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Alles zu den OÖ-Wahlen: Frequently Asked Questions (FAQ)

Zur bevorstehenden Wahl in OÖ gibt es einige offene Fragen - hier die FAQ
Zur bevorstehenden Wahl in OÖ gibt es einige offene Fragen - hier die FAQ ©APA/ERWIN SCHERIAU (Sujet)
Am 26. September 2021 wird im Bundesland Oberösterreich gewählt - doch was wählt man da eigentlich? Was es vor und nach der Wahl, im Wahllokal und auf dem Stimmzettel zu beachten gibt - hier die FAQ zur OÖ-Wahl.
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VOR DER WAHL

Frage: Was wird gewählt am 26. September?

Antwort: In Oberösterreich werden Landtag, Gemeinderat und die Bürgermeister am selben Tag gewählt - aber mit drei unterschiedlichen Stimmzetteln. Konkret geht es um 56 Abgeordnete im Landtag und die Bürgermeister und (unterschiedlich viele) Gemeinderäte der 438 Gemeinden.

FAQ: Von wem, wo und wann in OÖ gewählt wird

Frage: Wer darf wählen?

Den Landtag dürfen nur Österreicher mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich wählen, die spätestens am Tag der Wahl 16 Jahre alt werden - die Gemeinderäte und die Bürgermeister auch Bürger aus anderen EU-Staaten mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich. Ausgeschlossen sind Personen, denen vom Richter das Stimmrecht entzogen wurde - weil sie wegen Vorsatztaten eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bzw. mindestens ein Jahr für Delikte, die gegen den Staat gerichtet waren, ausgefasst haben.

Muss ich wählen gehen?

Nein, Wahlpflicht besteht nicht.

Wie finde ich mein Wahllokal? Und die Öffnungszeiten?

Wenn Sie in einer größeren Gemeinde wohnen, bekommen Sie kurz vor der Wahl eine amtliche Wahlinformation; in kleineren Gemeinden wird mit Anschlägen am Wahllokal bzw. im Amtsblatt informiert. Die letzten Wahllokale schließen um 16.00 Uhr.

Wählen mit Wahlkarte: Alle Infos

Wo kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl überall - aber nur mit einer Wahlkarte. Mit einer solchen können Sie die Stimme per Post abgeben, schon vor dem 26. September bei einer von der Gemeinde bzw. Stadt festgelegten Abgabestelle - die auch am Samstag 25. September von 8.00 bis 12.00 Uhr offen hat - und am Wahlsonntag in dafür vorgesehenen "fremden" Wahllokalen. Sind Sie gehunfähig, können Sie zu Hause im Bett wählen, wenn Sie den Besuch durch eine "fliegende Wahlbehörde" beantragt haben.

Wann kann ich wählen?

Seit Einführung der Briefwahl immer - ab Zusendung der Wahlkarte bis zum Wahltag (dann aber nicht mehr mit Briefwahl!)

Wie komme ich zu einer Wahlkarte?

Sie müssen sie in der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie stehen, beantragen. Das ist schriftlich (per Post, Fax, E-Mail oder übers Internet unter http://www.wahlkartenantrag.at), aber auch persönlich direkt im Gemeindeamt möglich. Zeit dafür haben Sie bis Mittwoch, 22. September, wenn Sie die Wahlkarte zugeschickt bekommen wollen. Können Sie oder eine bevollmächtigte Person die Unterlagen noch persönlich abholen, ist ein Antrag bis Freitag, 24. September, 12.00 Uhr, möglich.

Fragen zum Wählen im Wahllokal

IM WAHLLOKAL

Brauche ich einen Ausweis, um wählen zu können?

Ja, prinzipiell müssen Sie Ihre Identität glaubhaft machen. Haben Sie eine Wahlkarte beantragt, müssen Sie diese mitnehmen.

Wer sind die Leute im Wahllokal?

Der "Chef" im Wahllokal ist der Wahlleiter, meist ein Beamter. Gemeinsam mit drei bis höchstens sechs von den Parteien gestellten Beisitzern bildet er die Wahlbehörde - die z.B. entscheidet, ob ein Stimmzettel gültig ist. Außerdem kann jede Partei, die am Stimmzettel steht, zwei Wahlzeugen als beobachtende Vertrauenspersonen nominieren.

Wie viel Zeit habe ich in der Wahlkabine?

