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Der dritte Tag der Verhandlung am VfGH zur Hofburgwahl-Anfechtung

Der dritte Tag der Verhandlung zur Wahl-Anfechtung steht bevor.
Der dritte Tag der Verhandlung zur Wahl-Anfechtung steht bevor. ©apa (Sujet)
Am Mittwoch steht Tag 3 der Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) rund um die Anfechtung der Bundespräsidenten-Wahl an. Geplant sind Zeugeneinvernahmen aus den Bezirken Liezen, Bregenz, Kufstein und Graz-Umgebung. Auch der Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) wurde in den Zeugenstand gerufen.
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Die Zeugenaussagen an den ersten beiden Tagen haben einen überraschend lockeren Umgang mit der Auszählung der Briefwahl erkennen lassen. Der von der FPÖ in ihrer Bundespräsidentenwahl-Anfechtung erhobene Verdacht, dass vielerorts Briefwahl-Kuverts einen Tag zu früh geöffnet wurden, bestätigte sich – und Beisitzer gaben auch an, am Montag gar nicht zur Auszählung erschienen zu sein.

Zeugenbefragungen zur Bundespräsidentenwahl bis Donnerstag

Der Grüne Alexander Van der Bellen hatte die Stichwahl mit 30.863 Stimmen Vorsprung vor FPÖ-Kandidat Norbert Hofer gewonnen. Wegen angeblicher Unregelmäßigkeiten (vor allem bei der Auszählung der Briefwahlstimmen) in 94 der 117 Wahlbezirke hat die FPÖ die Wahl angefochten. Zu 20 besonders schwerwiegenden Fällen hat der Verfassungsgerichtshof öffentliche Zeugenbefragungen angesetzt, die noch bis Donnerstag dauern.

Am Mittwoch standen die Bezirke Liezen, Bregenz, Kufstein und Graz-Umgebung am Programm. Zum Auftakt wurde ein Beisitzer der FPÖ in der Bezirkswahlbehörde Liezen befragt. Laut FPÖ waren die Briefwahlkuverts auch in diesem Bezirk bereits vor Montag 9.00 Uhr in gültige und ungültige sortiert und geöffnet worden. Der FP-Beisitzer bestätigte im Zeugenstand allerdings nur die Sortierung, nicht aber die vorzeitige Öffnung der Briefwahlkuverts. Seinen Angaben zufolge wurden die Kuverts vielmehr während der Auszählung (ab Montag 9.00 Uhr) laufend geöffnet.

Aufwändiges Verfahren am Verfassungsgerichtshof

Im Gegensatz mehrerer seiner zuletzt befragten Kollegen war der FP-Beisitzer in Liezen bei der Auszählung der Wahlkarten anwesend. Manipulationsverdacht hegt er nicht: “Nein. Aus meiner Sicht war das korrekt.” Das Protokoll der Sitzung hat er wie zahlreiche andere Wahlzeugen ohne genaue Prüfung unterschrieben: “Das ist meine Unterschrift, aber ich habe das natürlich nicht durchgelesen.”

Die 14 Verfassungsrichter unter dem Vorsitz von Präsident Gerhart Holzinger treiben einen noch nie dagewesenen Aufwand für das Verfahren. Bearbeitet wird der Fall von einem Team aus fünf Richtern unter Leitung von Helmut Hörtenhuber. Der viertägigen öffentlichen Zeugenbefragung diese Woche folgt ein weiterer öffentlicher Verhandlungsblock, in dem kommende Woche auch die Parteienvertreter zu Wort kommen sollen.

Die Zeugenbefragungen am Mittwoch waren bis Mittag angesetzt. Am Nachmittag wollten die Verfassungsrichter in einer internen Beratung die weitere Vorgehensweise erörtern und eine erste Zwischenbilanz ziehen, wie Holzinger zu Beginn der Sitzung ankündigte.

Liezen “wirklich ganz exzellent abgelaufen”

Die Vorwürfe der FPÖ gegen die Auszählung der Briefwahlstimmen im steirischen Bezirk Liezen haben sich als unbegründet erwiesen. Sowohl der FP-Beisitzer in der Bezirkswahlbehörde als auch Bezirkshauptmann Josef Dick schilderten den Verfassungsrichtern am Mittwoch eine völlig korrekte Auszählung. Von Präsident Gerhart Holzinger gab es dafür sogar Lob. Die FPÖ verzichtete auf weitere Zeugen.

