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Freundin in Margareten wegen Sex-Video erstochen: Mordprozess am 18. Mai

Am Tatort in Wien-Margareten
Am Tatort in Wien-Margareten ©APA
Weil er seine Freundin ermordet haben soll, muss sich am Samir G. vor Geschworenen im Wiener Straflandesgericht verantworten. Er soll die 40-jährige Frau in der Nacht auf den 25. September 2015 in ihrer Wohnung in Margareten erstochen haben.
Am Tatort in Margareten
Verdächtiger schwer verletzt
Beziehungstat wird vermutet
Frau tot aufgefunden
Tatverdächtiger einvernommen

Das Motiv: Laut Anklage hatte die Frau sie heimlich ein Video mitgeschnitten, das sie mit ihrem Partner beim Sex zeigte. Das ohne Wissen des Angeklagten angefertigte Video verbreitete die Frau im gemeinsamen Freundeskreis.

40-Jährige erpresste Tunesier mit Sex-Video

Das Paar hatte sich in einer Beratungsstelle für Suchtgiftabhängige kennengelernt. Als er mitbekam, dass das Video kursierte, geriet der gebürtige Tunesier “in Wut, nicht zuletzt deshalb, weil das Praktizieren von Anal-Sex unter Moslems verpönt ist und weil er von seinen Bekannten abschätzig behandelt wurde”, wie der Anklageschrift zu entnehmen ist.

Dem Staatsanwalt zufolge soll das Video entstanden sein, weil die Frau befürchtete, der um fünf Jahre ältere Mann könnte die Beziehung beenden. Im Zuge eines Streits soll sie ihm das Video “immer wieder vorgeführt und gedroht haben, dieses weiter zu verbreiten, falls der Angeklagte sie verlassen würde” (Anklage). Daraufhin griff der Mann zu einem 15 Zentimeter langen Küchenmesser und stach ihr die Klinge zwei Mal in den Hals. Die 40-Jährige verblutete.

Frau in Wien-Margareten erstochen: Drohendes Strafausmaß

Nach seiner Festnahme machte der Mann zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch und blieb Angaben zum Tathergang und seinen Beweggründen schuldig. Zuletzt räumte er allerdings ein, zugestochen und das Messer “wie einen Säbel” benutzt zu haben, wodurch sich der zweite Stich erkläre. Den Tötungsvorsatz stellte der von Verteidiger Philipp Wolm vertretene Tunesier in Abrede.

In der Verhandlung, die von Richterin Nina Steindl geleitet wird, drohen dem Angeklagten bei einem Schuldspruch im Sinne der Anklage zehn bis 20 Jahre oder lebenslang. Bei der Strafbemessung würden sechs gerichtliche Vorverurteilungen eine Rolle spielen. Zuletzt hatte der 45-Jährige fünf Jahre wegen Drogenhandels abgesessen. Ende Mai 2014 war er aus dem Gefängnis entlassen worden.

>>Frau in Wien-Margareten erstochen: Verdächtiger Lebensgefährte befragt

(apa/red)

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