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Appell der Richter: Präsenzverhandlungen nur in dringenden Fällen

Die Richtervereinigung ist in "großer Sorge" über die aktuelle Corona-Situation - auf Präsenzverhandlungen soll verzichtet werden
Die Richtervereinigung ist in "großer Sorge" über die aktuelle Corona-Situation - auf Präsenzverhandlungen soll verzichtet werden ©APA (Sujet)
"Mit großer Sorge" sieht Richter-Präsidentin Sabine Matejka die aktuelle Corona-Situation. Ihr Appell lautet daher, auf Verhandlungen im Gerichtssaal weitgehend zu verzichten.
Kein Cluster am Wiener Gericht

In Gebieten mit hoher Inzidenz lasse es sich kaum noch verantworten, Präsenzverhandlungen mit vielen Beteiligten oder dafür nötiger Reisetätigkeit von Parteien bzw. Zeugen durchzuführen. Deshalb appelliert die Richtervereinigung an die Kollegen, in solchen Regionen nur dringend gebotene Präsenztermine anzusetzen - und drängt auf Impfungen in der Justiz.

Impfungen für Richter und Co. gefordert

Die rund 400 Richterinnen und Richter, die regelmäßig Termine in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder mit Hausbesuch bei alten und schwer kranken Menschen erledigen müssen, und die rund 200 Gerichtsvollzieher, die Privatwohnungen aufsuchen müssen, sollten umgehend geimpft werden, verlangte Matejka im Gespräch mit der APA. Diese Gruppen hätten eigentlich Impftermin im März gehabt. Aber in der Justiz komme es - ähnlich wie bei der Polizei - ständig zu weiteren Verzögerungen. Bisher seien noch nicht einmal jene Richter geimpft, die Covid-Stationen in Spitälern aufsuchen müssen.

Weitere Impf-Verzögerungen "kaum noch zu verantworten"

Generell seien "weitere Verzögerungen bei den Impfungen kaum noch zu verantworten. Wir tragen nicht nur selbst ein erhöhtes Risiko, sondern stellen aufgrund unserer zahlreichen Parteienkontakte vor allem für besonders vulnerable Gruppen im Gerichtsverfahren ein Risiko dar", unterstreicht die Richtervereinigung auch in einem Brief an Justizministerin Alma Zadic (Grüne). In der jetzigen Situation stelle "unverminderte Verhandlungstätigkeit ohne entsprechenden Impfschutz, sowohl der Justizangehörigen also auch der Verfahrensbeteiligten, ein hohes Risiko dar".

Die neuen Virusmutationen, eine größere Ansteckungsgefahr auch jüngerer Personen und schwere Verläufe, die zum Teil bereits zu überlasteten Intensivstationen führen, dürften auch von der Justiz nicht ignoriert werden. Auch an den Gerichten komme es derzeit immer öfter zu Covid-19-Erkrankungen. So sind zuletzt zwei Fälle am Wiener Straflandesgericht bekannt geworden.

Cluster im Justiz-Bereich wären "fatal"

Justiz-Cluster an den Gerichten und Staatsanwaltschaften wären aber fatal. Denn der Gerichtsbetrieb müsse jedenfalls für alle dringenden Verfahren durchgehend gesichert werden, ersuchte die Richtervereinigung die Justizministerin "dringend, unseren Appell zu unterstützen, das aktuelle Risiko durch entsprechende Verfügungen zu minimieren und sich weiterhin für rasche Impfungen einzusetzen".

Eine Verordnung des Justizministeriums wie im Vorjahr, die generell Präsenz-Verhandlungen und Gerichtstermine auf die nötigsten Ausnahmefälle beschränkt, halten die Richter allerdings nicht für sinnvoll. Die Entscheidung sollte dem jeweiligen Richter überlassen bleiben. Denn gegen eine Verhandlung mit nur zwei Anwälten in einem großen Raum spreche auch jetzt nichts. Wichtig wäre es aber, erklärte Matejka, dass die Justizverwaltung - also die Dienstaufsicht - Corona-bedingte Verzögerungen von Verfahren mitträgt. Per Erlass einschränken könnte man etwa den Gerichtsvollzug.

(APA/Red)

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