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Corona-Lockdown für Ungeimpfte: FPÖ will Transparenz bei VfGH-Erkenntnis

Die VfGH-Entscheidung zum ersten Corona-Lockdown für Ungeimpfte ist Thema bei der FPÖ.
Die VfGH-Entscheidung zum ersten Corona-Lockdown für Ungeimpfte ist Thema bei der FPÖ. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Wie einig waren sich die Verfassungsrichter bei der jüngsten VfGH-Entscheidung zum ersten Corona-Lockdown für Ungeimpfte? Die FPÖ möchte wissen, ob es abweichende Positionen gegeben hat.
VfGH: Lockdown gesetzeskonform

Wenn ja, müssten diese öffentlich bekannt gemacht werden, forderte Verfassungssprecherin Susanne Fürst. Dies sei auch hinsichtlich der noch anstehenden Entscheidungen im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen von Relevanz, so die Verfassungssprecherin.

Corona: Lockdown für Ungeimpfte für VfGH verfassungskonform - FPÖ will Transparenz

Der VfGH hatte vergangene Woche den vom 15. bis 21. November 2021 verhängten Lockdown für Ungeimpfte samt den begleitenden 2G-Regeln als gesetzes- und verfassungskonform qualifiziert. Diese seien sachlich gerechtfertigt und hätten nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, hielt das Höchstgericht in seinem Erkenntnis fest. Auch die Nachtgastro-Regelung vom Sommer 2021 bestand vor dem VfGH.

Corona-Lockdown für Ungeimpfte: FPÖ-Kritik an VfGH-Entscheidung

Fürst übte am Montag neuerlich Kritik an der VfGH-Entscheidung. Für sie sei "nicht nachvollziehbar, warum man sich aktuell beim Verfassungsgerichtshof mit einer Grobprüfung begnügt habe". Schließlich bedeute das, dass man sich nicht in der Tiefe mit der Frage der Evidenz und der Verhältnismäßigkeit beschäftigt habe, findet Fürst, die am Wochenende von Parteichef Herbert Kickl als Kandidatin für die Bundespräsidentenwahl ins Spiel gebracht wurde. "So an die Sache heranzugehen, erscheint mir angesichts der Relevanz dieser Entscheidungen nicht verhältnismäßig und eines Höchstgerichtes unwürdig", kritisierte sie.

VfGH-Entscheidung zu Lockdown für Ungeimpfte: FPÖ will Infos

Daher wolle sie wissen, ob tatsächlich alle Verfassungsrichter mit dieser Vorgangsweise und der darauf aufbauenden Entscheidung einverstanden waren. Dies auch, weil noch Verfahren und Entscheidungen in Zusammenhang mit den Corona-Zwangsmaßnahmen der Regierung beim Verfassungsgerichtshof anstehen. Zudem drohe mit der Impfpflicht ein "ganz massiver Eingriff in das Recht auf die körperliche Unversehrtheit". "Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass sich die Verfassungsrichter umfassend und im Detail mit derartigen in der Geschichte der Zweiten Republik einmaligen Eingriffen in die Grund-und Freiheitsrechte befassen", so Fürst.

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(APA/Red)

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