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VfGH-Entscheidung zur Wahlanfechtung: Urteil steht fest

Bei der Verkündung der Entscheidung des VFGH zur BP-Wahl-Anfechtung der FPÖ
Bei der Verkündung der Entscheidung des VFGH zur BP-Wahl-Anfechtung der FPÖ ©APA
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Freitag über die Wahlanfechtung der Bundespräsidentenwahl entschieden. Bei der Verkündigung des Urteils um 12 Uhr wurde bekanntgeben: Der Wahlanfechtung der FPÖ wird stattgegeben, es heißt zurück an die Wahlurnen. Die Stichwahl muss wiederholt werden.
Entscheidung steht um 12
Öffentliche VfGH-Verhandlung
Tag 3 der Verhandlung
Standpunkte der Parteienvertreter
VfGH-Beweisaufnahme beendet
FPÖ-Anfechtung: 150 Seiten
Anfechtung & mögliche Folgen

Der Verfassungsgerichtshof hat am Freitag die Bundespräsidenten-Stichwahl aufgehoben und eine Wahlwiederholung in ganz Österreich angeordnet. “Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie”, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger vor der eigentlichen Verkündung der Entscheidung des Höchstgerichts. Die Wahrung dieses Fundaments sei “vornehmste Pflicht” seines Gerichtshofs.

Die Stichwahl der BP-Wahl wird wiederholt

“Die Entscheidung, die ich jetzt verkünden werde, macht niemanden zum Verlierer und niemanden zum Gewinner”, hielt der Präsident weiters fest. “Sie soll allein einem Ziel dienen: Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und damit in unsere Demokratie zu stärken.” Erster Punkt der Entscheidungserläuterung betraf das System der Briefwahl selbst, gegen diese hege das Höchstgericht keine Bedenken, so Holzinger.

Briefwahlauszählung entscheidend

Entscheidend für die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl waren Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Bezirken. Wie Holzinger in seiner Urteilsbegründung ausführte, wurden in diesen Bezirken die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet.Holzinger betonte, dass damit Rechtsvorschriften verletzt wurden, die unmittelbar auf die Vermeidung von Wahlmanipulationen gerichtet sind. Zwar anerkannte der Präsident, dass keiner der vom Gericht befragten Wahlbeisitzer einen konkreten Manipulationsverdacht geäußert habe, er verwies aber auch auf die bisher strenge Judikatur des Gerichts zu diesem Thema: “Ein Nachweis, dass es tatsächlich zu Manipulationen gekommen ist, ist nicht erforderlich.”

Verfassungsgerichtshof: Keine Ergebnisweitergabe mehr

Die vorzeitige bundesweite Weitergabe von Teilergebnissen der Bundespräsidenten-Stichwahl an Medien und Forschungsinstitute war nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nicht zulässig. Dies war mit ein Grund für die bundesweite Aufhebung der Stichwahl vom 22. Mai, betonte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bei der Erkenntnis-Verkündung am Freitag.

“Diese Veröffentlichung verstößt gegen den Grundsatz der Freiheit der Wahl”, sagte der Präsident. Es sei nicht ausgeschlossen, dass die Weitergabe an ausgewählte Empfänger von Einfluss auf das Ergebnis sein konnte. Es gebe keine Regelung, die eine vorzeitige Veröffentlichung verhindern könnte, so der Präsident, der hier vor allem auf neue Technologien verwies.

Die Freiheit der Wahl und der politischen Willensbildung dürfe in rechtlicher und faktischer Hinsicht nicht beeinflusst werden, verwies Holzinger auf die ständige Judikatur des VfGH. Das Verfahren habe ergeben, dass am Wahltag etwa ab 13 Uhr das Wahlergebnis systematisch auf elektronischem Weg weitergegeben wurde.

Rasch beendete VfGH-Verhandlung am Freitag

Der letzte Akt im Anfechtungsverfahren der FPÖ gegen die Bundespräsidenten-Stichwahl hatte im Beisein von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Freitag im Verfassungsgerichtshofs (VfGH) begonnen. Nicht einmal fünf Minuten dauerte die öffentliche Verhandlung, in der VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bekanntgab, dass das VfGH-Erkenntnis um 12 Uhr mündlich verkündet wird. Man habe in internen Beratungen die Rechtssache so weit geklärt, dass von weiteren Beweisaufnahmen Abstand genommen werde, sagte Holzinger. Geklärt wurde auch, wie mit der Aussageverweigerung von zwei Zeugen umgegangen wird. Diese werde als gerechtfertigt anerkannt, von einer weiteren Befragung werde abgesehen.

