Laut Angaben der Arbeiterkammer handelt es sich um ein Unternehmen aus Niederösterreich, das beim Wiener Wiesnfest ein Gastrozelt betreibt, dass von seinen Mitarbeitern vor Dienstantritt eine Kaution von 1.000 Euro verlangt. “Hier wurde totes Recht aus dem Ständestaat aus der Mottenkiste geholt. Das hat mit einem seriösen Dienstverhältnis nichts zu tun”, heißt es dazu von der Arbeiterkammer.
Dienstvertrag der Wiesn-Kellner
Der Dienstvertrag beinhalte zudem eine Reihe weiterer unfairer Klauseln: So müssen die Kellner Getränke und Speisen zuerst vom Dienstgeber einkaufen und anschließend an die Wiesn-Gäste weiterverkaufen. Die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis soll dann den Monatslohn ergeben.
“Es gibt keinen Kollektivvertrag, der GastronomiearbeiterInnen zu SubunternehmerInnen macht. Diese Vertragskonstruktion bricht alle Regeln zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn”, wird seitens der Arbeitnehmervertretung betont. Noch eine Bestimmung löst bei den Arbeitsrechtsexperten Kopfschütteln aus: Das Fest auf der Wiener Praterwiese dauert 16 Tage, anschließend verpflichten sich die Beschäftigten “in allen bestehenden und künftigen Betriebsstätten des Arbeitgebers” zu arbeiten.
Stellungnahme des Veranstalters
Von Seiten der Wiener Wiesn-Veranstalter hieß es am Freitag, dass die MitarbeiterInnen “als Herzstück der Veranstaltung” oberste Priorität genießen. Folgende Stellungnahme wurde ausgeschickt:
1) Als Grundlage für 80 Prozent des Vertrages dient ein Muster-Dienstvertrag der WKO, der auch auf der Homepage unter dem Punkt „Arbeitsvertrag für Garantielöhner in der Gastronomie“ zu finden ist.
2) Die restlichen 20 Prozent – eigene Vertrags-Bestimmungen -, hat die „Zum Ludwig GmbH“ von der WKO prüfen lassen, um präventiv Probleme zu vermeiden. Diese individuellen vertraglichen Bestimmungen wurden als rechtskonform beurteilt.
3) Das angesprochene Jeton-System entspricht jenem des Münchner Oktoberfestes – dort wird dies seit Jahrzehnten so gehandhabt:
a. Der Kellner/die Kellnerin kauft Jetons, die Bargeld-Charakter haben. Diese Jetons werden vom Kellner/der Kellnerin an den Gast weiterverkauft. Die Differenz, die sich dabei ergibt (da der/die ArbeitnehmerIn die Jetons günstiger bekommt), gehört dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin. Das System entspricht einer erfolgsabhängigen Entlohnung, welche laut in Österreich gültigem Kollektiv-Vertrag „Lohnordnung/Prozentanteile“ rechtskonform ist.
b. Eine gesetzliche vorgesehene Mindestentlohnung nach dem geltenden Kollektiv-Vertrag erhält der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin dabei aber in jedem Fall.
4) Die Kaution, die der Gastronom von den MitarbeiterInnen einnimmt, gilt dabei als Sicherheit für die Jetons, die Bargeld-Charakter besitzen, sowie für das Wechselgeld, das die MitarbeiterInnen erhalten. Auch dieses System entspricht jenem des Oktoberfests in München, mit dem Unterschied, dass dort bis zu 2.500 Euro Kaution verlangt werden.
5) Zum Punkt Arbeitsort und Betriebsstätten: Auch dieser Punkt entspricht den WKO Musterverträgen und hat den Sinn, bei eventueller kurzfristiger Verlegung des Dienstortes durch den Dienstgeber aufgrund von unvorhersehbaren Ursachen (zb.: Naturkatastrophen auf der Kaiserwiese), die ein Abhalten des WWF auf der geplanten Veranstaltungsfläche verhindern, sicherzustellen, dass die MitarbeiterInnen für das Wiener Wiesn-Fest arbeiten werden, auch wenn dieses kurzfristig an einem anderen Dienstort stattfinden sollte.