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Arsen-Morde: Chronologie im Prozess gegen Bogumila W.

Arsen-Morde - Chronologie bis zum Prozess
Arsen-Morde - Chronologie bis zum Prozess ©APA
Die 52-jährige Bogumila W. steht im April in Krems wegen zweifachen Mordes und Vergiftung vor Gericht. Die Frau wird im Fall der Arsen-Morde zum Teil schwer belastet.
Anklage in Arbeit
Keine dritte Exhumierung
Bogumila W. erbte
Experten eingeschaltet
Verdächtige bestreitet alles
Ermittlungen auf Hochtouren
Prozessstart in Krems
Bei der Exhumierung

Wegen Mordes an zwei Männern aus Wien und Niederösterreich (68 und 62) steht eine Polin ab 8. April in Krems vor Gericht. Die 52-Jährige, die beide betreut hatte und ihnen laut Anklage regelmäßig Arsen verabreicht haben soll, ist vor zwölf Monaten – am 27. März 2012 – festgenommen worden.

Die Ermittlungen waren erst ein Jahr nach dem ersten Todesfall durch die Anzeige einer Hinterbliebenen ins Rollen gekommen. Der Prozess ist für drei Tage anberaumt, am 11. April sollte der Geschworenensenat ein Urteil fällen.

Chronologie im Fall der Arsen-Morde

15. Oktober 2010: Herbert A. (68) stirbt im Krankenhaus Wien-Hietzing. Er wird im Pathologischbakteriologischen Institut des Spitals klinisch obduziert – ausgehend von einer natürlichen Todesursache wird seitens des Krankenhauses keine Anzeige wegen des Verdachtes einer Straftat erstattet. Die Beschuldigte hatte als Pflegerin in seiner Wohnung gelebt, die er ihr als Vorausleistung für ihre Betreuung überschrieb, und für ihn gekocht. Sie versorgte den Mann laut Staatsanwaltschaft auch bei längeren Krankenhausaufenthalten mit von ihr selbst zubereiteten Speisen.

14. Februar 2011: Alois F. (62) stirbt im Landesklinikum Krems. Seine Leiche wird über Auftrag der Staatsanwaltschaft Krems obduziert. Nach dem Gutachten verstarb der Niederösterreicher an den Folgen einer Infektion durch einen Schimmelpilz.

November 2011: Im Zuge der Ermittlungen im Fall des 68-Jährigen beauftragt die Staatsanwaltschaft Krems den Gerichtsmediziner Christian Reiter mit einer toxikologischen Untersuchung. Die chemische Analyse ergibt eine abnorme Arsenbelastung in der Größenordnung des 50-fachen der normalen Konzentration. Laut Reiters Bericht könne auch die Krankengeschichte von Alois F. mit einer chronischen Arsenvergiftung in Einklang gebracht werden.

27. März 2012: Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Krems wird nach Einlangen des Untersuchungsergebnisses die 51-Jährige wegen des Verdachts des Mordes festgenommen und zwei Tage später in die Justizanstalt Krems eingeliefert.

30. März 2012: Der Haft- und Rechtsschutzrichter des Landesgerichts Krems verhängt Untersuchungshaft über die polnische Staatsbürgerin. Die 51-Jährige ist nicht geständig. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurden in beiden Fällen die Exhumierung der Leichen und weitere toxikologische Untersuchungen angeordnet.

Leichen wurden exhumiert

2. April 2012: In Schwechat (Bezirk Wien-Umgebung) wird die Leiche des Niederösterreichers Alois F. exhumiert.

4. April 2012: In Gumpoldskirchen (Bezirk Mödling) wird die Leiche des Wieners Herbert A. (68) exhumiert.

13. April 2012: Die U-Haft über die Beschuldigte wird um vorerst ein Monat verlängert. Am Abend wird der Sohn (28) der Polin in Wien polizeilich einvernommen. Es geht darum, ob er mit Vermögensdelikten zu tun hatte, sagt Rechtsanwalt Timo Gerersdorfer. Alle Fragen seien beantwortet worden.

14. Mai 2012: Die U-Haft über die Beschuldigte wird um weitere zwei Monate verlängert.

11. Juni 2012: Das Ergebnis der toxikologischen Untersuchungen nach den Exhumierungen liegt vor. Nach dem Gutachten des Sachverständigen Christian Reiter sind Herbert A. und Alois F. an den Folgen von Vergiftungen mit Arsen gestorben, “wobei die Zufuhr jeweils über einen Zeitraum von mehreren Monaten erfolgte. Das Gift konnte in den Nägeln und den Organen der Verstorbenen nachgewiesen werden”, teilt die Staatsanwaltschaft Krems mit.

Oktober 2012: Ein dritter Verdachtsfall wird bearbeitet: Auf Wunsch ihrer Verwandten wird der Krankenakt einer 2006 verstorbenen 88-Jährigen, bei der die Polin als Haushälterin tätig war, geprüft. Es findet sich aber nichts Auffälliges, eine Exhumierung wird daher nicht angeordnet.

“Grünes Licht” für Anklage”

Dezember 2012: Die Oberstaatsanwaltschaft Wien gibt “grünes Licht” für eine Anklage.

11. Jänner 2013: Beim Landesgericht Krems geht die Anklage wegen zweifachen Mordes, Betrugs und Diebstahls ein. Der Polin wird vorgeworfen, die beiden Pensionisten getötet zu haben, um an ihr Vermögen zu gelangen. Sie bestreitet dies weiterhin.

14. Februar 2013: Der Prozesstermin wird bekannt gegeben: Beginn ist am 8. April, Fortsetzung am 10. und 11. April. Das Landesgericht Krems, wo 1997 der ähnlich gelagerte Fall Blauensteiner verhandelt wurde, rechnet mit großem Publikumsinteresse, zahlreiche Medienvertreter haben sich akkreditiert.

Am 8. April startet im Krems der Prozess gegen die Hauptangeklagte, eine 52-jährige Polin.

(Red./APA)

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