Das steht nicht im Gesetz. Aber der Wahlleiter könnte Sie zum Verlassen der Wahlzelle auffordern, wenn er das Gefühl hat, dass Sie andere an der Stimmabgabe hindern wollen.

Do's und Don'ts in der Wahlkabine

Darf ich in der Wahlzelle telefonieren?

Das ist nicht im Gesetz geregelt. Prinzipiell also schon, wenn man dadurch andere nicht stört - und es der Wahlleiter nicht verbietet.

Darf ich meinen ausgefüllten Stimmzettel fotografieren und z.B. auf Facebook oder Twitter posten?

Das ist nicht verboten. Denn das in der Verfassung verankerte Wahlgeheimnis schützt den Wähler davor, dass gegen seinen Willen bekannt wird, wie er abgestimmt hat. Den Stimmzettel eines anderen ohne dessen Zustimmung zu fotografieren und zu posten wäre also verboten.

Darf ich mein Kind den Stimmzettel ausfüllen lassen?

Nein, das Wahlrecht ist persönlich auszuüben.

Ich kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht selbst ankreuzen. Darf mir jemand dabei helfen?

Ja, blinde, schwer sehbehinderte und gebrechliche Wähler dürfen sich von einer selbst ausgewählten Begleitperson helfen lassen.

Darf ich gemeinsam mit meinem Mann/meiner Frau in die Wahlkabine gehen?

Nein, abgesehen von der Begleitperson für körper- oder sinnesbehinderte Menschen darf die Wahlzelle nur von einer Person betreten werden.

Darf ich meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?

Das ist im Gesetz nicht verboten. Aber der Wahlleiter könnte es verbieten, wenn dadurch die Ruhe gestört wird. Denn er hat "für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung bei der Wahlhandlung" zu sorgen.

Fragen zum (künstlerischen) Umgang mit dem Stimmzettel

AUF DEM STIMMZETTEL

Darf ich den Stimmzettel zu einem Papierflieger oder Boot falten und so (im Kuvert) abgeben?

Ja, aber nur, wenn er noch gut leserlich ist. Sonst ist er ungültig, das heißt, die Stimme wird nicht mitgezählt.

Darf ich Zeichnungen auf dem Stimmzettel machen?

Ja, aber nur so, dass noch klar erkenntlich ist, welche Partei bzw. welche Vorzugsstimmen-Kandidaten Sie gewählt haben.

Darf ich Zeichnungen auf mein Wahlkuvert machen?

Nein, das ist verboten.

Darf ich eine andere Partei auf den Stimmzettel schreiben, die dort nicht aufgedruckt ist?

Prinzipiell ja - aber gewählt haben Sie diese dann nicht. Denn gültig ist nur Ihre Stimme für eine am Stimmzettel aufgedruckte Partei.

Vorzugsstimme bei der OÖ-Wahl abgeben: So funktioniert es

Wie viele Vorzugsstimmen kann ich vergeben?

Insgesamt maximal fünf - bei der Landtagswahl je eine an je einen Wahlkreis- und einen Landeskandidaten, bei der Gemeinderatswahl je eine an maximal drei Kandidaten.

Ich möchte Partei A wählen, aber eine Vorzugsstimme einer Person geben, die für eine andere Partei kandidiert. Ist das möglich?

Nein. Jede Person, der Sie eine Vorzugsstimme geben, muss der gewählten Partei angehören. Ist das nicht der Fall, gilt der Grundsatz: "Kreuz (bei der Partei) schlägt Vorzugsstimme". Die Partei gilt also als gewählt, die Vorzugsstimme ist ungültig.

Woher weiß ich, wem ich eine Vorzugsstimme geben kann?

Für die Landtagswahl stehen die Kandidaten am Stimmzettel, das müssen sie den Betreffenden bzw. die Betreffende nur ankreuzen. Für die Gemeinderatswahl liegen in der Wahlzelle Listen mit den Kandidaten auf bzw. sind bei den Wahlkarten-Unterlagen dabei.

Ich hab die falsche Partei angekreuzt. Was soll ich tun?

Am besten beim Wahlleiter einen neuen Stimmzettel holen - denn es muss ganz eindeutig zu erkennen sein, wen Sie gewählt haben. Den alten Stimmzettel müssen Sie dann vor der Wahlbehörde zerreißen und mit sich nehmen.