Zu Beginn der Sitzung begrüßte Holzinger die Vertreter der Verfahrensparteien. Während die Anwälte der beiden Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen den Usus kannten und sich erhoben, musste der Vorsitzende der Bundeswahlbehörde daran erinnert werden. “Herr Bundesminister, wenn Sie vor Gericht bitte aufstehen”, ermahnte ihn Holzinger – was Sobotka umgehend tat.

Wiederholung der knappsten Wahl der Zweiten Republik

Mit der vom Verfassungsgerichtshof angeordneten Wiederholung der Bundespräsidentenwahl werden die Karten neu gemischt. Denn Alexander Van der Bellen hat die Stichwahl am 22. Mai mit einem denkbar geringen Vorsprung gewonnen – es war das knappste Wahlergebnis seit Beginn der Volkswahl. Im Folgenden ein Rückblick auf den Wahlkrimi:Gestartet war Van der Bellen unter denkbar schlechten Vorzeichen. Beim ersten Wahlgang am 24. April lag der Grüne mit 21,3 Prozent abgeschlagen auf dem zweiten Platz. Strahlender Sieger war FP-Mann Norbert Hofer mit 35,1 Prozent, über eine halbe Million Stimmen mehr als Van der Bellen – der größte Vorsprung, mit dem je ein Präsidentschaftskandidat in eine Stichwahl ging.

Hofer: “Ich werde Bundespräsident”

Dass Hofer diesen Vorsprung verspielen würde, konnte vor allem auch er selbst nicht glauben. “Ich werde Bundespräsident” rief ein siegessicherer FP-Kandidat bei der Schlusskundgebung zwei Tage vor der Wahl gleich mehrmals seinen jubelnden Anhängern zu. Und die ersten Ergebnisse am Wahltag schienen Hofer Recht zu geben: Zwar konnte Van der Bellen stark aufholen, Hofer lag aber deutlich vorne. Auch in den ersten internen Hochrechnungen schien Hofer uneinholbar voran.

Via Facebook richteten beide Lager noch Wahlappelle an ihre Fans – auch Hofer und sein Parteichef Heinz-Christian Strache (“Es wird heute sehr knapp!”). Die Plakate für die Siegesfeier der FPÖ (“Mit uns gewinnt Österreich”) waren aber bereits gedruckt. Später sollte sich die FPÖ beschweren, dass Social Media-Appelle der Gegenseite “psychischen Druck” auf die Wähler ausgeübt hätten.

Vorsprung von Hofer schmolz

Im Lauf des Nachmittags wich die anfängliche Feierlaune der FPÖ allerdings zunehmend der Ernüchterung: Mit Auszählung der ersten städtischen Wahlkreise schmolz der Vorsprung zusammen und das starke Abschneiden Van der Bellens in Graz verhieß aus Hofers Sicht auch für Wien nichts Gutes. Zum Wahlschluss um 17:00 Uhr lag Hofer schließlich nur noch hauchdünn voran: Der Vorsprung von 587.000 Stimmen aus dem ersten Wahlgang war auf nur noch 144.000 zusammengeschmolzen. Und inklusive der erst am Montag auszuzählenden Briefwahlstimmen schien nun auch ein Sieg Van der Bellens möglich.

Tatsächlich blieb Hofer bei den Briefwahlstimmen – wie schon im ersten Wahlgang – deutlich hinter seinem Urnen-Ergebnis zurück. Am Montag kurz nach 16:00 Uhr gestand der FP-Kandiat seine Niederlage ein. Dass nun ausgerechnet die krass rechtswidrige Schlamperei mehrerer Bezirkswahlbehörden bei der Auszählung der Briefwahl dem Freiheitlichen die zweite Chance zum Einzug in die Hofburg geben, kann wohl als Ironie der Geschichte gewertet werden.

Zweifel der FPÖ am Briefwahlergebnis

Hofer selbst hatte bereits am Wahlabend Zweifel am Briefwahlergebnis angemeldet (“Es wird immer ein bisschen eigenartig ausgezählt”), zweieinhalb Wochen später brachte die FPÖ ihre 150 Seiten starke Wahlanfechtung ein. Zwar wurden die von der FPÖ vor allem via Social Media befeuerten Manipulations-Gerüchte im Verfahren vor dem Verfassungsgericht nicht erhärtet. Genau genommen hatte Parteianwalt Dieter Böhmdorfer derartiges in der Anfechtung auch gar nicht behauptet und auch die FP-Wahlbeisitzer hegten in ihrer Aussage vor dem Höchstgericht ebenfalls keinen Manipulationsverdacht. Doch allein die zahlreichen Formalfehler reichten den Verfassungsrichtern aus, um Van der Bellen und Hofer zurück an den Start zu schicken.

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