In ganz Österreich kann seit dem 15. Mai 2020 wieder "eingekehrt" werden - natürlich nur unter bestimmten Bedingungen und Auflagen. So muss etwa beim Betreten des Lokals ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand eingehalten werden. Auch die Mitarbeiter der Restaurants, Bars und Cafés müssen eine Maske oder ein Gesichtsvisier tragen. Doch werden diese Bestimmungen auch eingehalten? Wenn es zu einem Verstoß kommt, erfolgt eine Anzeige an die jeweilige zuständige Bezirkshauptmannschaft. Die Polizei sei hier nur ein unterstützendes Organ, erklärt Wolfgang Dür vom Landespolizeikommando in Bregenz auf VOL.AT-Anfrage. Wenn die Polizei aufgrund eines Verstoßes gerufen werde, greife sie ein.
Bis jetzt kaum Verstöße
Das Einschreiten bei Verstößen gegen die Covid-Bestimmungen in der Gastronomie werde nicht getrennt zu den anderen Verstößen erfasst, so Dür. "Wenn es bisher Fälle gegeben hat, bei denen aus irgendeinem Grund ein Einschreiten nötig war, dann muss es ganz minimal gewesen sein", verdeutlicht der Polizeisprecher.
Seit Montag habe es bisher in ganz Vorarlberg neun Anzeigen nach dem Covid-19-Gesetz gegeben. Zudem seien acht Organmandate eingehoben worden. Ob es sich aber um Verstöße gegen den Mindestabstand oder die Mundschutzpflicht handle oder ob sich schlichtweg zu viele Personen versammelt hätten, werde statistisch nicht unterteilt. Da es bisher aber kaum Anzeigen und ein Einschreiten durch die Polizei nicht erforderlich war, sei davon auszugehen, dass es bis jetzt kaum oder nur vereinzelt zu solchen Verstößen gekommen sei.
(VOL.AT)