2016 war – als Novum – die an sich alle zwei Jahre fällige Miet-Richtwert-Anhebung auf Polit-Beschluss hin ausgesetzt worden. Die nächste Erhöhung ist nun in Kürze mit 1. April fällig. Zwei Drittel der Haushalte, die diesem Mietensystem unterliegen, befinden sich in Wien, wo der Richtwert um gut 3,5 Prozent von 5,39 auf 5,58 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche im Monat steigen soll.
Miet-Richtwert-Erhöhung: Zwei Drittel der betroffenen Haushalte in Wien
Während sich die SPÖ am Samstag in mehreren Aussendungen hinter Drozdas Forderung nach einer erneuten Aussetzung der Richtwert-Erhöhung stellte, trommelte die ÖVP “für ein faires Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter”. Der ÖVP gehe es keinesfalls darum, die Mieter zu belasten, sondern vor allem darum, Rechtssicherheit und Orientierung für Vermieter und Mieter zu schaffen, ließen Wohnbausprecher Singer und ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker in einer Aussendung wissen.
Der Wegfall der Rechtssicherheit und damit verbunden auch die fehlende Basis für eine wirtschaftliche Kalkulation würden Investitionen in den Wohnbau massiv reduzieren, befürchten die ÖVP-Mandatare. “Es braucht hier absolute Rechtssicherheit. Es bringt nichts, eine Ausnahme zur Regel zu machen”, meinte Steinacker. Außerdem würde den Mietern bei einer weiteren Verschiebung der Richtwert-Anpassung ins Jahr 2018 eine echte Kostenlawine drohen – das wolle man mit einer jährlichen Anpassung verhindern.
Regelmäßige Gebührenerhöhung ohne Rücksicht auf Wiener
ÖVP-Generalsekretär Werner Amon warf dem Koalitionspartner überhaupt einen “Zick-Zack-Kurs” vor. Explodierende Mietkosten vor allem in Wien seien außerdem nicht auf die Erhöhung der Miet-Richtwerte, sondern auf die rot-grüne Stadtregierung zurückzuführen, zu deren Kernkompetenz offenbar nicht das Wirtschaften gehöre. So erhöhe die Stadtregierung “regelmäßig nach Wahlen sämtliche Gebühren”, ohne auf die Wiener Rücksicht zu nehmen.
Auch der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund wehrte sich gegen eine “Fortschreibung der Rechtsunsicherheit für heimische Vermieter und Investoren”.
(apa/Red)