Die folgende Explosion kostete einer im Haus lebenden 23 Jahre alten WU-Studentin das Leben. Die junge Frau erstickte qualvoll. Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen offenbar mäßig erfolgreichen Unternehmensberater – seine Firma war mangels Vermögen aus dem Handelsregister gelöscht worden.
Prozess nach Brandstiftung
An die 100 Exekutionen sollen gegen ihn geführt worden sein. Dennoch lebte der 45-Jährige auf großem Fuß und soll mit Vorliebe noble Wohnungen in Bestlage angemietet haben. Die Miete blieb er jedoch meistens schuldig. Im Oktober 2013 zog er in ein repräsentatives Eckhaus am Hohen Markt, wo er allerdings nicht eine einzige Monatsmiete bezahlt haben soll. Daher sollte er delogiert werden.
Wenige Stunden vor dem Delogierungstermin soll der Mann mitten in der Nacht aus Wut die Wohnung in der Marc-Aurel-Straße angezündet haben. “Aus unerklärlichen Gründen fühlte er sich ungerecht behandelt”, wird in der Anklageschrift zur Motivlage ausgeführt. Nachdem er seine Bleibe in Brand gesteckt hatte, soll sich der Mann mit seinem Hund eiligen Schrittes davongemacht und in Sicherheit befunden haben, als es krachte.
Explosion in der Innenstadt
Die Detonation hatte verheerende Folgen: Das Zinshaus wurde verwüstet, die in der Nachbarwohnung schlafende 23-Jährige von herabfallenden Mauerteilen getroffen und in den Trümmern eingeklemmt. Wie ein gerichtsmedizinisches Gutachten ergab, dürfte die Studentin qualvoll erstickt sein und noch minutenlang bei Bewusstsein gewesen sein, ehe sie in den Flammen starb. Die Anklage spricht wörtlich von einem “Inferno” in der Innenstadt. Acht weitere Mieter erlitten Rauchgasvergiftungen.
Die Staatsanwaltschaft hat den Mann nicht wegen Mordes angeklagt, weil sie offenbar Zweifel hatte, ihm vor Geschworenen den Tötungsvorsatz nachweisen zu können. Er habe den Tod eines Menschen zwar für möglich gehalten, sich damit aber “nicht abgefunden”, argumentiert die Anklagebehörde.
Urteil bald erwartet
Ihm wird daher Brandstiftung mit tödlichem Ausgang im Sinn des § 169 Absatz 3 Strafgesetzbuch vorgeworfen. Dafür sind fünf bis 15 Jahre Haft vorgesehen. Die Verhandlung ist für zwei Tage anberaumt. Am ersten Termin werden neben dem Angeklagten einige Gutachter befragt, für kommenden Dienstag hat Richter Harald Kaml Zeugen geladen. Die Urteilsverkündung ist für Dienstagnachmittag geplant.
(APA)