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Wirtschaftskammer fordert: Lasst Impfstoffe aus Russland und China zu

Die Wirtschaftskammer will auch Impfstoffe aus China und Russland zulassen.
Die Wirtschaftskammer will auch Impfstoffe aus China und Russland zulassen. ©SAVO PRELEVIC / AFP
In Kombination mit einer dritten Dosis eines zugelassenen Impfstoffes sollen in Österreich auch Impfstoffe aus Russland oder China zugelassen werden, wenn es nach der Wirtschaftskammer geht.
WK: 2,5G am Arbeitsplatz unsinnig

Die Wirtschaftskammer drängt darauf, in Österreich nicht zugelassene Impfstoffe wie Sputnik V aus Russland sowie Sinovac und Sinopharm aus China in Kombination mit einer dritten Dosis eines zugelassenen Impfstoffes anzuerkennen. Das Problem betreffe vor allem Mitarbeiter aus dem Ausland, sagte Siegfried Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der WKÖ, am Donnerstag.

"Diese Arbeitnehmer befinden sich in der Situation, dass sie zwar medizinisch als geimpft gelten, aber nicht in die nationalen Regularien 'passen' und ihnen häufig die dritte Dosis verweigert wird", so Menz. Auch im Tourismus gibt es viele mit Sputnik geimpfte Saisonkräfte, was die Betriebe vor Fragen stellt.

WK: Zugang zu PCR-Tests muss erleichter werden

Menz bekräftigte auch die gemeinsame Position von Wirtschaftskammer und Gewerkschaft, zuerst die PCR-Testmöglichkeiten auszubauen, bevor 2,5G am Arbeitsplatz verordnet wird. Dazu brauche es auch an Wochenenden einen flächendeckenden kostenlosen Testzugang. Und: "Auch Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz nicht in Österreich haben, aber in österreichischen Industriebetrieben arbeiten und dort unverzichtbare Arbeit leisten, müssen einen leichten Zugang zur national gültigen PCR-Testung haben. Alles andere würde einem Lockdown für betroffene Betriebe bedeuten", warnt Menz.

Skeptisch äußerten sich am Donnerstag auch die Wirtschaftskammersparte Tourismus und die Frächter. Für die Touristiker stellt schon 3G eine Herausforderung dar. "Die Wintersaison hat gerade erst begonnen, unsere Betriebe sind nach dem Totalausfall im letzten Jahr auf erfolgreiche Monate angewiesen", so Robert Seeber, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft.

Arbeit auch ohne Testergebnis gefordert

Aus Seebers Sicht sollten Mitarbeiter, die sich einem PCR-Test unterziehen, arbeiten dürfen, während sie auf ihr Testergebnis warten. Auch sollten Mitarbeiter weiter arbeiten dürfen, wenn die Gültigkeit ihres Tests im Lauf des Arbeitstages abläuft.

Seeber drängt auch darauf, die 3. COVID-19-Maßnahmen-Verordnung wieder zu lockern. Diese wurde nämlich gemäß Stufe 2 des Stufenplans der Regierung verschärft: Tests auf neutralisierende Antikörper gelten ab 8. November nicht mehr als 3G-Nachweis. Das betrifft neben mit Sputnik geimpfte Saisonarbeitskräfte auch Personen, deren Genesung länger als ein halbes Jahr zurückliegt.

Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr, forderte die Regierung auf, "die Verletzlichkeit der Lieferkette" bei schärferen Corona-Maßnahmen mitzudenken. "Wir sind auch bereit, die Eindämmung des Infektionsgeschehens weiter zu unterstützen. Wenn allerdings Maßnahmen angedacht sind, die in der Praxis nicht umsetzbar sind, können wir diese schwer mittragen", so Klacska zu 2,5G am Arbeitsplatz.

(APA/Red)

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