“Das ist in ihrem Fall wirklich ganz exzellent abgelaufen”, bestätigte Holzinger dem Bezirkshauptmann. Er hatte zuvor eine korrekte Auszählung der Briefwahlstimmen geschildert: Demnach wurde die Bezirkswahlbehörde für Montag, 9.00 Uhr geladen. Als alle Beisitzer anwesend waren, wurde mit der Öffnung der Briefwahlkuverts begonnen. Die 8.748 Wahlkarten wurden dann auf sechs Tische verteilt und ausgezählt.

Gratulation für korrekten Ablauf der Auszählung

Mit der “Sofortmeldung” des Ergebnisses an die Landeswahlbehörde, die in einigen Bezirken schon erfolgte, bevor das Resultat durch die Bezirkswahlbehörde bestätigt war, warte der Bezirkshauptmann bis nach Ende der Sitzung zu.

Holzinter gratulierte dem Bezirkshauptmann im Anschluss für den korrekten Ablauf der Auszählung und fragte die FP-Vetreter, ob sie die Anfechtung in diesem Punkt zurückziehen wollen. Rechtsanwalt Rüdiger Schender sagte zu, das zu erwägen und verzichtete auf weitere Zeugenbefragungen zu diesem Bezirk.

Bregenzer Wahlleiter beklagt Zeitdruck

Der für die Briefwahl in Bregenz zuständige Beamte hat am Mittwoch Zeitdruck bei der Auszählung beklagt. Damit begründete er auch, dass die Öffnung der Wahlkarten bereits eine Stunde vor dem gesetzlich vorgesehenen Termin begann. Etwa 1.500 der 9.523 Wahlkarten wurden vorzeitig geöffnet. Einen Manipulationsverdacht hegt diesbezüglich aber auch der Wahlbeisitzer der FPÖ nicht, wie er sagte.

Zwar verfügte der Bezirkswahlleiter über eine auch von den Beisitzern unterstützte Ermächtigung der Wahlbehörde, die Auszählung der Briefwahlstimmen selbstständig vorzubereiten. Dass diese Ermächtigung auch die Öffnung der Wahlkarten bereits vor dem gesetzlich vorgesehenen Termin (Montag 9.00 Uhr) durch einfache Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft erlaubt, bezweifelten die Verfassungsrichter in der Befragung des für die Briefwahl zuständigen stellvertretenden Wahlleiters allerdings.

Der Beamte räumte ein, dass er selbst die Öffnung der Wahlkarten – die ab 8.00 Uhr erfolgte – nicht überwachte. Das “Schlitzen” der Briefwahlkuverts schon vor 9.00 Uhr zu beginnen, war seiner Darstellung zufolge eine eigenmächtige Entscheidung der zuständigen Mitarbeiterinnen: “Das war ein Gemeinschaftsbeschluss dieser drei Bediensteten, die hatten Zeitdruck.” Auch er selbst stand demnach unter Druck, das Ergebnis er Briefwahl rasch vorzulegen. Denn Bregenz sei unter den vier letzten Bezirken gewesen und im Nachhinein sei ihm auch von einem Anruf des Innenministeriums berichtet worden: “Ich habe gehört, dass der Minister das Wahlergebnis verlautbaren wollte.”

Anfechtung Norbert Hofers vom VfGH zurückgewiesen

Eine Anfechtung der Bundespräsidenten-Stichwahl hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zurückgewiesen – und zwar jene durch den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer. Das ist allerdings nicht jene, zu der derzeit aufwendig in öffentlicher Verhandlung Zeugen befragt werden. Diese Anfechtung kam von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, der als Zustellungsbevollmächtigter anfechtungsberechtigt war.

Der Kandidat einer Präsidentenwahl hat hingegen laut Bundespräsidentenwahlgesetz keine Möglichkeit, die Wahl vom VfGH überprüfen zu lassen. Dieses Recht hat nur der zustellungsbevollmächtigte Vertreter.

>> Regierung sieht keine Hinweise auf Manipulation

(APA/Red)

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