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Wohnung am Hohen Markt gesprengt: Lebenslange Haft wegen Mordes

Urteil im Mordsprozess: Lebenslänglich.
Urteil im Mordsprozess: Lebenslänglich. ©apa
Nachdem er seine Wohnung am Hohen Markt in der Wiener Innenstadt in die Luft sprengte und damit den Tod seiner 23-jährigen Nachbarin zu verantworten hatte, wurde der beschuldigte Mann am Dienstagabend zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
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Wende im Prozess

Die Geschworenen sprachen ihn geschlossen wegen Mordes, versuchten Mordes in 15 Fällen und Brandstiftung schuldig.

Urteil im Mordprozess: Schuldig

Die vorsitzende Richterin Martina Krainz ortete in ihrer Urteilsbegründung “eines der schlimmsten Verbrechen, die ich kennengelernt habe”. Der 46-Jährige habe ohne nachvollziehbares Motiv gehandelt und den Tod der jungen Frau “miteinkalkuliert, um seine persönlichen Befindlichkeit abzureagieren”. Die Studentin war im Schlaf von herabfallenden Trümmern – die Trennwand zur Wohnung des Angeklagten war infolge der Explosion eingestürzt – eingeklemmt worden und erstickt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Ernst Schillhammer meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Der 46-Jährige hatte bis zuletzt beteuert, er habe mit der Feuersbrunst nichts zu tun. Ein Unbekannter sei in seine Wohnung eingedrungen und habe dort den Inhalt eines mit Benzin gefüllten 15 Liter-Kanisters verschüttet. Für die Geschworenen bestanden dagegen keine Zweifel, dass der Angeklagte, der aufgrund von Mietrückständen aus der Wohnung delogiert hätte werden sollen, das Feuer gelegt und sich damit der Brandstiftung, des Mordes und des versuchten Mordes in 15 weiteren Fällen – dies bezogen auf die übrigen, zum Tatzeitpunkt im Gebäude befindlichen Hausbewohner – schuldig gemacht hatte. Er habe den Tod der 23-jährigen Frau “miteinkalkuliert, um seine persönliche Befindlichkeit abzureagieren”, stellte die Vorsitzende Martina Krainz in der Urteilsbegründung fest. Die Studentin war im Schlaf von herabfallenden Trümmern eingeklemmt worden und erstickt, nachdem die Trennwand zur Wohnung des Angeklagten infolge der Detonation eingestürzt war.

Trauerschmerzensgeld für Familie der 23-jährigen Getöteten

“Die Qualen, die das Opfer durchlitten hat, will man sich gar nicht vorstellen”, meinte Krainz. Die von Rechtsanwältin Alexia Stuefer vertretenen Eltern der Getöteten erhielten ein Trauerschmerzengeld von 15.000 Euro zugesprochen. Auch für den Sachschaden von mehreren 100.000 Euro und die Ansprüche der betroffenen Hausbewohner, die schlagartig kein Dach mehr überm Kopf hatten, muss der 46-Jährige aufkommen.

Der letzte Verhandlungstag in dieser Causa war geprägt von der Erörterung einer von der Justiz eingeholten psychiatrischen Expertise, die der zum “Obergutachter” bestellte Grazer Psychiater Peter Hofmann korrigierte. Sein Vorgänger Werner Soukop hatte den Angeklagten als zwar zurechnungsfähig, aber so gefährlich eingestuft, dass er im Fall eines Schuldspruchs zusätzlich die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher empfahl. Soukop stützte sich dabei unter anderem auf die angebliche “Unberechenbarkeit” des 46-Jährigen sowie dessen vorgeblich “oberflächlichen Charme”, der das Wesen eines Psychopathen ausmache.

Mehrere Gutachter am Prozess beteiligt

Hofmann bezeichnete das Vorgehen des Erstgutachters als “absolut unzulässig” und nannte dessen Schlussfolgerungen “fachlich unhaltbar”. “Es gibt klar formulierte Kriterien für eine Persönlichkeitsstörung. Ich kann nicht hergehen und mir ein Merkmal nehmen und dann daraus eine generelle Ableitung machen”, stellte Hofmann fest, der sich seinen Angaben zufolge im Unterschied zu Soukop sein Berufsleben lang mit “Kernthemen der Psychiatrie” beschäftigt. Soukop habe demgegenüber “in den letzten 30 Jahren vor allem mit Schlaganfall-Patienten, Parkinson und Multipler Sklerose gearbeitet”, bemerkte Hofmann. Soukop sei nämlich Facharzt für Neurologie und Psychiatrie und nicht primär Facharzt für Psychiatrie und habe folglich eine vierjährige Ausbildung auf dem Gebiet der Neurologie und nur eine einjährige auf jenem der Psychiatrie absolviert.

Weil der “Obergutachter” beim Angeklagten keinerlei psychische Auffälligkeiten und keine mit Delinquenz gekoppelte relevante Persönlichkeitsstörung orten konnte, fehlte nach seinem Dafürhalten die Grundlage, den Mann bei einem Schuldspruch zusätzlich im Maßnahmenvollzug unterzubringen. “Ich sehe keine Gefährlichkeitsprognose”, hielt Hofmann fest. Staatsanwalt Florian Pöschl zog daraufhin seinen Unterbringungsantrag zurück.

(apa/red)

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