Wenn man am Wahltag nicht vor Ort sein kann

WÄHLEN AUßERHALB

Ich mache am Wahlsonntag einen Ausflug, kann ich meine Stimme auch in einem anderen Wahllokal abgeben?

Ja, für die Landtagswahl im ganzen Land, für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl aber nur innerhalb der eigenen Gemeinde. Jedenfalls brauchen Sie dafür eine Wahlkarte.

Ich bin am Wahlsonntag in einem anderen Bundesland. Kann ich meine Stimme auch per Briefwahl abgeben?

Ja, das dürfen Sie - aber Achtung: Sie müssen das Kuvert so rechtzeitig aufgeben, dass es spätestens am Wahlsonntag zu Wahlschluss bei der Gemeindewahlbehörde liegt - also im Fall der (portofreien) Postsendung de facto am Freitag. Sie müssen die Wahlkarte aber nicht per Post schicken, sondern können sie auch (schon vor dem Wahltag) durch eine andere Person bzw. persönlich zur Abgabestelle in ihrer Gemeinde bringen (lassen).

Ich bin am Wahlsonntag im Ausland bzw. ich lebe im Ausland, kann ich trotzdem wählen?

Ja, und zwar mittels Briefwahl. Die Wahlkarte können Sie entweder vor der Abreise aus Österreich oder von ihrem ausländischen Aufenthaltsort aus abschicken. Auch hier gilt: Obacht auf die Zustellfristen!

Ich hab meine Wahlkarte verloren - wo bekomme ich eine neue?

Nirgends. Die Ausstellung von Duplikaten für abhandengekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten ist gesetzlich verboten - damit ein Wähler nicht zwei Stimmen abgeben kann.

Was nach der OÖ-Wahl geschieht: FAQ

NACH DER WAHL

Wo findet die Auszählung der Stimmen statt und darf man dabei zuschauen?

Nein, bei der Auszählung im Wahllokal dürfen die Wähler nicht zuschauen. Die Landtags- und die Kommunalwahlordnung schreiben vor, dass nach Ende der Stimmabgabe das Wahllokal zu schließen ist. Nur die Mitglieder der Wahlbehörde, deren Hilfskräfte und die Wahlzeugen dürfen drinnenbleiben.

Wann kann man die ersten Ergebnisse erfahren?

Die letzten Wahllokale schließen um 16.00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt dürfen bereits ausgezählte Ergebnisse veröffentlicht werden.

Was ist der Unterschied zwischen "Ergebnis", "Trend" und "Hochrechnung"?

Das Ergebnis ist die - ausgezählte - Zahl der Stimmen (und damit auch der Stimmenanteil in Prozent), die die Parteien erreicht haben. Zählt man mehrere Ergebnisse einzelner Gemeinden (oder Bezirke) zusammen, kann man im Vergleich mit der vorigen Wahl den "Trend" ablesen. Der lässt aber - vor allem wenn noch nicht viele Gemeinden ausgezählt sind - kaum Rückschlüsse auf das Gesamtergebnis zu, weil z.B. regionale Unterschiede nicht berücksichtigt sind. Hochrechnungen versuchen genau das - das Endergebnis aus einigen wenigen vorliegenden Ergebnissen mittels komplexer Rechenmodelle vorwegzunehmen.

Wozu sind die Vorzugsstimmen gut?

Damit können die Wähler mitentscheiden, welche Personen ein Mandat bekommen. Kandidaten, die eine bestimmte Anzahl von Vorzugsstimmen bekommen, ziehen in den Landtag oder Gemeinderat ein, auch wenn die Partei sie auf der Liste weiter hinten gereiht hat.

Fragen zum Wahlergebnis in Oberösterreich

Wann steht das endgültige Ergebnis fest?

Am Sonntag Abend, gegen 22.00 Uhr. Denn die Briefwahl und die anderen Wahlkarten werden in Oberösterreich gleich am 26. September mitausgezählt. Amtlich wird das Endergebnis mit der Sitzung der Landeswahlbehörde kurz nach der Wahl.

Was ist die "Vier-Prozent-Hürde"?

Nur Parteien, die mindestens vier Prozent landesweit oder ein Grundmandat in einem der fünf Wahlkreise erobert haben, ziehen in den Landtag ein.

>>Alles zur Wahl in OÖ

(APA/Red)

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