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Brandstiftung am Hohen Markt: Angeklagter sagt bei Prozess in Wien aus

Beim Mordprozess in Wien
Beim Mordprozess in Wien ©APA
Tag 2 beim Mordprozess: Am Mittwoch wurde der Angeklagte, der am 16. April 2014 seine Wohnung am Hohen Markt in der Wiener Innenstadt in die Luft gejagt haben soll, zu den Ereignissen einvernommen. Dem 46-Jährigen wird am Straflandesgericht Mord vorgeworfen, weil eine Nachbarin durch die Explosion ums Leben gekommen war.
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Der Angeklagte blieb dabei, dass er schuldlos sei. So schilderte er Richterin Martina Krainz ausführlich, dass er bei seiner Mutter im dritten Bezirk übernachtet hätte, gegen 3.00 Uhr aufgestanden und mit seinem Hund aus dem Haus gegangen sei. Er würde jede Nacht zwischen 2.00 und 7.00 Uhr spazieren gehen, erklärte er dieses für die meisten ungewöhnliche Verhalten.

Delogierung am Hohen Markt drohte

Sein Weg führte ihn schließlich zu seiner Wohnung, aus der er um 7.00 Uhr delogiert werden sollte, da er keine einzige Miete bezahlt hatte. Seinen Hund hätte er im Stiegenhaus zurückgelassen, da der Lift nicht funktionierte. Nach dem Aufsperren der Wohnungstür hätte er wohl den Lichtschalter betätigt, der offenbar einen ersten Feuerball auslöste, wodurch die Tür zufiel. Er öffnete diese und dabei hätte sich ein weiterer heftiger Knall ereignet, der ihn aus der Wohnung geschleudert hätte. Von den Benzindämpfen – es waren 15 Liter verschüttet worden – habe er allerdings nichts gerochen, so der 46-Jährige.

46-Jähriger macht Aussage beim Prozess

Anschließend sei er die Stiegen hinuntergelaufen, ohne Nachbarn zu warnen oder die Rettungskräfte zu alarmieren. Beim Verlassen des Hauses habe er bereits Sirenen gehört. Auf Nachfrage, dass er nach eigener Aussage 15 Sekunden bis zum Ausgang gebraucht habe und die Feuerwehr wohl nicht derart schnell unterwegs sein könne, meinte der 46-Jährige, sich plötzlich an eine Aufwachphase erinnern zu können, weil ihn die Tür am Kopf getroffen und womöglich außer Gefecht gesetzt habe.

Danach sei er unter Schock durch die Stadt gewandert und habe sich deshalb weder bei den Einsatzkräften noch seiner Mutter gemeldet. Zudem hatte er am Vormittag noch einen beruflichen Termin fixiert und gegen Mittag auch wahrgenommen. “Ein erstaunlich zielgerichtetes Vorgehen für jemanden, der angeblich so verwirrt war”, meinte die Richterin.

Fasern der Hose am Benzinkanister: Keine Erklärung

Keine schlüssige Erklärung hatte der Beschuldigte auch, warum Fasern jener Hose, die er während der Geschehnisse trug, auf seinem Benzinkanister gefunden wurde, der im Keller geleert worden war. Laut Anklage wollte er das Kellerabteil ebenfalls in Brand stecken, konnte dies aber nicht mehr aufgrund der in der Wohnung erlittenen Verletzungen.

Vielleicht habe er ihn beim Aufräumen des Kellers einmal aus dem Pilotenkoffer genommen, in dem er seit dem Umzug steckte. Warum er den anderen Kanister, der nach der Explosion im Vorzimmer gefunden wurde und bei der Übersiedlung versehentlich dort abgestellt worden wäre, bei dieser Gelegenheit nicht auch in dem Abteil deponiert habe, wusste er nicht zu sagen.

Brandstiftung: Angeklagter belastet Vermieter

Als möglichen Brandstifter nannte der Beschuldigte erneut seinen Vermieter, der einen Schlüssel zur Wohnung besessen habe. Zudem sei dieser nicht gut auf ihn zu sprechen gewesen. Warum dieser ausgerechnet am Tag der Delogierung seine eigene Wohnung verwüsten sollte? “Was weiß ich, vielleicht nach dem Motto: Aus Alt mach Neu.”

Auch am zweiten Verhandlungstag war mit keinem Urteil zu rechnen, da sich einige Zeugen bereits im Vorfeld urlaubsbedingt entschuldigt hatten. Der Richtersenat beraumte daher zwei weitere Termine – den 13. und 15. Oktober an.

(apa/red)

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