendig seien, jedoch nicht im Beweisbeschluss enthalten sind.
NEOS haben ihre Vertreter für die U-Ausschüsse benannt
Die NEOS haben ebenfalls ihre Vertreter für die U-Ausschüsse benannt. Yannick Shetty und Nikolaus Scherak werden in beiden Ausschüssen aktiv sein. Scherak äußerte sich skeptisch zu den Erwartungen an die Ergebnisse der U-Ausschüsse.
Die SPÖ wird von Jan Krainer im COFAG-Ausschuss und von Eva-Maria Holzleitner im Ausschuss zum "Rot-Blauen Machtmissbrauch" vertreten. Für die ÖVP agiert Hanger als Fraktionsführer in beiden Ausschüssen. Das FPÖ-Team besteht aus Christian Hafenecker und Susanne Fürst für beide Ausschüsse. Die Grünen werden im COFAG-U-Ausschuss von Nina Tomaselli und im Ausschuss zum "Rot-Blauen Machtmissbrauch" von Meri Disoski vertreten.
(APA/Red)