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Mordprozess nach Brand am Hohen Markt: Widersprüche bei Gutachten

Der Mordprozess nach dem Brand am Hohen Markt wird fortgesetzt.
Der Mordprozess nach dem Brand am Hohen Markt wird fortgesetzt. ©APA
Am Donnerstag wurde der Mordprozess gegen jenen Mann fortgesetzt, der am 16. April 2014 durch eine Explosion in seiner Wohnung am Hohen Markt eine 23-jährige Studentin getötet haben soll. Ein bis jetzt aufrecht erhaltenes, psychiatrisches Gutachten sorgt dabei für Wirbel: Der zuständige Gutachter hat diesbezüglich am Dienstag eine Kehrtwendung gemacht.
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Mit Zeugenbefragungen ist am Donnerstag im Wiener Landesgericht der Prozess gegen jenen Mann fortgesetzt worden, der am 16. April 2014 seine Wohnung am Hohen Markt in der Innenstadt in die Luft gejagt und eine 23-jährige Hausbewohnerin getötet haben soll. Unterdessen erscheint die Rolle des ursprünglich in diesem Fall beigezogenen psychiatrischen Sachverständigen immer hinterfragenswerter.

Gutachter erstellte vorläufige Gefährlichkeitsprognose

Wolfgang Soukop, Leiter eines Institut für Forensische Neuropsychiatrie und seit 1992 in die Sachverständigenliste der Justiz eingetragen, war von der Staatsanwaltschaft mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden. Grund: Der unter dringendem Tatverdacht festgenommene 46-Jährige verhielt sich auffällig und wurde vorerst auch im Otto-Wagner-Spital und nicht in der Justizanstalt Wien-Josefstadt untergebracht. Soukop sollte klären, ob bei dem Verdächtigen Zurechnungsfähigkeit gegeben ist und – sollte er schuldfähig sein – eine Gefährlichkeitsprognose erstellen.

“Keine durchgehende und erhebliche Störung”

Am 3. Juli legte der Sachverständige ein 36 Seiten umfassendes Gutachten vor, in dem er dem Mann zwar eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und paranoid querulatorischen Merkmalen bescheinigte, aber volle Zurechnungsfähigkeit attestierte. Die dem 46-Jährigen vorgeworfene Straftat führte Soukop auf eine “spontane explosible Störung mit impulshaftem Ausagieren einer hohen aggressiven Anspannung” zurück. Eine “durchgehende und erhebliche Störung” verneinte der Gutachter, “so dass nicht mit entsprechend hoher Wahrscheinlichkeit künftige strafbare Handlungen mit schweren Folgen erwartet werden können”.

Kehrtwendung bei psychiatrischem Gutachten

Diese Einschätzung hielt Soukop in einem mit 13. Oktober datierten Ergänzungsgutachten grundsätzlich aufrecht. Die Kehrtwendung erfolgte erst über 15 Monate später, nämlich vorgestern, Dienstag, im Rahmen der Hauptverhandlung gegen den 46-Jährigen. Nunmehr erachtete Soukop den Angeklagten für derart gefährlich, dass er im Falle eines Schuldspruchs eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug empfahl. Er stützte sich dabei unter anderem auf Aussagen der Ex-Frau des Angeklagten, die von mehrfachen “totalen Auszuckern” des Mannes berichtete, und einen Drohbrief, in dem der 46-Jährige kurz vor seiner Festnahme noch einen seiner zahlreichen vormaligen Vermieter eingeschüchtert hatte (“Ich hab’ dich auf den Monitor gesetzt. Beim nächsten Mal kracht’s”).

Diese und zahlreiche weitere, auf ein möglicherweise nachhaltig gestörtes Persönlichkeitsbild hindeutende Umstände waren aber seit langem bekannt und finden sich allesamt im umfangreichen Gerichtsakt. Der zuständige Staatsanwalt hatte den Gutachter sogar auf den Drohbrief sowie kurz nach der gegenständlichen Explosion verfasste Abschiedsbriefe explizit schriftlich hingewiesen – und zwar bereits am 29. April. Dennoch ging Soukop in seinem schriftlichen Gutachten darauf ebenso wenig ein wie auf die Zeugenaussage einer ehemaligen Hausbesorgerin des 46-Jährigen, die dieser einige Male aufs Äußerste beschimpft und sehr aggressiv behandelt haben soll. Auch eine verbale Auseinandersetzung mit der Eigentümerin einer anderen Mietwohnung – der 46-Jährige zog wie ein “Mietnomade” von Wohnung zu Wohnung und blieb meistens die Mieten schuldig – blieb unberücksichtigt.

Angeklagter begang mehrere Vergehen in Justizanstalt

Der Gerichtspsychiater dürfte auch keine Kenntnis vom Bericht eines Justizwachebeamten erlangt haben, der den Angeklagten in der Justizanstalt Wien-Josefstadt aufgrund mehrerer Vergehen als Hausarbeiter abgesetzt hatte. Der 46-Jährige soll darauf verlauten haben lassen, er kenne dessen Sozialversicherungsnummer, Geburtsdatum und Adresse. Zwei andere Hausarbeiter gaben in diesem Zusammenhang an, sie befürchteten Repressalien des 46-Jährigen, sollte dieser nicht weiterbeschäftigt werden.

Auf einen polizeilichen Zwischenbericht vom 7. Mai ging der Sachverständige in seinen Expertisen ebenfalls nicht ein. Darin wird vermerkt, beim Angeklagten handle es sich “offenbar um eine gespaltene Persönlichkeit, die in gewissen Kreisen den Anschein eines Top-Managers vermittelte, andererseits dreimal in der Woche bei der Mutter, die in bescheidenen Verhältnissen lebt, in deren Wohnung übernachtete und als ‘Mietnomade’ mehrfach delogiert wurde, da er keine Miete bezahlte”.

Weiterer Psychiater soll für Aufklärung miteinbezogen werden

Die Frage, ob der 46-Jährige tatsächlich so gefährlich ist, dass er im Falle einer Verurteilung im Maßnahmenvollzug unterzubringen ist, wird nicht mehr Soukop klären. Das Gericht hält die Beiziehung eines weiteren Psychiaters “zur Aufklärung nicht beseitigbarer Widersprüche in den Ausführungen des bisherigen Sachverständigen” für nötig, wie die vorsitzende Richterin Martina Krainz feststellte.

Die Verhandlung gegen den 46-Jährigen wurde schließlich auf den 1. Dezember vertagt. Bis dahin soll geklärt werden, ob der Mann als derart gefährlich anzusehen ist, dass er im Fall eines Schuldspruchs zusätzlich im Maßnahmenvollzug unterzubringen ist.

(APA/Red)

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